Mutterschutz darf für Selbstständige keine Frage des Versicherungsstatus sein. Deshalb begrüßt :Freischreiber den Vorstoß von Bundesbauministerin Verena Hubertz, Mutterschutz und bessere Rahmenbedingungen für selbstständige Eltern gesetzlich zu regeln. Dass Handlungsbedarf besteht, ist seit Langem bekannt – umso wichtiger ist, dass auf die Forderung nun zügig gesetzliche Schritte folgen. Besonders für freie Journalistinnen ist die aktuelle Lage inakzeptabel. Viele stehen vor der Frage, ob sie sich Kinder überhaupt leisten können.

Für diejenigen, die über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert sind, gibt es grundsätzlich Mutterschaftsgeld – allerdings nur während der Schutzfrist, also in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Für freie Journalistinnen ohne gesetzliche Krankenversicherung bleiben Schwangerschaft und Elternzeit mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. „Wer zudem in einer atypischen Lebenssituation arbeitet, etwa mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen Ländern, für den sind die Rahmenbedingungen meist noch unsicherer”, ergänzt die freie Auslandskorrespondentin und :Freischreiber-Co-Vorsitzende Elisa Kautzky.

Eine gesetzliche Regelung könnte hier für Absicherung sorgen. „Eine längst überfällige Entscheidung“, findet Freischreiberin Nathalie Klüver, die selbst Mutter ist. „Gerade die letzten Wochen der Schwangerschaft und das Wochenbett sind für Frauen körperlich und mental fordernd – eine Zeit, in der nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen sollten“, betont sie.

Freie Journalistinnen – egal ob im In- oder Ausland – sind ein unverzichtbarer Teil der Medienlandschaft. Sie recherchieren, ordnen ein, machen gesellschaftliche Entwicklungen sichtbar. Umso problematischer ist es, wenn ausgerechnet diejenigen, die ohnehin unabhängig arbeiten, während Schwangerschaft und Wochenbett mit erheblichen Unsicherheiten umgehen müssen.

:Freischreiber fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch Selbstständigen einen verlässlichen Mutterschutz zu ermöglichen. Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob eine Journalistin angestellt oder selbstständig ist. In dieservulnerablen Phase sollte niemand gezwungen sein, aus wirtschaftlichem Druck Aufträge anzunehmen.

Deshalb: Wer die Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Selbstständige absichern.

Freie Journalistinnen – egal ob im In- oder Ausland – sind ein unverzichtbarer Teil
der Medienlandschaft. Sie recherchieren, ordnen ein, machen gesellschaftliche
Entwicklungen sichtbar. Umso problematischer ist es, wenn ausgerechnet
diejenigen, die ohnehin unabhängig arbeiten, während Schwangerschaft und
Wochenbett mit erheblichen Unsicherheiten umgehen müssen.
:Freischreiber fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch Selbstständigen
einen verlässlichen Mutterschutz zu ermöglichen. Mutterschutz darf nicht davon
abhängen, ob eine Journalistin angestellt oder selbstständig ist. In dieser
vulnerablen Phase sollte niemand gezwungen sein, aus wirtschaftlichem Druck
Aufträge anzunehmen.
Deshalb: Wer die Gleichstellung ernst nimmt, muss auch Selbstständige
absichern. Der Mutterschutz für alle kann bestehende Lücken schließen.
:Freischreiber ist der einzige Berufsverband, der sich exklusiv für die Rechte
hauptberuflich freier Journalistinnen und Journalisten einsetzt. Ihm gehören
über 800 Mitglieder an.

Am 10. und 11. Dezember geht’s in der Mitgliederversammlung der VG Wort um die Höhe der Verlagsbeteiligung. In den meisten Bereichen sollen erst mal vorläufige Prozentsätze festgelegt, im zweiten Schritt über die endgültigen Höhen verhandelt werden. Die vorläufigen Quoten sollen sich aber schon jetzt am oberen Rand des gesetzlich Zulässigen bewegen, so der Plan. Bei Tageszeitungen will die VG Wort bereits eine endgültige Verlagsbeteiligung von 30 Prozent festlegen. 

Wir sind damit nicht einverstanden. Unsere Positionen:

  1. Die Höhe der Verlagsbeteiligung in der Presserepro muss ebenfalls befristet, über die endgültige Höhe gesprochen werden. Warum? Früher haben die Zeitungsverlage das Geld nie selbst bekommen. Es floss in eine Einrichtung, die es nicht mehr gibt: die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Das gemeinnützige Werk bildete Journalist*innen aus und fort. Warum sollten diese Gelder in unveränderter Höhe ohne Diskussion nun direkt in die Kassen der Verlage fließen?
  2. Die vielbeschworene „Einheit von Verlagen und Urheber*innen“ gibt es im Pressebereich nicht, im Gegenteil: Nirgendwo sonst sind Urheber*innen und Verwerter*innen so weit voneinander entfernt. Die Presseverlage haben sich bisher nicht maßgeblich in die VG Wort eingebracht. Gesprächen über angemessene Vergütungen verweigern sie sich. Die vorläufigen Quoten in der Presse-Repro, für Metis und bei den Fachzeitschriften müssen deshalb am unteren, nicht am oberen Rand angesiedelt werden. Sonst gibt es keinen Anreiz für die Verlage, innerhalb und außerhalb der VG Wort ernsthafte Gespräche zu führen.
  3. An den Gesprächen über die endgültige Höhe der Verlagsbeteiligung müssen sich alle Interessengruppen beteiligen können. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bildet die Urheber*innengruppen nur unzureichend ab, einen Informationsaustausch gibt es kaum.

Du bist Mitglied der VG Wort und teilst unsere Positionen? Dann stimm am 10. und 11. Dezember für sie ab – #gemeinsamstatteinsam für die Rechte von Freien.

Mitglieder finden im internen Bereich weitere Hintergrundinfos zur Verlagsbeteiligung.