:Freischreiber hat folgenden Offenen Brief an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Bundestagsabgeordneten im Innenausschuss unterzeichnet:

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
Sehr geehrter Herr Bundesminister des Innern,
Sehr geehrte Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag,

die vom Koalitionsausschuss geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bedeuten einen massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte und alarmieren uns zutiefst.

In Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber Politik und staatlichen Institutionen will die Regierungskoalition eines der wichtigsten Transparenzinstrumente der Bundesrepublik de facto abschaffen. Das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden. Sollten die geplanten Anpassungen von Ihnen umgesetzt werden, so wäre das nicht nur das Aus für einen Großteil der IFG-Anträge, sondern auch ein fataler Einschnitt in die Pressefreiheit in Deutschland.

Im Koalitionsvertrag von 2025 hatten Union und SPD noch vereinbart, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Der jetzige Beschluss kehrt dieses Versprechen ins Gegenteil: Kein einziger der angekündigten Punkte verspricht einen Mehrwert für die Bevölkerung, jeder von ihnen bedeutet einen massiven Rückschritt für die Informationsfreiheit. Als breites Bündnis aus 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen, Projekten, Verbänden und Medien fordern wir Sie dazu auf:

Stoppen Sie diese Pläne! Schützen Sie das IFG und die Informationsfreiheit in ihrer heutigen Form!

Der Beschluss von Union und SPD sieht vor, künftig nur noch IFG-Anträge mit einem nachgewiesenen „berechtigten Interesse“ zuzulassen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter:innen sowie Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft auszuschließen. Behörden könnten Anträge über weitere Bereichsausnahmen noch leichter ablehnen, Namen von allen Behördenmitarbeiter:innen – auch in leitenden Funktionen – sollen konsequent geschwärzt
werden. Künftig wären fast alle Anträge nicht mehr zulässig und die verbleibenden könnten zu massiven Kosten für die Antragstellenden führen oder wichtige Informationen vorenthalten. Das Resultat: Das Ende der Informationsfreiheit.

Unter dem Vorwand des „Bürokratierückbaus“ , der „staatlichen Resilienz“ und dem Schutz Kritischer Infrastruktur wird das Informationsfreiheitsgesetz ausgehöhlt. Dabei gilt bereits heute: Die bestehenden Regelungen ermöglichen es Behörden, sensible Sicherheitsinformationen zu schützen. Die Argumente der Bundesregierung, eingebettet in Wachstumsmaßnahmen, wirken daher vielmehr wie ein Deckmantel, um ein für die Verwaltung und Politik unbequem gewordenes Recht loszuwerden.

Die Zahlen zeigen: Die Koalitionsparteien arbeiten hier gegen den Willen der Bürger:innen:

  • Ein Großteil der Bevölkerung (83%) wünscht sich laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundes mehr proaktive Transparenz und Informationsfreiheit der Behörden.
  • Hunderttausende stellten sich während der Koalitionsverhandlungen 2025 in einer Petition gegen den Angriff auf das IFG und konnten diesen abwehren.

Sollten die Regierungspläne wie geplant umgesetzt werden, würde Millionen Bürger:innen sowie Journalist:innen und Organisationen das Recht auf Informationsfreiheit verwehrt. Darunter leiden werden: faktenbasierte Berichterstattung, öffentliche Kontrolle, das zivilgesellschaftliche Engagement sowie das Vertrauen in die Politik. Die Demokratie braucht ein starkes IFG!

Als breites Bündnis aus 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen, Projekten, Verbänden und Medien fordern wir Sie daher auf: Stoppen Sie die Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes und schützen Sie die Transparenz für alle!

Mehr Informationen und eine Liste alle Unterzeichnungen gibt es hier.


Mutterschutz darf für Selbstständige keine Frage des Versicherungsstatus sein. Deshalb begrüßt :Freischreiber den Vorstoß von Bundesbauministerin Verena Hubertz, Mutterschutz und bessere Rahmenbedingungen für selbstständige Eltern gesetzlich zu regeln. Dass Handlungsbedarf besteht, ist seit Langem bekannt – umso wichtiger ist, dass auf die Forderung nun zügig gesetzliche Schritte folgen. Besonders für freie Journalistinnen ist die aktuelle Lage inakzeptabel. Viele stehen vor der Frage, ob sie sich Kinder überhaupt leisten können.

Für diejenigen, die über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert sind, gibt es grundsätzlich Mutterschaftsgeld – allerdings nur während der Schutzfrist, also in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Für freie Journalistinnen ohne gesetzliche Krankenversicherung bleiben Schwangerschaft und Elternzeit mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. „Wer zudem in einer atypischen Lebenssituation arbeitet, etwa mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen Ländern, für den sind die Rahmenbedingungen meist noch unsicherer”, ergänzt die freie Auslandskorrespondentin und :Freischreiber-Co-Vorsitzende Elisa Kautzky.

Eine gesetzliche Regelung könnte hier für Absicherung sorgen. „Eine längst überfällige Entscheidung“, findet Freischreiberin Nathalie Klüver, die selbst Mutter ist. „Gerade die letzten Wochen der Schwangerschaft und das Wochenbett sind für Frauen körperlich und mental fordernd – eine Zeit, in der nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen sollten“, betont sie.

Freie Journalistinnen – egal ob im In- oder Ausland – sind ein unverzichtbarer Teil der Medienlandschaft. Sie recherchieren, ordnen ein, machen gesellschaftliche Entwicklungen sichtbar. Umso problematischer ist es, wenn ausgerechnet diejenigen, die ohnehin unabhängig arbeiten, während Schwangerschaft und Wochenbett mit erheblichen Unsicherheiten umgehen müssen.

:Freischreiber fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch Selbstständigen einen verlässlichen Mutterschutz zu ermöglichen. Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob eine Journalistin angestellt oder selbstständig ist. In dieservulnerablen Phase sollte niemand gezwungen sein, aus wirtschaftlichem Druck Aufträge anzunehmen.

Deshalb: Wer die Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Selbstständige absichern.

Freie Journalistinnen – egal ob im In- oder Ausland – sind ein unverzichtbarer Teil
der Medienlandschaft. Sie recherchieren, ordnen ein, machen gesellschaftliche
Entwicklungen sichtbar. Umso problematischer ist es, wenn ausgerechnet
diejenigen, die ohnehin unabhängig arbeiten, während Schwangerschaft und
Wochenbett mit erheblichen Unsicherheiten umgehen müssen.
:Freischreiber fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch Selbstständigen
einen verlässlichen Mutterschutz zu ermöglichen. Mutterschutz darf nicht davon
abhängen, ob eine Journalistin angestellt oder selbstständig ist. In dieser
vulnerablen Phase sollte niemand gezwungen sein, aus wirtschaftlichem Druck
Aufträge anzunehmen.
Deshalb: Wer die Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Selbstständige
absichern. Der Mutterschutz für alle kann bestehende Lücken schließen.
:Freischreiber ist der einzige Berufsverband, der sich exklusiv für die Rechte
hauptberuflich freier Journalistinnen und Journalisten einsetzt. Ihm gehören
über 800 Mitglieder an.

Am 10. und 11. Dezember geht’s in der Mitgliederversammlung der VG Wort um die Höhe der Verlagsbeteiligung. In den meisten Bereichen sollen erst mal vorläufige Prozentsätze festgelegt, im zweiten Schritt über die endgültigen Höhen verhandelt werden. Die vorläufigen Quoten sollen sich aber schon jetzt am oberen Rand des gesetzlich Zulässigen bewegen, so der Plan. Bei Tageszeitungen will die VG Wort bereits eine endgültige Verlagsbeteiligung von 30 Prozent festlegen. 

Wir sind damit nicht einverstanden. Unsere Positionen:

  1. Die Höhe der Verlagsbeteiligung in der Presserepro muss ebenfalls befristet, über die endgültige Höhe gesprochen werden. Warum? Früher haben die Zeitungsverlage das Geld nie selbst bekommen. Es floss in eine Einrichtung, die es nicht mehr gibt: die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Das gemeinnützige Werk bildete Journalist*innen aus und fort. Warum sollten diese Gelder in unveränderter Höhe ohne Diskussion nun direkt in die Kassen der Verlage fließen?
  2. Die vielbeschworene „Einheit von Verlagen und Urheber*innen“ gibt es im Pressebereich nicht, im Gegenteil: Nirgendwo sonst sind Urheber*innen und Verwerter*innen so weit voneinander entfernt. Die Presseverlage haben sich bisher nicht maßgeblich in die VG Wort eingebracht. Gesprächen über angemessene Vergütungen verweigern sie sich. Die vorläufigen Quoten in der Presse-Repro, für Metis und bei den Fachzeitschriften müssen deshalb am unteren, nicht am oberen Rand angesiedelt werden. Sonst gibt es keinen Anreiz für die Verlage, innerhalb und außerhalb der VG Wort ernsthafte Gespräche zu führen.
  3. An den Gesprächen über die endgültige Höhe der Verlagsbeteiligung müssen sich alle Interessengruppen beteiligen können. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bildet die Urheber*innengruppen nur unzureichend ab, einen Informationsaustausch gibt es kaum.

Du bist Mitglied der VG Wort und teilst unsere Positionen? Dann stimm am 10. und 11. Dezember für sie ab – #gemeinsamstatteinsam für die Rechte von Freien.

Mitglieder finden im internen Bereich weitere Hintergrundinfos zur Verlagsbeteiligung.