Fair vs. Fies
30. Juli 2012

Preis-Statuten

Freischreiber vergibt den Himmel- und Hölle-Preis jährlich nach folgenden Regeln:

1. Preiswürdig für beide Kategorien sind Vorfälle, Vertragskonditionen und Praktiken von Redaktionen und Verlagen, die seit der Verleihung des Himmel- und Hölle-Preises 2011 bis zum 15. Oktober in unserem Newsletter, auf der Freischreiber-Webseite oder in den Mediendiensten öffentlich geworden sind. Gravierende Vorfälle, die nach diesem Zeitpunkt bekannt werden, können von der Vorjury oder der Jury nachnominiert werden.

2. Zusätzlich gibt es unter nominierung [at] freischreiber.de einen Jurypostkasten, in dem freie Journalist*innen Redaktionen oder Verlage, die sie für preiswürdig halten, melden können.

3. Die Absender an den Jurypostkasten müssen ihren Namen nennen, die Fälle müssen belegt und von Relevanz sein. Es entscheidet die Vorjury. Wenn die Vorjury sie für geeignet einstuft, werden die Fälle während der Nominierungsphase veröffentlicht.

4. Die Verlage und Redaktionen erhalten damit Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder haben bereits darauf reagiert.

5. Aufgabe der Vorjury ist es, Fälle zu sammeln und sie auf Relevanz und Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es müssen jeweils ein schriftlicher Beleg vorliegen oder mindestens zwei, besser noch drei unabhängige Quellen. Auch für eingereichte Fälle im Jurypostkasten gilt: Neben dem schriftlichen Beleg muss es mindestens zwei, besser drei voneinander unabhängige Quellen geben, die bereit sind, namentlich auszusagen. Die erhobenen Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet und werden anschließend gelöscht.

6. Um den Himmel-Preis können sich Redaktionen und Verlage auch selbst bewerben, wenn diese der Meinung sind, im Umgang mit ihren freien Autor*innen die Punkte unseres Code of Fairness zu berücksichtigen, oder sogar mehr zu tun. Auch hier sind schriftliche Belege bzw. Bestätigung aus unabhängigen Quellen notwendig.

7. Die Vorjury ist mit freien Journalist*innen besetzt.

8. In Zweifelsfällen entscheidet die Vorjury per Mehrheitsentscheid.

9. Die Vorjury übergibt die von ihr getroffenen Nominierungen an die Hauptjury.

10. Die Hauptjury wird vom Vorstand des Verbandes Freischreiber einberufen. Sie trifft ihre Entscheidung für die endgültige Preisvergabe per Mehrheitsentscheidung, unabhängig vom Freischreiber-Vorstand.

11. Die Mitglieder von Vorjury und Jury verpflichten sich zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse. Der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen ist ausgeschlossen.

12. Der Himmel- und Hölle-Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Die öffentliche Bekanntgabe der Jury-Entscheidung erfolgt nicht vor diesem Termin.


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