4. September 2013

Leistungsschutzrecht: Kommt die Zwei-Klassen-Verwertung?

Nun ist das lang Ersehnte endlich beschlossen: Laut Koalitionsvertrag will die schwarz-gelbe Koalition den Verlegern ein eigenes Leistungsschutzrecht basteln, das dafür sorgen soll, „dass die Mehrfachverwertung professionell erstellter Inhalte auch bezahlt wird« (Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG). Wie dieser „Investitionsschutz für Presseverleger“ in der Praxis aussieht, ist noch unklar, vermutet wird aber, dass die Verleger eine neue Verwertungsgesellschaft der Verlage gründen werden, die als Inkassobüro die Tantiemen von Internet-Nutzern und -anbietern eintreibt. Als Vorbild könnte die GVL dienen, die „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“, die derzeit ca. 160 Millionen Euro pro Jahr einnimmt und diese Summe je zur Hälfte an Werkinterpreten und Verlage ausschüttet. Bleibt die Frage, ob wir, die Urheber, an den künftigen Ausschüttungen fair beteiligt werden (da wir ja von den gleichen Verlagen bereits durch Buy-Out-Verträge von einer angemessenen Zweitverwertungs-Vergütung ausgeschlossen werden). Zu den Wahrnehmungsberechtigten von Leistungs schutzrechten zählen nämlich (neben den Verlegern) nicht die Werk urheber, sondern die Werk interpreten. Und die Interpreten sind in Presseverlagen diejenigen Festangestellten, die Artikel von freien Journalisten durch Überschriften, Vorspänne, Bildunterschriften und andere großartige Leistungen „veredeln“. Als „ Leistungen“ werden von den Verlegern ausdrücklich genannt: die Auswahl von Themen, das Beauftragen, Redigieren, Gestalten und Veröffentlichen von Beiträgen und die Übernahme des finanziellen Risikos durch Vorfinanzierung von Recherchen. Von Autorschaft und Schreiben steht da nichts. Das heißt: Für freie Journalisten wird wohl auch in Zukunft weiter die arme, im Internet nicht sehr durchsetzungsstarke Schwester VG Wort zuständig bleiben. Krümel für uns, Torten für die Verlage.


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