4. September 2013

Nordkurier will Zustimmung – aber zu was?

Das Nordost-Mediahouse (u.a. Nordkurier), dem das Landgericht Rostock die Verwendung seiner obskuren „Rahmenvereinbarung für freie Mitarbeiter“ verboten hat, versucht es nun mit neuen Bedingungen. Der Geschäftsführer des Verlags schrieb an die freien Mitarbeiter: „Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Rostock per Urteil vom 31. Juli 2009 Teile der mit Ihnen geschlossenen Rahmenvereinbarung für freie Mitarbeiter für unwirksam erklärt hat. Die Klauseln 4.5, 4.6 und 6.1 – 6.8 der Rahmenvereinbarung für freie Mitarbeiter dürfen vorerst nicht weiter verwendet werden. Bis auf weiteres bietet die Nordost-Mediahouse GmbH & Co. KG Einzelaufträge an freie Mitarbeiter ausschließlich unter folgenden geänderten Bedingungen an: 1. Mit dem Honorar gemäß Honorarrichtlinie wird die Nutzung für die Publikationen der Kurierverlags-Gruppe für Print, Online und e-Paper im Wege der Einzelbeauftragung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgegolten. 2. Für die Regelung der Zusammenarbeit im Übrigen werden nach eingehender Überprüfung der Urteilsbegründung gegebenenfalls separate Änderungen der Vereinbarung folgen. Bitte fragen Sie Jobs nur an, wenn Sie mit den vorgenannten geänderten Bedingungen einverstanden sind.“ Wir fürchten, liebes Mediahouse, dass auch diese Rahmenvereinbarung nicht so ganz gelungen ist. Denn die freien Journalisten werden in Ihrem Schreiben aufgefordert, einen Blankoscheck zu unterschreiben. Sie sollen „geänderte Bedingungen“ abnicken, die ihnen noch gar nicht bekannt sind. Es wäre eigentlich sinnvoller, liebes Mediahouse, wenn Sie erst den Punkt 2 Ihres Schreibens abarbeiten und dann einen neuen Brief mit den geänderten Bedingungen an die Mitarbeiter verschicken.


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