Ergebnisse der VG-Wort-Mitgliederversammlung
Friede, Freude und doch kein Eierkuchen. Oder warum es wieder Ärger um die VG Wort gibt…
Zwei wichtige Dinge standen auf der Tagesordnung der jüngsten Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort jetzt an diesem Wochenende in München: erstens die Frage, wie die Rückforderungen an die Verlage zu organisieren seien, die nach dem Urteil des BGH, dass der Sachbuchautor Martin Vogel erstritten hat, fällig werden.
Zur Erinnerung: Das BGH-Urteil stellt fest, dass Verlage nach derzeitiger Rechtslage keine Urheber im eigentlichen Sinne sind. Daher müssen sie die ihnen gezahlten Ausschüttungen für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 an die VG Wort zurückzahlen, damit diese dann unter den Autoren als alleinige Urheber neu aufgeteilt werden können.
Und zweitens: eine Neuordnung des Verteilungsplanes der VG Wort ab dem 1. Januar 2017.
Fangen wir mit ersterem an: Hierzu gab es einen Antrag von Freischreiber, der in großen Teilen vom Vorstand der VG Wort in seinen Antrag aufgenommen wurde und der von der Mitgliederversammlung in allen dort vertretenen Berufsgruppen auch eine sehr breite Mehrheit fand. Danach ist jetzt klar geregelt, welche Stundungsmöglichkeiten und welche Fristen es für Verlage gibt. Und damit steht nun einer Auszahlung der Ausschüttungen von 2012 bis 2015 allein an die Autoren und Autorinnen nichts mehr im Wege (Zahlungsfrist: bis Ende 2017).
Punkt zwei – Neuordnung des Verteilungsplanes der VG ab dem kommenden Jahr 2017. Diese ist notwendig, weil ab dann ein neues Gesetz über Verwertungsgesellschaften (VGG) gilt und die VG Wort ihre Verteilungsmodalitäten entsprechend anpassen muss. In der Regel sind das erforderliche und unproblematische Änderungen, wie dass wichtige Anträge demnächst auch per Email und nicht nur per Briefpost verschickt werden können oder das künftig Mitgliederversammlungen per Livestream übertragen werden müssen. Fast alles Punkte und Änderungen, über die es in der Versammlung keinen Dissens gab. Fast!
Bis auf einen Passus, wo plötzlich wieder die alte Verteilungspraxis der Ausschüttungen zwischen Autoren und Verlagen festgeschrieben wurde – so als gäbe es das Urteil nicht, dass der Sachbuchautor Martin Vogel erstritten hat. Zwar war diesem Passus eine Erklärung vorgeschaltet, dass er keine Gültigkeit habe. Aber die Botschaft war unmissverständlich: Die VG Wort geht davon aus, dass wieder der Zustand von vor dem BGH-Urteil hergestellt wird und richtet sich entsprechend schon mal darauf ein.
Klare Sache, dass wir als Freischreiber dem so nicht zustimmen konnten. Und das sahen offenbar nicht nur Freischreiber-Mitglieder innerhalb der Berufsgruppe 2 der Journalisten und Journalistinnen Übersetzer und Sachbuchautoren so, sondern auch andere anwesenden Kollegen und Kolleginnen und so wurde wegen dieses Passus hier nicht die nötige 2/3-Zustimmung erreicht. Damit kann der Verteilungsplan ab 2017 insgesamt nicht in Kraft treten.
Die Folgen dieser Entscheidung, wonach die VG Wort ab dem ersten Januar über keinen gültigen Verteilungsplan verfügt, sind selbst für den VGWort-Vorstand noch nicht in Gänze absehbar. In jedem Fall wird auf der nächsten Mitgliederversammlung am 18. März 2017 erneut dieser Verteilungsplan auf der Tagesordnung stehen.
Sehr anschaulich schildert übrigens Stefan Niggemeier den nicht unkomplizierten Verlauf der MV und versucht eine Einordnung.
Wir als Freischreiber möchten generell folgendes festhalten: Wir werden weiterhin das Gespräch mit dem Vorstand der VG Wort suchen, wir sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert und dazu gehört selbstverständlich auch das Eingehen von Kompromissen. Dass sich das für beide Seiten lohnt, zeigen ja die Vereinbarungen, die über die Umsetzung der Rückforderungen an die Verlage und die Nachzahlungen für die Autoren getroffen werden konnten und die bei der Mitgliederversammlung eine breite Zustimmung fanden.
Wir haben allerdings eine grundsätzlich andere Haltung gegenüber der Einstufung von Verlagen: Wir sehen in ihnen keine Urheber und werden uns, so lange es dazu keine andere rechtliche Grundlage von Seiten des Gesetzgebers gibt (das wäre dann eine Entscheidung im Bundestag), weiterhin für die klare Umsetzung des Vogel-Urteils einsetzen. Und das sagt eben: Ausschüttungen der VG Wort gehen allein an die Autoren und Autorinnen als die eigentlichen und wahren Urheber.
In diesem Sinne, werden Sie Mitglied bei der VG Wort und treten Sie für die Rechte der Urheber ein.
Einen guten Start in die Woche wünschen
die :Freischreiber
28.11.2016