4. September 2013

Die Doppelmoral der Verlage

Jaja, sie schimpfen gern auf das Internet. Unsere lieben Verleger. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein! Das Urheberrecht sei in Gefahr!! Und was machen sie selber? Sie schaffen sich ihr eigenes „Recht“ – ein Vertragsrecht, das man gut und gern „sittenwidrig“ nennen könnte. Das zeigt jetzt ein besonders skurriler Fall: Eine prominente Autorin, die freie Journalistin Elke Heidenreich, empört sich (zu Recht) darüber, dass sie ein Buch herausgegeben hat, von dem sie gar nichts wusste. Mit Texten der Autorin, mit ihrem Konterfei auf dem Cover. Wie ist das möglich? Nun, sie hat den berühmten „Standardvertrag“ der FAZ unterzeichnet. Und deshalb durfte die FAZ – völlig „legal“ – die Nutzungsrechte an den Heidenreich-Texten an einen Dritten weiter verscherbeln. Ohne die Autorin auch nur zu informieren. Das ist nicht schön, aber landläufige Praxis. Denn im Standardvertrag der FAZ (Freischreiber hat ihn vor einigen Wochen hier veröffentlicht) steht die bezeichnende Passage: „Sie räumen uns an jedem Ihrer bereits veröffentlichten oder zukünftig zu veröffentlichenden Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das ausschließliche zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweilige Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlags zu veröffentlichen, ihn in jeder Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen, insbesondere das Printrecht, das Multimediarecht, das…“ usw.usf.


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