Hier könnt ihr euch anmelden für das Webinar Steuererklärung für Freie am 25.6.2021 von 16 bis 17.30 Uhr mit Constanze Elter.

Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgeliefert. Wir freien Journalist*innen erheben unsere Stimme gegen den überbordenden Hass. Freier Journalismus ist das Rückgrat des Journalismus der Sender, Zeitungen und Magazine. Freie Journalist*innen brauchen die Solidarität, Loyalität und den Schutz ihrer Auftraggeber*innen mehr denn je. Doch stattdessen werden die Spannungen zwischen Festen und Freien, zwischen Medienhäusern und Auftragnehmer*innen stärker, wenn der Mob auftaucht, Trolle und Hater uns attackieren.

1. Verleiht uns Elefantenhaut.

Freisein ist wunderschön. Und manchmal sehr einsam. Viele von uns arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus. Unser Smartphone ist fast immer an. Damit landet jede Drohung, jeder gehässige Kommentar, jede Beleidigung auf unseren Küchentischen, in unseren Kinderzimmern, in unseren Betten. Uns fehlt die schützende Haut der Redaktion. Zeigt euch verbunden. Verleiht uns Freien Elefantenhaut!

2. Trefft klare Absprachen.

Wir sind nie “nur privat” da. Wir stehen für eure Medienmarke in den Socials. Da draußen werden wir für eure Marke angefeindet. Wir halten den Kopf hin. Und sammeln Beleidigungen, Beschimpfungen, Morddrohungen ein. Und manchmal auch das Lob. Wo dürfen wir all das abgeben? Wir erwarten klare Absprachen für Art und Umfang unserer Zusammenarbeit über den einzelnen Beitrag hinaus.

3. Wir fordern eure Solidarität ohne Einschränkungen.

Verteidigt die Medienfreiheit, statt einzuknicken, ihr festen und freien Kolleg*innen, Ressortleiter*innen, Chefredakteur*innen und Intendant*innen. Und ihr, liebe Unternehmens-Jurist*innen, sorgt dafür, dass auch wir rechtlich abgesichert sind: Freie Journalist*innen brauchen denselben Schutz durch Auftraggeber*innen wie Feste.

4. Bezahlt uns für die Verteidigung der Meinungsfreiheit.

Manchmal genügt dem Troll ein Gendersternchen. Mal sind wir am falschen Ort. Oder haben die falsche Meinung, das falsche Geschlecht oder die falsche Herkunft. Oft kommt der Hass willkürlich. Er ist meist organisiert, und die Trolle und Hater haben wenig zu befürchten. Das muss sich ändern. Was im wirklichen Leben Folgen hat, darf auch im Netz nicht ungeahndet bleiben. Dafür müssen wir gemeinsam kämpfen. Die Zeit, in der wir Freien unseren Journalismus gegen seine Gegner verteidigen, muss honoriert werden. Auch finanziell.

5. Gebt uns den Beistand eurer Social-Media-Expert*innen.

Wir sind nicht eure kostenlosen Leser*innenredaktionen. Sorgentelefone. Social-Media-Swat-Teams. Dafür sollten Medienhäuser gut ausgebildete Profis haben. Denen wir gern zurufen möchten: Bitte übernehmen! (Wenn ihr keine habt: Schafft euch welche an.) Und, ihr Medienhäuser, stellt einen Aktionsplan gegen den Hass auf: mit Tricks, Infos und Notfallnummern für Feste und uns Freie.

6. Vertraut uns!

Social Media ist kein Spiel mehr. Wir sind nicht auf jeden Tweet stolz, nicht auf jede Freundschaft auf Facebook oder jedes Sel- fie auf Instagram. Fehler entstehen durch steigenden Zeitdruck.Qualität braucht Zeit und gute Bezahlung. Wir hören auf, unsere eigenen Versäumnisse unter den Teppich zu kehren. Wir brauchen dringend eine neue Fehlerkultur, wenn das Geschäft immer schneller wird. Wenn uns Fehler unterlaufen, wollen wir transparent damit umgehen. Und wenn es so weit ist: Glaubt uns! Und zwar öffentlich, nicht nur unter vier Augen!

7. Wir brauchen Arbeitsschutz. Als Schutz vor dem Mob.

Viele von uns sind Drohungen aus dem Netz schutzlos ausgeliefert. Dabei ist der Mob nicht sonderlich kreativ, die Angriffe gleichen sich, folgen bestimmten Mustern. Wenn jede*r Lagerarbeiter*in lernen muss, wie sie schwere Lasten korrekt hebt, dann müssen wir Freie uns in Arbeitsschutzseminaren für Social Media rüsten. Wenn der Mob vor der Tür steht, brauchen wir von Auftraggeber*innen keine erbaulichen Worte, sondern Geld für ein dickeres Schloss.

8. Schickt uns euren juristischen Beistand.

Wir sind Journalist*innen. Um uns gegen Drohungen und Anfeindungen zu wehren, brauchen wir Unterstützung und juristischen Beistand. Schickt uns eure Anwälte oder kalkuliert Anwalts-Pauschalen für den Fall der Fälle ein. Drohungen dürfen nicht unbescholten stehen bleiben, nur weil uns die Mittel fehlen.

9. Plattformen, stellt euch eurer Verantwortung.

Und auch ihr neuen Medienhäuser, ihr Facebooks, Twitters, Googles, ihr Tik-toks, Instagrams und Youtubes: Wir sorgen für Leben in eurer Klickbude. Wir posten aus Untersuchungsausschüssen und Regenwäldern, berichten mitten aus rechten Aufmärschen und auch live übers Dschungelcamp. Wir tragen bei euch Debatten über Steuern, Feminismus und Migration aus, setzen Trends und uploaden auch mal unsere Katzen auf der Jagd. Gegen den Hass brauchen wir eure sofortige, eindeutige und unkomplizierte Hilfe. Von verlässlichen Ansprechpartner*innen. Von echten Menschen. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf Dienstleister*innen abwälzen.

10. Zeigt eure Courage.

Wir sind freie Journalist*innen geworden, weil wir diesen Beruf lieben. Wir wollen für ihn aber nicht durch die Hölle gehen, wenn uns der Hass trifft. Stellt euch vor uns, eindeutig und unmissverständlich.“

Das Manifest ist erschienen im MediumMagazin 1/2020. Wenn ihr unterzeichnen wollt:
Das ist super. Meldet euch unter manifest@freischreiber.de mit Namen & Berufsbezeichnung. Und noch eine Info: Freischreiber-Mitglieder bekommen 25% Vergünstigung für das MediumMagazin-Abo. Einfach per Mail an vertrieb@oberauer.de bestellen und die Mitgliedsnummer von Freischreiber angeben.

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Unterzeichner*innen

Carola Dorner, freie Journalistin und Vorsitzende Freischreiber
Chiara Thies, freie Journalistin und Vorsitzende next media makers
Ferda Ataman, Freie Journalistin und Vorsitzende Neue Deutsche Medienmacher
Bettina Rühl, freie Journalistin und Vorsitzende Weltreporter
Roland Geisheimer, Freier Journalist und Vorsitzender Freelens
Markus Mittermüller, freier Journalist und Vorsitzender Freischreiber Österreich
Tanja Krämer, freie Journalistin und Vorstand RiffReporter
Christian Schwägerl, freier Journalist und Vorstand Riff- Reporter
Silke Burmester, freie Journalistin
Richard Gutjahr, freier Journalist
Stephan Lamby, TV-Journalist/ECO Media
Juan Moreno, freier Autor
Kübra Gümüşay, freie Autorin
Markus Beckedahl, Gründer netzpolitik.org
Julia Reda, Fellow Shuttleworth Foundation/ehem. EP-Abgeordnete
Mario Sixtus, freier Journalist
Katharina Nocun, freie Autorin
Katharina Jakob, freie Journalistin und stv.Vorsitzende Freischreiber
Mohamed Amjahid, freier Journalist
Jakob Vicari, Ffreier Journalist, tactile.news und stv. Vorsitzender Freischreiber
Jens Eber, freier Journalist
Caroline Schmidt-Gross, freie Journalistin
Nicola Kuhrt, FJ/medwatch.de
Anna Heidelberg-Stein, freie Journalistin
Oliver Eberhardt, freier Journalist
Dr. Sonja Bettel, freie Journalistin und stv. Vorsitzende Freischreiber Österreich
Yvonne Pöppelbaum, freie Journalistin und Büro Freischreiber, weltreporter
Heidi Schmidt, freie Journalistin und Büro Freischreiber, weltreporter
Alexandra Rotter, freie Journalistin
Gabriele Meister, freie Journalistin
Benno Stieber, freier Journalist
Isabelle Buckow, freie Journalistin
Astrid Csuraji, freie Journalistin
Filipa Lessing, freie Journalistin, next media makers
Linda Fischer, freie Journalistin, next media makers
Juliane Maleika, freie Journalistin, next media makers
Sophia Steube, freie Journalistin, next media makers
Felix Zimmermann, taz
Joachim Budde, freier Journalist
Petra Reski, freie Autorin
Wolfgang Michal, freier Autor
Robert Rutkowski, freier Fotojournalist
Annette Bopp, freie Journalistin
Flo Osrainik, freier Journalist & Autor
Robert B. Fishman, freier Journalist
Steve Przybilla, Freier Journalist
Vera Bunse, freie Journalistin
Michael Brüggemann, freier Journalist
Hendrik Bensch, freier Journalist
Ralph Diermann, freier Energiejournalist
Imre Balzer, freier Journalist
Julia Schoon, freie Journalistin
Peter Spork, freier Wissenschaftsautor
Caroline Ausserer, freie Journalistin & Trainerin
Karl Urban, freier Journalist
Marcus Anhäuser, freier Journalist
Melina Borčak, freie Journalistin
Judith Weibrecht, freie Journalistin
Insa van den Berg, freie Journalistin
Frank Keil, freier Journalist
Jana Hensel, freie Autorin
Anabell Ganske, Photojournalistin
Henry Steinhau, Redakteur iRights.Lab
Andrea Mertes, Freelance Writer
Anke Nolte, freie Medizinjournalistin
Michael Voregger, freier Journalist
Rainer F. Steußloff freier Fotograf und Vorstand Freelens
Wolfgang Borrs, freier Fotojournalist
Annegret Handel-Kempf, freie Redakteurin / freie Journalistin
Christoph Drösser, freier Journalist und Weltreporter, San Francisco
Robert Conrad, Fotograf
Claudia Mende, freie Journalistin
Andrea Vollmer, Fotografin
Elisabeth Enders, Dipl. Journalistin, Autorin
Julian Feldmann, freier Autor
Carina Frey, freie Wissenschafts- und Verbraucherjournalistin
Elisabeth Enders, Journalistin und Autorin
Bernhard Hiergeist, Journalist
Andreas Unger, Sozialjournalist
Stefan Siegert, Autor
Julica Jungehülsing, Korrespondentin und Weltreporterin, Australien
Katharina Mau, freie Journalistin
Simon Hurtz, freier Journalist
Tobias Meyer, freier Reporter
Jan Oliver Löfken, Wissenschaftsjournalist
Claudia Doyle, freie Wissenschaftsjournalistin
Jörg Wild, Geschäftsführer Pressenetzwerk für Jugendthemen e.V. und freier Journalist
Nina Scholz, Journalistin
Beate Erler – Freie Journalistin und Storytelling-Texterin
Petra Hannen, freie Journalistin
Sylvia Meise, freie Journalistin und Fotografin
Dr. Frank Frick, Wissenschaftsjournalist
Katja Michel, freie Journalistin
Andrea Jeska, Journalistin
Judith Hyams, freie Journalistin
Jürgen Kura, TV-Journalist und Filmemacher
Theo Heyen, freier Journalist
Johannes Klostermeier, freier Journalist
Barbara Weidmann, freie Journalistin und Trainerin
Fabienne Hübener, Wissenschaftsjournalistin
Dorothea Heintze, freie Journalistin
Sophie Emilie Beha, freie Musikjournalistin
Thomas Röbke, freier Journalist
Stefan Rambow, freier Journalist
Sarah Mersch, freie Journalistin und Zweite Vorsitzende, Weltreporter
Holger Iburg, freier Journalist & Autor
Almut Wenge, freie Journalistin
Martin Wehrle, Autor & Journalist
Anja Reiter, freie Journalistin
Bernd Kramer, Redakteur
Caroline Lindekamp, Dipl.-Journalistin und freie Autorin
Paul Toetzke, freier Journalist
Manuel Stark, freier Journalist, Mitglied der Autorengemeinschaft Hermes Baby
Kathrin Passig, Autorin
Anne Bohlmann, freie Journalistin
Sigrid März, freie Wissenschaftsjournalistin
Alexander Mäder, RiffReporter/Hochschule der Medien
Karola Kallweit, freie Journalistin und Redakteurin
Stella Schalamon, freie Journalistin
Matilda Jordanova-Duda, freie Journalistin
Jan Mohnhaupt, freier Journalist und Buchautor
Richard Fuchs, freier Journalist
Tabea Grzeszyk, freie Journalistin und Gründerin von hostwriter.org
Gerhard Richter, Autor und Reporter
Sandra Müller, freie Redakteurin, Moderatorin und Reporterin (radio-machen.de)
Juliane Preiß, freie Journalistin
Heike Lachnit, freie Journalistin
Jeannette Goddar, freie Journalistin
Georg Rudiger, freier Journalist
Felix Huesmann, freier Journalist
Linus Giese, Autor, Blogger, Journalist
Edda Schlager, freie Zentralasien-Korrespondentin, Almaty
Lukas Hofmann, freier Fotojournalist
Tobias Weidemann, freier Journalist
Kristin Kasten, freie Journalistin
Jochen Paulus, freier Journalist
Mariana Friedrich, freie Journalistin
Kai Voigtländer, Trainer, Coach, Journalist
Benjamin Moscovici, freier Journalist
Raphael Thelen, freier Journalist
Mirjam Fischer, freie Journalistin
Doris Achelwilm, MdBm Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellungs-, Queer- und Medienpolitik
Christian Wolf, freier Wissenschaftsjournalist
Lukas Kohlenbach, freier Journalist
Albrecht Ude, Journalist, Researcher, Trainer
Esther Niederhammer, freie Journalistin
Frank Sträter, Journalist
Michel Mayr, freier Journalist
Almut Wenge, freie Journalistin
Mario Moers, Redakteur / Hannoversche Allgemeine Zeitung
Judith Bornemann, Redakteurin und freie Journalistin
Katarina Lukač, freie Journalistin
Dr. med. vet. Anita Idel, Mediation und Projektmanagement Agrobiodiversität

Kerstin Beckert, freie Journalistin

Manifest der Freien

Liebe Mitglieder von Freischreiber,

den ersten Corona-Schock haben wir halbwegs verdaut. Jetzt wird es Zeit, die große Freien-FAQ zur Corona-Kriseeinmal kräftig durchzubürsten. Wir haben die Sofortmaßnahmen kennengelernt, neue Fragen tun sich auf: Was davon hilft uns wirklich? Was nicht? Wie soll es mit unserer Arbeit weitergehen? Wir listen ab sofort nur noch die jeweiligen Besonderheiten der Länder auf. Denn alle zahlen jetzt einheitlich die Bundeszuschüsse aus, mit denen ihr vorübergehend eure Betriebskosten begleichen könnt (in Höhe von maximal 9000 Euro für Soloselbstständige). Es gibt nur noch wenige Länder, die zusätzliche Hilfen aufgesetzt haben. Trotzdem wird einiges unterschiedlich gehandhabt: Es gibt einfach auszufüllende Anträge und hoch komplizierte, bei denen ihr ziemlich aufpassen müsst. Wir aktualisieren diese FAQ regelmäßig, um euch auf dem Laufenden zu halten.

Ihr findet sie auf unserem Blog.

Hier finden Mitglieder nach dem Login alle Infos zur Freischreiber-Rechtsberatung.

Sucht ihr den Rat unseres Verbandsjuristen, beachtet bitte folgendes:

Über die Geschäftsstelle erhaltet ihr die Kontaktdaten. Schreibt zunächst eine Mail. Darin sollte die Sachlage möglichst verständlich beschrieben und die wichtigsten Dokumente müssen gut lesbar (PDF oder Word) beigefügt sein. Unser Jurist wird sich zeitnah zurückmelden – idealerweise mit einer ersten Einschätzung, jedenfalls aber mit einer verbindlichen Aussage, bis wann mit selbiger zu rechnen ist.

Wichtig:

  • Soweit möglich, setzt die Geschäftsstelle bei euren Fragen ins cc (kontakt ät freischreiber.de).
  • Es hilft uns, zu wissen, wie oft unser Experte angefragt wird und welche Themen ihr am häufigsten an ihn herantragt.
  • Und: Sucht Rat nicht erst dann, wenn die Hütte brennt und alles innerhalb kürzester Zeit erledigt werden muss. Plant Vorlauf ein.
  • Beachtet bitte außerdem, dass die Freischreiber-Pauschale nur Themen umfasst, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als freie:r Journalist:in stehen.
  • Der Service besteht nur für Mitglieder. 

Vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Kopiervergütungen den Autoren zustehen und damit die gängige Praxis der VG Wort in Frage gestellt. Unser Vorstandsmitglied Henry Steinhau dazu den Kölner Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer interviewt. Teile des Interviews veröffentlichen wir hier, das ganze Interview findet sich bei irights.info.

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, welches das Verhältnis von Urhebern und Verwertern betrifft: Er hat die Verlegerbeteiligung an Kopiervergütungen gekippt. Was halten Sie vom Urteil?

Karl-Nikolaus Peifer: Das ist ja praktisch die spiegelbildliche Seite des Urhebervertragsrechts. In dem Fall geht es darum, dass Verwerter an einem Vergütungsaufkommen beteiligt werden wollen, das nach der gesetzlichen Regelung nur den Urhebern zusteht. Bisher argumentieren die Verwerter, dass ohne ihren Beitrag die Vergütungsaufkommen gar nicht erst entstehen würden, deswegen sei es fair, sie an diesem Aufkommen zu beteiligen. Das heißt, die Verwerter begehren von den Urhebern eine Art faire Beteiligung an Vergütungen. Das ist spiegelbildlich das, was auch die Urheber von den Verwertern begehren. Die Argumentation ist gleichgerichtet. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt recht klar gesagt, dass diese Vergütungserträge den Urhebern zustehen und man sie deswegen nicht per Gesetz aufteilen darf.

Der Urheber Martin Vogel klagt in einem ähnlichen Verfahren gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort. Hätte diese die Verlage erst gar nicht aufnehmen dürfen?

Karl-Nikolaus Peifer: So habe ich ihn bisher nicht verstanden. Es geht ihm beim Vergütungsaufkommen um die Urheberpositionen, und darum, dass die Verwertungsgesellschaft in erster Linie Treuhänder derjenigen ist, deren Rechte sie wahrnimmt. An diesem Argument ist sehr viel dran. Wenn ich von einer Gruppe ein Recht wahrzunehmen habe, muss ich es natürlich so wahrnehmen, dass diese Gruppe möglichst viel davon hat. Was dieses „möglichst viel“ ist, das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden – denn er hat gesagt, es sind Beträge, die den Urhebern zustehen.

Dass Verwertungsgesellschaften auch Verwerter aufnehmen, ist durchaus üblich und sinnvoll, weil es ja auch Bereiche gibt, in denen Verwerter eigene Leistungsschutzrechte einbringen. Die VG Wort ist insofern eine Besonderheit, weil der Verleger der einzige ist, der keine Leistungsschutzrechte hat. Ob er nach der Debatte um das Leistungsschutzrecht der Presseverleger noch eins bekommen wird, ist zweifelhaft. Letzteres erweist sich da gerade als ganz fürchterlicher Bumerang.

Allerdings werden Verleger – wie derzeit schon – auch künftig Rechte in Verwertungsgesellschaften außerhalb der Kopiervergütungen einbringen. Deren individuelle Wahrnehmung ist gar nicht möglich, weil viel zu teuer. In einem solchen Fall bringen beide Beteiligte Rechte ein, dann wird man auch wieder über Erlösverteilung sprechen müssen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sagt, das Urteil stelle das gesamte System der Verwertungsgesell­schaften infrage, andere Stimmen sehen aufgrund drohender Rückzahlungen die ganze VG Wort gefährdet. 

Karl-Nikolaus Peifer: Die VG Wort hat ihre Ausschüttungen in den letzten Jahren unter Vorbehalt vorgenommen, das hat sie den Ausschüttungsberechtigten auch mitgeteilt. Das heißt, wenn sie Beträge zurückfordert, dann wird dieser Vorbehalt wirksam. Und wenn sie das Geld dann wieder erhält, dann ist das keine Implosion, sie kann es an die Urheber ausschütten. Es ist also eher die Frage, ob die Verwerter es tatsächlich zurückzahlen werden.

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung im Vogel-Verfahren ausgesetzt, weil er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten wollte. Diese ist recht klar ausgefallen, also dürfte der Bundesgerichtshof eine eindeutige Regelanweisung haben. Für die Urheber ist das zunächst einmal eine gute Nachricht.

Dass jetzt eine Atmosphäre der Konfrontation entsteht und Urheber und Verwerter entzweit würden, wie es der Börsenverein des Deutschen Buchhandels formulierte, betrachte ich als ein rhetorisches Herbeireden. Vielmehr sollte es doch ein Anlass sein, wieder aufeinander zuzugehen und an einen Tisch zu kommen. Das würde ich mir zumindest davon versprechen.

Es gab viele Reaktionen auf unsere Aktion gegen den kalten Auftragsentzug des Tagesspiegel gegen seine freien Autorinnen und Autoren. Aber wir wollen es nicht bei öffentlichen Protesten belassen und haben diese Woche noch einmal einen Brief geschrieben, in dem wir die Chefredaktion dazu auffordern, ausstehende Honorare für bestellte Stücke umgehend zu bezahlen.

Für die betroffenen Autoren, die es nicht bei Appellen belassen wollen ist aber auch eine rechtliche Einschätzung wichtig, wie sie unser Anwalt Stephan Zimprich gibt:

– Wenn nichts abweichendes vertraglich vereinbart ist, dann kann ein Auftraggeber einen Auftrag bis zur Abnahme jederzeit kündigen; dann wird auch kein Honorar mehr geschuldet, sondern nur Schadenersatz in Höhe der bis zur Kündigung geleisteten Arbeit. Bei einer Kündigung nach Abnahme ist das Honorar für einen Beitrag ohnehin fällig.

– Wenn der Text zum Zeitpunkt der Kündigung schon fertig ist, dann läuft es auf volle Honorarzahlung heraus. Wenn nicht, eben nur anteilig, wobei die Beweislast für die bereits geleistete Arbeit beim Autor liegt.

– Wenn der Autor bereits Dispositionen getroffen hat (z. B. andere Aufträge abgesagt hat), dann besteht der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch dafür, wobei der Autor alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen (und vor Gericht ggf. nachweisen) muss, die frei gewordenen Ressourcen anderweitig an den Mann zu bringen. Die erforderlichen Nachweise werden Autoren leider selten beibringen können.

Deshalb muss man sich die Lage des einzelnen Freien genau ansehen, und sollte lieber vorher mit Stephan Zimprich Rücksprache halten, bevor man rechtliche Schritte gegen den Tagesspiegel erwägt. Unabhängig davon bleibt es Freien natürlich vorbehalten, die Zusammenarbeit auch nach dem Ende des Auftragsstopps für beendet zu erklären.

Zur Info hier noch ein Tweet von Lorenz Maroldt. Demnach werden bestellte Stücke bezahlt:

Seit Jahren liegen gegen einen bayerischen Laborunternehmer Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Abrechnungen mit Krankenkassen vor, immer wieder kommt der Mann davon. Der Passauer Journalist Hubert Denk legte vor drei Jahren offen, dass dieser Unternehmer eine Parteispende in Höhe von 20.000 Euro an den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber übergeben hat. Mit dabei, eine Notiz an Stoiber: Er hoffe, dass nun alles gut werde.

Unsere Quizfrage: Unternehmer im Zwielicht spendet Geld an Spitzenpolitiker und ein Journalist macht das Ganze öffentlich. Gegen wen der Drei ermittelt die wackere bayerische Staatsanwaltschaft mit unerhörtem Aufwand, legt eine über 700 Seiten dicke Akte an und befragt 50 Zeugen?

Nee, Sie kommen nicht drauf, oder?

Na, gegen den Journalisten natürlich. Straftatbestand: „Verletzung des vertraulichen Worts“. Sehr schön zusammengefasst hat diesen ungewöhnlichen Fall des Freischreibers Hubert Denk aus Passau in dieser Woche nicht der Spiegel, sondern das Lokalblog Regensburg-Digital.

Sie finden das Skandalös? Wir auch. Hubert Denk hat uns, wie auch andere Verbände um Hilfe gebeten, der Rechtsstreit mit der Staatsanwaltschaft wird teuer. Und weil es hier gegen einen freien Journalisten geht und die Staatsmacht offenbar den Blick für’s Wesentliche verloren hat, wird Freischreiber Hubert Denk unterstützen.

Das ist uns als kleinen Verband möglich, weil uns der Sportjournalist Jens Weinreich 2008 einen recht ansehnlichen Betrag anvertraut hat. Er hat ihn damals via Crowdfunding eingesammelt um seinen Streit mit dem DFB-Präsidenten Theo Zwanziger zu finanzieren. Was übrig blieb, sollten wir verwalten und genau für den Fall verwendet werden, dass ein freier Journalist bei seiner Tätigkeit in juristische Probleme gerät. Wir helfen Hubert Denk gerne und werden weiter über den Fall berichten.

 

 

 

Jährlich verteilt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) im Rahmen ihrer Ausschüttungen etwa 120 Millionen Euro. Dieses Geld wird im Verhältnis 70:30 zwischen Autoren und Verlagen geteilt. Im Bereich wissenschaftlicher Texte erhalten die Verlage sogar 50 Prozent. Gegen die Ausschüttung an die Verlage im Bereich Wissenschaft hat der Urheberrechtler Martin Vogel geklagt und vor dem Landgericht München I Recht bekommen. Da viele Autoren auf die Ausschüttungen der VG Wort angewiesen sind, fordern wir als Berufsverband der freien Journalistinnen und Journalisten die Verwertungsgesellschaft auf, alle strittigen Zahlungen an die Verlage so lange zurückzustellen, bis in der Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Außerdem fordern wir, dass die VG Wort über die Verteilung der Gelder in allen Kategorien transparent und allgemeinverständlich informiert. Es muss für alle Wahrnehmungsberechtigten ersichtlich sein, wie hoch der Betrag ist, der den Urhebern im Rahmen der jährlichen Ausschüttung entgeht, so lange die VG Wort ihre Ausschüttungspraxis nicht an die Grundsätze des Urteils anpasst. Zur weiteren Erläuterung des Falls: Ein Beitrag von Ilja Braun im Perlentaucher, die Stellungnahme der VG Wort zum Gerichtsurteil und eine erklärende Übersicht bei der Netzpresse Update 5.6.: Die VG Wort hat inzwischen auf die Kritik reagiert und schreibt in ihrem Newsletter vom Juni 2012: „Derzeit ist offen, wann die VG WORT die Ausschüttungen im Jahr 2012 vornehmen kann. Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 24. Mai 2012 (Az.: 7 O 28640/11) gegen die VG WORT entschieden. Der Kläger wendet sich gegen einzelne Regelungen in den Verteilungsplänen Wissenschaft. Das Gericht hält die entsprechenden Bestimmungen in den Verteilungsplänen für rechtswidrig. Die VG WORT hält das landgerichtliche Urteil im Ergebnis und der Begründung für verfehlt und wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie hat ihre Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), sofort über das Urteil informiert, um aufsichtsrechtliche Prüfung und einen unverzüglichen Bescheid gebeten. Bis dahin wird die VG WORT keine Ausschüttungen vornehmen.“ P.S. Die Zahl der Ausschüttungsempfänger lag im Jahr 2011 bei 148.415. Davon sind 142.243 Autoren und 6.172 Verlage. Weiß jemand, wie viel Geld an die Verlage geht und wie viel an die Autoren?

Was ist ein Paradox, oder: Warum tun sich Journalisten manchmal so schwer mit Solidarität in eigener Sache? Vielleicht deshalb: Der Rheinische Merkur, der nicht mehr genug Geld hat, um überleben zu können (und dessen Chefredakteur in der letzten Ausgabe seiner Zeitung darüber jammert), mokiert sich über freie Journalisten, * die nicht angemessen bezahlt werden und sich zu Recht über diesen Missstand beschweren. Als Positivbeispiel werden ein fester Freier angeführt, der als Produktionsredakteur bei BILD am Sonntag arbeitet und damit offensichtlich sehr zufrieden ist, und die Kollegen vom Büro „Schön und Gut“ in Berlin (von denen eine der beiden zitierten Journalistinnen Gründungsmitglied von Freischreiber ist). Warum, so die unterschwellige Frage, können nicht alle freien Journalisten so zufrieden sein wie sie? So wurde aus dem Merkur-Beitrag einer freien Journalistin über freie Journalisten ein kleiner Anti-Freischreiber-Beitrag, gipfelnd in dem Satz: „Den Journalistenausweis gibt es weiterhin beim DJV, und eine Rechtsberatung können Mitglieder für einen eher symbolischen Jahresbeitrag von zehn Euro auch nicht erwarten.“ Das ist, mit Verlaub, natürlich genauso Unsinn wie die Behauptung, die zitierte Tischfigur von Homer Simpson habe ein wütendes Gesicht und sei damit ein Symbol für die Wut, in der sich freie Journalisten eingerichtet haben (s. Foto). Den Journalistenausweis (für das Streben nach Presserabatten) gibt es selbstverständlich nicht allein beim DJV, wir haben inzwischen nicht nur eine Rechtsberatung, sondern auch eine Hotline für Steuerfragen und KSK, der Jahresbeitrag bei Freischreiber beträgt keine symbolischen zehn Euro (schön wär’s), sondern stolze zehn Euro im Monat. Und die bei Freischreiber organisierten Journalisten haben sich nicht zusammengetan, um gemeinsam darüber zu schimpfen, wie vermeintlich schlimm alles ist. Sondern, weil sie trotz aller Widrigkeiten ihre Arbeit lieben und gemeinsam darum kämpfen, dass das auch so bleibt. Und so trauern wir mit dem Chefredakteur des Rheinischen Merkur um seine geliebte Zeitung. Sie hätte wahrlich einen besseren Abgang verdient gehabt. ––– *Nachtrag: Der Rheinische Merkur hat seine Internetseite beerdigt, weshalb der Link oben nicht mehr funktioniert. Im Google-Speicher findet sich der Text aber noch.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will gesetzlich festschreiben lassen, dass Journalisten Dienstgeheimnisse (z.B. war-logs) veröffentlichen dürfen, ohne dass deshalb Ermittlungen gegen sie wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet werden. Auch Durchsuchungsmaßnahmen und Beschlagnahmungen in Redaktionen und Journalistenbüros sollen nur noch bei „dringendem“ Tatverdacht möglich sein. Damit reagiert das Justizministerium auf den „Fall Cicero“, der bis vor das Bundesverfassungsgericht ging und eine Neuregelung erforderlich machte. In der kommenden Woche wird der Bundestag den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit“ in erster Lesung beraten. Hier die Stellungnahme von Freischreiber: „Der Berufsverband der freien Journalistinnen und Journalisten, Freischreiber e.V., begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesnovellierung zum Zeugnisverweigerungsrecht. Die beabsichtigte Novellierung stärkt die Pressefreiheit, da sie Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes besser als die bisherige Regelung vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützt. Darüber hinaus fordern wir die Abgeordneten auf, im Zeitalter des Internets eine Regelung zu finden, die sicher stellt, dass auch Personen von der Gesetzesnovellierung profitieren, die zwar nicht berufsmäßig als Journalisten tätig sind, aber dennoch in journalistischer Verantwortung handeln, wenn sie Plattformen im Internet zur Verfügung stellen, die dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag unterliegen. Auch diese Personen sollten Informanten ausreichend Schutz bieten können, ohne ständig Gefahr zu laufen, sich bei der Ausübung ihrer Publikationstätigkeit strafbar zu machen. Die allgemeine Ausweitung der Publikationsmöglichkeiten durch das Internet macht es nach unserer Auffassung erforderlich, auch über eine Erweiterung des Personenkreises nachzudenken, der in §53, Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) genannt wird.“