Die Süddeutsche Zeitung verschickt derzeit neue Knebelverträge an ihre freien Autorinnen und Autoren. Die unterzeichnenden Kolleginnen und Kollegen erklären sich bereit, sämtliche Verwertungsrechte exklusiv an den Verlag abzugeben.

„Damit wird die Mehrfachverwertung von Texten, welche die einzige wirtschaftliche noch tragfähige Grundlage für die Arbeit für Tageszeitungen darstellt, zunichtegemacht“, sagt Dr. Carola Dorner, Vorsitzende des Berufsverbands Freischreiber. „Wer nicht unterschreibt, bekommt keine Aufträge mehr.“

Daher fragt Freischreiber den Süddeutschen Verlag:
Wo landen unsere Texte?

Das Verbreitungssystem der Süddeutschen Zeitung ist in etwa so transparent, wie das verschicken von Artikeln per Ballon- oder Flaschenpost. Darum hat Freischreiber heute gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen von der dju (ver.di) vor dem SZ-Verlagsgebäude grüne Ballons steigen gelassen und bittet die Öffentlichkeit um Hilfe. Auf den daran befestigten Postkarten fragen die freien Autorinnen und Autoren:

„Wo landen unsere Texte?“

Freie Journalisten brauchen Ihre Hilfe! Da unsere Texte vom Süddeutschen Verlag in immer mehr Himmelsrichtungen verteilt werden, ohne dass wir Autoren finanziell beteiligt oder informiert werden, brauchen wir jetzt Ihre Hilfe! Am _______ haben wir diesen Text vor dem Haus der Süddeutschen Zeitung losgelassen. Wo ist er gelandet? Schicken Sie uns diese Karte zurück, mit der Angabe, wo Sie diesen Text von _______________ entdeckt haben. Schreiben Sie uns:

Freischreiber e.V., Hoheluftchaussee 53a, 20253 Hamburg

Weiterer Kritikpunkt: Wie die Süddeutsche Zeitung die Texte weitervermarktet und welche Gewinne dabei erwirtschaftet werden, bleibt für den Autor selbst intransparent. Eine Gewinnbeteiligung ist nicht vorgesehen.

Besonders trifft es die Kollegen und Kolleginnen, die für Schweizer Zeitungen schreiben: Denn ein Kooperationspartner der SZ ist der Schweizer Tagesanzeiger. Damit wird es für SZ-Autoren, sehr schwierig bis unmöglich, für den Schweizer Markt zu arbeiten.

Früher war es ein Qualitätsmerkmal, SZ-Autor zu sein, das einem so manche Tür geöffnet hat. Heute ist das Gegenteil der Fall. Große Schweizer Medienhäuser stellen ihre Autoren inzwischen vor die Wahl. Wer für die SZ schreibt, bekommt keine Aufträge mehr. Logisch. Der SZ-Text des Autors ist ja im Zweifel in der Schweiz längst mehrfach erschienen. Kostenlos.

Im April haben wir der Süddeutschen Zeitung den Höllepreis 2017 verliehen. Die Antwort der Chefredaktion: Wir haben keinen Gesprächsbedarf, aber Sie können uns den Preis gerne schicken.

Heute haben wir den Höllepreis 2017 zur Süddeutschen Zeitung gebracht. Die Chefredaktion hatte wie immer keine Zeit für ihre freien Autorinnen und Autoren. Man sieht nach wie vor keinen Gesprächsbedarf…

     

15. September 2017

Anfang Juni starteten wir unsere Kampagne „Freie am Hebel – für ein faires Urheberrecht“, um unsere Positionen und Forderungen für eine Stärkung der Urheber deutlich zu machen.

Erste Bilanz: Die Kampagne lebt

Den Auftakt machte Karl Urheber mit seinem Plädoyer, die bedrohliche Verwertungsmaschine umzubauen. Der gut gekleidete Kollege mit den grünen Füßen wurde umgehend Sympathieträger und Symbolfigur der freien Schreiberinnen und Schreiber. Und bei ihm gingen Dutzende Vorschläge für Hebel, Räder und Knöpfe ein, die für Urheberinnen und Urheber notwendig und nützlich wären.

Zugleich forderten wir euch auf, direkt an Bundestagsabgeordnete heranzutreten, um sie auf die Lage von freien Journalistinnen und Journalisten und die wirklich dringende Urheberrechtsreform aufmerksam zu machen. Gerade weil der Entwurf der Bundesregierung uns Urhebern viel zu wenig bringen würde, wie wir in unserer Stellungnahme darlegen, können und sollen sich die Abgeordneten in diesen und den kommenden Wochen ins Gesetzesverfahren einmischen und den Entwurf verbessern. Und was soll man sagen? Ihr seid große Klasse! Die Kampagne lebt – durch die Mitglieder!

Viele Briefe – und viele Antworten!

Wirklich sehr viele haben Briefe an Abgeordnete gesandt und – besser noch – darauf auch Antwort erhalten, von nahezu von allen im Bundestag vertretenen Parteien. Beispielsweise antworteten Abgeordnete aus Hamburg, Freiburg, Düsseldorf, Karlsruhe und Bochum. In Baden-Württemberg gab es daraufhin sogar eine Kleine Anfrage an den Landtag bezüglich der Auswirkungen des Martin-Vogel-VG-Wort-Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieses Urteil hatte uns im Frühjahr darin bestärkt, Martin Vogel den Freischreiber-Himmel-Preis 2016 zu verleihen.

In ihren Antwortbriefen zeigen sich praktisch alle Abgeordneten aufgeschlossen gegenüber unseren Forderungen; fast alle sagten zu, sich in die Diskussionen um einzelne oder mehrere Änderungen des vorliegenden Reformentwurfs einzumischen, damit die Urheber-Position doch noch nachhaltiger gestärkt werden kann. Beispielsweise durch verbesserte Schiedsverfahren bei den Verhandlungen zu gemeinsamen Vergütungsregeln. Oder durch Regelungen, die verhindern, dass Urheber in Total-Buy-out-Verträge gezwungen werden können.

Das bringt Bewegung in den Reformprozess

All diese Antworten zeigen, dass man die Angeordneten für das Urheberrecht sensibilisieren und sie erreichen kann. Idealerweise sorgt das also für Bewegung im Reformprozess, insbesondere für die entscheidenden Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Gespräche des Vorstands mit PolitikerInnen in Berlin

Des Weiteren führte und führt der Freischreiber-Vorstand Gespräche mit den Abgeordneten, die für ihre Fraktionen in den Ausschüssen für Medien- und Rechtsfragen arbeiten sowie als Berichterstatter zur Urheberrechtsreform. So sprachen der Freischreiber-Vorsitzende Benno Stieber und Vorstandsmitglied Henry Steinhau im Bundestag mit Stefan Heck von der CDU und Christian Flisek von der SPD.

Seitens beider Politiker gab es großes Interesse für die Auskunftspflicht und das Rückrufrecht, die Ausgestaltung beider Punkte seien noch in der Diskussion. Insbesondere die SPD signalisierte, dass es im kommenden parlamentarischen Reformentwurf vermutlich Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf geben könnte, mit denen man die Urheber mehr stärken könnte.

Tatsächlich legte der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion wenige Tage später ein Thesenpapier vor:  Hierin betrachten die Abgeordneten unter anderem die geplanten Ausnahmen für „untergeordnete Beiträge“ als überflüssig, zudem fordern sie separate Vergütungen für jede Werknutzung als „Regel“ sowie einen erweiterten Auskunftsanspruch von Urhebern gegenüber Verwertern. Auch dieses Thesenpapier zeigt, dass der Reformprozess noch im Fluss ist.

In den kommenden Tagen und Wochen hat der Vorstand noch weitere Gespräche in Berlin, etwa im Kulturstaatsministerium sowie mit den Linken und den Grünen.

Beteiligung der Verleger an VG-Wort-Tantiemen soll schnell noch ins Gesetz

Eines ist in diesem Zusammenhang noch wichtig zu berichten: Die sogenannte Verlegerbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungen – Stichwort: VG-Wort-Tantiemen – wurde kurzfristig direkt in das Gesetzgebungsverfahren zum Urhebervertragsrecht einbezogen. Die Verleger und weitere Interessengruppen wollen sich mit dem VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht abfinden, und es gibt bereits politische Schritte, eine nachträgliche Gesetzesänderung zugunsten der Verlegerbeteiligung umsetzen zu wollen.

Ganz offenbar werden diese Vorhaben auch als Verhandlungsmasse genutzt, um einzelne Formulierungen der Urheberrechtsreform durchzusetzen – oder eben zu blockieren. Wir Freischreiber sind gegen die Verlegerbeteiligung. So hat es ja auch der BGH entschieden, daher sprechen wir uns auch gegen eine nachträgliche Gesetzesänderung aus, die in die Urheberrechtsreform hineingemogelt werden soll.

Reformprozess läuft mindestens bis Herbst – also unbedingt weitermachen!

Wie die geplante Urheberrechtsreform nun ausfallen und wie gut sie uns freien Journalisten nützen wird, ist derzeit noch überhaupt nicht ausgemacht. Es gibt weiterhin heftige Debatten, die sich bis in den Herbst oder auch länger hinziehen können.

Wir tun also alle gut daran, unsere Positionen weiter in die Öffentlichkeit und in die Politik zu tragen. Also, macht unbedingt weiter, nutzt etwaige Sommerlöcher und schreibt Briefe, wendet euch an Abgeordnete.

Macht eure Lage, macht die Position freier Journalistinnen und Journalisten deutlich. Wir freien Urheberinnen und Urheber brauchen ein starkes, verbessertes Urheberrecht ebenso wie die Tantiemen der VG Wort.

Und dafür braucht es viele gute Hebel an der Verwertungsmaschine und Augenhöhe mit den Verwertern!

www.freischreiber.de/freieamhebel

#freieamhebel

Unser Anwalt Stephan Zimprich hat 2016 für unsere Mitglieder eine Checkliste zusammengestellt, die zeigt, auf was wir freien Journalist:innen auf jeden Fall achten sollten. Es geht etwa um Nutzungsrechte, Honorar- und Haftungsfragen, Scheinselbstständigkeit und Spesen. Im August 2024 hat unser neuer Verbandsjurist Sebastian die Liste aktualisiert (Neuerungen sind gelb hinterlegt). Schaut doch mal rein:

Bitte hier entlang.

Seit langem fordert Freischreiber, das Urhebervertragsrecht zu reformieren, damit Freie sich besser gegen unangemessene Vergütungen, unfaire Verträge und Willkür wehren können. Vor kurzem legte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzesentwurf vor, der in weiten Teilen den Interessen der Urheber und unseren Forderungen entspricht.

Ja, so sind sie halt die Verlage, könnte man sagen. Wollen nur unser Bestes. Nämlich möglichst alle Rechte an unseren Geschichten und Recherchen. Auch für Publikationsformen, die jetzt noch gar nicht bekannt sind und all das für möglichst kleines Geld. So war es lange Praxis, vieles davon haben ihnen Gerichte verboten, dennoch blieb das Ungleichgewicht zwischen Auftraggeber und freiem Journalisten. Wer mag schon gegen seinen Auftraggeber klagen?

Deshalb hat Freischreiber schon lange gefordert, das Urhebervertragsrecht zu reformieren, jenen Teil des Urheberrechts also, in dem all diese Fragen geregelt sind.

Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf (PDF, 762) vorgelegt, der in weiten Teilen den Interessen der Urheber und unseren Forderungen entspricht.

Wenn sich Bundesjustizminister Heiko Maas damit durchsetzen kann, hätten wir ein Urheberrecht, das diesen Namen auch verdient. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und unsere Bewertung:

  • Erfreulich: Jede Verwertung ist zu vergüten. Das neue Urheberrecht soll die allgemeine Praxis der Buy-Out-Verträge zurückdrängen. Ausdrücklich soll der Urheber an allen Verwertungen seiner Werke beteiligt werden. Von dieser Regel darf nur im Einzelfall abgewichen werden, und dann auch nur gegen ein erhöhtes Honorar und wenn bereits allgemeine Vergütungsregeln vorliegen.
  • Ebenfalls erfreulich: Die Rechenschaftspflicht zu Verwertungen. Die Verwerter sollen verpflichtet werden, detailliert über die Verwertungen Auskunft zu geben, sprich, welche Erlöse sie mit den Werken der Urheber erzielten.
  • Allerdings fallen Honorare oft unter eine Vertraulichkeitsvereinbarung, so dass die Betroffenen entsprechende Verstöße nicht ohne Weiteres offenlegen können, ohne ihre Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu gefährden. Hier sollte das Gesetz klarstellen, dass man Vergütungsinformationen mit klagebefugten Verbänden teilen darf und vertragliche Vereinbarungen, die davon abweichen, unwirksam sind.
  • Daher schlagen wir vor, eine Beschwerdestelle einzurichten, bei der man als Urheber unangemessen niedrige Bezahlungen melden kann, die die Angelegenheit prüft und den betroffenen Auftraggeber zur Zahlung auffordert. Im Streitfall müsste der Verlag dann gegen die Beschwerdestelle klagen, nicht der Journalist gegen den Verlag.
  • Verbandsklagerecht zur Durchsetzung angemessener Honorare, das war immer unsere Forderung. Traurige Realität ist, dass die Verlage nicht einmal die aus unserer Sicht die zu niedrigen Vergütungsregeln einhalten. Selbst wenn Autoren diese Tarife für ihre Texte einfordern, müssen sie gegen ihren Auftraggeber klagen. Nach dem neuen Urheberrecht könnte das etwa Freischreiber übernehmen. Der einzelne hätte weniger zu befürchten.
  • Allerdings würde das Verbandsklagerecht in der geplanten Form nur bei jenen Verlagen greifen, die sich zu den gemeinsamen Vergütungsregeln verpflichten, etwa weil sie dem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlegerverband angehören, der diese aushandelte. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollten aber verpflichtend für alle Verlage gelten, entweder per festgelegter Verordnung oder durch Umkehrung der Beweislast: auch ein Verlag, der nicht zu einem der unterzeichnenden Verbände gehört, muss durch eine Verbandsklage in Anspruch genommen werden können und im Zweifelsfall beweisen, warum in seinem Fall eine Abweichung gerechtfertigt ist.
  • Vorgeschriebene Schlichtung. Falls sich die Verbände nicht auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen können, soll eine Schlichtung vorgeschrieben werden, wie man das von Tarifverhandlungen kennt. Wichtig wäre dabei, eine gesetzliche Frist zu verankern, wann ein Schlichter angerufen werden muss. Dei letzten Verhandlungen über die gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen haben sechs Jahre (!) gedauert. Daher begrüßen wir die verbesserten Schlichtungsregeln.
  • Als problematisch betrachten wir zudem den Vorschlag, das Verbandsklagerecht nur solchen Verbänden zuzugestehen, die einen „überwiegenden Teil“ der Urheber dieser Berufsgruppe vertreten. Eine bestimmte Mitgliederstärke sollte für dieses Recht nicht entscheidend sein, sondern vielmehr der Nachweis, dass sich die Vereinigung beständig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt hat, wie Honorare und Vertragsbedingungen.

All das ist bisher nur ein Entwurf. Und man kann davon ausgehen, dass die Verlage – vor allem die Tageszeitungen – und auch andere Medienhäuser, alle Wege nutzen werden, diese Gesetzesreform in ihrem Sinne zu verändern und die urheberfreundlichen Punkte aufzuweichen.

Wir können deshalb nur an die Regierung und Justizminister appellieren, sich nicht beirren zu lassen, das tun wir auch in einer Stellungnahme zur Beurteilung des Gesetzentwurfs, um den uns das Justizministerium gebeten hat und die wir ihm in Kürze zustellen.

Mit einer echten Reform des Urheberrechts würde sich die große Koalition um den Journalismus und Kultur- und Meinungsvielfalt im Land verdient machen.

[Update, 18.12.2015] Die Initiative Urheberrecht legt heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf (PDF) mit zahlreichen Änderungsvorschläge zu einzelnen Neuregelungen vor. Die Initiative Urheberrecht ist ein Verbund von über 35 Verbänden und Gewerkschaften, die Urheber und ausübende Künstler vertreten, und in der auch Freischreiber aktiv mitarbeitet. Wir tragen diese Stellungnahme der Initiative Urheberrecht, wenden uns aber zugleich mit unseren, im Detail anders lautenden, spezifischen Forderungen an das BMJV (siehe oben).

Mit zwei offenen Briefen wenden sich 90 freie Journalistinnen und Journalisten an den Rundfunkrat sowie an den Intendanten des WDR, um den Sender von Kürzungen bei dessen Wissenschaftsprogrammen abzubringen, die sie in ihrer Existenz bedrohen würden.

Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter produzieren Beiträge für mehrere Hörfunk- und Fernseh-Wissenschaftsformate im WDR, darunter auch für die aktuelle Redaktion der Sendung nano, die der Gemeinschaftssender 3Sat ausstrahlt. Der Sender plant, seine Beteiligung an nano zu beenden. Dieser Rückbau hätte mittelfristig nicht nur das Ende der renommierten Sendung und eine Schwächung der wissenschaftlichen Kompetenzen des WDR zur Folge, so die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren offenen Briefen. Zudem würden sie diese Sparmaßnahmen in ihrer Existenz bedrohen.

In einem Begleitbrief beklagen die Freiberufler zudem prekäre Arbeitsbedingungen für Fachjournalisten, und argumentieren: „Wir sind Fachjournalisten, in der Regel mit abgeschlossenem Hochschulstudium, nicht wenige unter uns sind promovierte Wissenschaftler. Angesichts schwindender Auftragsvolumina und Kürzungen von Sendeplätzen zweifeln immer mehr an ihrem Job. Ein berufliches Standbein außerhalb des Journalismus, oft in einer PR-Abteilung, wird für viele künftig notwendig sein. Dabei müssen Fachjournalisten unabhängig sein, um entsprechend arbeiten zu können. Doch dies ist immer weniger möglich.“

Daher bitten sie den Rundfunkrat „dringend – bei allem Verständnis für die fälligen Sparmaßnahmen – die Beteiligung an nano nicht aufzugeben. Gemessen an der Einsparung eines Jahresbudgets von 250.000 Euro würde ein Ausstieg aus nano ein unverhältnismäßig großer Schaden bedeuten.“

Die offenen Briefe der freien WDR-Journalistinnen und -Journalisten finden sich im Anhang einer Meldung des Mediendienstes DWDL.

Die Freischreiber, insbesondere die in Arbeitsgruppen aktiven Freifunker und Freifilmer, stellen sich solidarisch hinter die freien Hörfunk- und Kolleginnen und Kollegen beim WDR.

Die Initiative Urheberrecht fordert bezüglich der Online-Mediatheken von ARD und ZDF, dass die Sender „allen Urheberinnen und Urhebern sowie den ausübenden Künstlerinnen und Künstlern die Nutzungen von Werken und Darbietungen in Mediatheken endlich angemessen vergüten, zusätzlich und vom ersten Tag an.“  So heisst es in einer Stellungnahme der Initiative, in der Freischreiber Mitglied ist.

Momentan würden die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten den beteiligten Journalistinnen und Journalisten mitunter zu geringe Vergütungen zahlen und diese zudem nicht ab dem ersten Tag, an dem die Sendungen online verfügbar sind, heisst es in der Stellungnahme.

„Die bisherigen Regeln sehen keine Vergütung vor, welche die aktuelle Mediathekennutzung adäquat abbildet“, so die Forderung. „Eine Vergütung für die Mediathekennutzung ist im Übrigen nur dann angemessen, wenn sie ab dem ersten Tag der Nutzung erfolgt“.

Um zu berechnen, wie die Nutzung in den Online-Mediatheken angemessen zu vergüten wäre, sollten die Regelungen für Sendewiederholungen im linearen Rundfunk zugrunde gelegt wurden, zudem seien die territoriale Reichweite – national wie international – sowie die Dauer zu berücksichtigen.“

Wir Freischreiber unterstützen diese Forderungen der Initiative Urheberrecht  – gemäß unserer Position, dass jede zusätzliche Nutzung freier journalistischer Arbeit angemessen zu vergüten ist und dass freie Autoren an allen Erlösen ihrer Werke finanziell zu beteiligen sind.

Mehr dazu: Die Stellungnahme auf der Website der Initiative Urheberrecht. In der Initiative arbeiten mittlerweile mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen vertreten.

Die freien Fotografen, die als Pauschalisten für die Landesdienste der Deutschen Presseagentur (dpa) arbeiten, haben sich zu einem Warnstreik entschlossen.

Anlässlich der dritten Verhandlungsrunde mit der dpa fordern sie bessere Honorare, die seit 2009 nicht angehoben wurden, klare Regelungen zum Urlaubsentgelt sowie zur Übernahme von Auslagen wie Fahrtkosten und Datenkommunikation (Meldung in der taz).

Es ist ein mutiger Schritt der festen Freien, ihren berechtigten Forderungen auf diese Weise Nachdruck zu verleihen – erst recht, weil viele von ihnen keine vertraglichen Zusicherungen haben und mit dem Streik riskieren, einen wichtigen Auftraggeber zu verlieren.

Viele freie Journalisten, insbesondere wenn sie zu einem Stamm freier Mitarbeiter gehören, etwa von Verlagen oder Sendern, sind in einer ähnlichen Situation. Sie kennen seit Jahren niedrige Honorare und Kürzungen bei der Übernahme von Auslagen, sie müssen um vertragliche Zusicherungen, Urlaubsregelungen und faire Behandlung hart ringen.

Daher erklären wir Freischreiber uns solidarisch mit den streikenden freien Foto-Kollegen und unterstützen ihre Forderungen. Wir verstehen den Ausstand auch als Signal und Impuls für alle freiberuflich Medienschaffenden.

Der Vorstand des Freischreiber e.V.

Foto: Christian Lendl, CC BY 2.0

Ende September lud Bundesjustizminister Heiko Maas zu sogenannten „informellen Abendessen“ ein, um über geplante und womöglich notwendige Reformen des Urheberrechts zu sprechen. Eingeladen waren zahlreiche Branchen- und Berufsverbände, an einem der insgesamt drei Abende waren auch Freischreiber mit am Tisch.

Es sei für ihn eine gesellschaftspolitische Frage, den Urhebern von Kultur und in den Medien, darunter auch Journalisten, gute Bedingungen zu ermöglichen. Hierfür spiele das Urheberrecht eine wichtige Rolle, und dessen Anpassung an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters sollte daher insbesondere an der Stärkung der Urheber orientiert sein. So äußerte sich – sinngemäß – Bundesjustizminister Heiko Mass im Rahmen eines „informellen Abendessens“, zu dem er in die Bibliothek des von ihm geführten Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eingeladen hatte.

An einem der insgesamt drei Abende vertrat ich den Freischreiber e.V. (zu mir: Henry Steinhau, freier Medien-Journalist in Berlin und u.a. freier Online-Redakteur beim Urheberrechtsportal iRights.info, seit Frühjahr 2014 in den Vorstand kooptiert). Wie alle anderen, knapp 20 Anwesenden – unter anderem vom Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ), von der Gewerkschaft ver.di, vom Verband Unabhängiger Tonträger, vom Bundesverband der Musikindustrie oder vom Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS) – nahm ich die Gelegenheit war, auf wichtige Positionen der Freischreiber zum Urheberrecht hinzuweisen.

Als erstes erläuterte ich, dass die Einkommenssituation für freie Journalisten mittlerweile dramatisch schlecht ist, wie unter anderem die Antworten auf unsere Rundfrage „Was Journalisten verdienen“ und der aktuelle Zwischenbericht zu einer Honorarumfrage des Deutschen Journalisten Verbands (DJV) mehr als deutlich zeigen. Zudem erklärte ich, dass wir es für dringend erforderlich halten, eine wirksame Handhabe zu bekommen, um gegen immer die weiter verbreitete Unsitte von Total-Buyout-Verträgen vorgehen zu können, die den freien Journalisten in der Regel keine angemessene Vergütung bieten. Dazu würde insbesondere das sogenannte Verbandsklagerecht zählen – bisher können nur Einzelpersonen gegen einen Verlag oder einen Sender ihr gesetzlich verbrieftes „Recht auf angemessene Vergütung“ einklagen; für freie Journalisten zumeist eine zu große finanzielle Hürde. Für die Option zur Verbandsklage müßte das Urhebervertragsrecht verändert werden, dies fordern im übrigen viele weitere Berufsverbände. Und wenn mich meine Beobachtung nicht täuschte, hat Justizminister Maas, immer wenn diese Forderung während des Abendessens formuliert wurde, sehr wohlwollend genickt.

Als weiteren Punkt nannte ich, dass die Künstlersozialkasse (KSK), die für freie Journalisten ein unverzichtbares Element für soziale Sicherung und Entlastung der Kostenbilanz ist, auf jeden Fall erhalten und gestärkt werden muss. Die KSK hat zwar nicht unmittelbar mit dem Urheberrecht zu tun, mit der Situation freier Urheber aber sehr wohl. Herr Maas nickte auch dazu verständnisvoll.

Ihm war dann die Frage wichtig, warum es die Freischreiber eigentlich geben müsse. Darauf antwortete ich, dass es zahlreiche Bedürfnisse und Belange freier Journalisten gibt, die unserer Erfahrung nach von den großen Gewerkschaften, die (bisher) vor allem angestellte Redakteure in großer Zahl zu vertreten haben, nicht spezifisch genug und nicht wirkungsvoll genug aufgegriffen werden. Und unser Wachstum auf heute knapp 600 Mitglieder gibt uns darin recht, betonte ich. Herr Maas hat das, so sah es für mich aus, gut verstanden.

In kurzen eigenen Beiträgen ging der Bundesminister dann auf die Agenda seines Ministeriums hinsichtlich digitaler Wirtschaft und Netzpolitik ein. Ganz oben stünde für ihn die Umsetzung der Verwertungsrichtlinie der EU, in der es um die Arbeit und die Aufsicht von Verwertungsgesellschaften geht, wie VG Wort, VG Bild/Kunst und VG Media, geregelt durch das Urheberwahrnehmungsgesetz. Hierzu gab es jüngst eine umfangreiche Anhörung in die Verbände hinein. Eingegangen beim BMJV sind rund 50 Stellungnahmen, eine davon verfasste die „Initiative Urheberrecht“ (PDF)“, in der wir als Freischreiber Mitglied sind. Welche Punkte in die entsprechende Reform konkret einfliessen werden, ließ Maas offen.

Doch „schon“ nächstes Jahr im Sommer soll das Gesetzesvorhaben, wie es immer so schön heißt, auf den Weg gebracht werden. Erwartet wird von den meisten, dass es dann geänderte Regularien bei der Aufischt von Verwertungsgesellschaften gibt, was auch dazu führen könnte, dass Streitigkeiten um Vergütungen schneller entschieden würden; beispielsweise das nach wie vor offene Verfahren von Martin Vogel, bei dem es um Ausschüttungen von Urhebertantiemen an Verlage durch die VG Wort geht. Über das umstrittene Leistungsschutzrecht sprach er nicht und wurde im Laufe des Abends kaum geredet.

Ein weiterer der vielen von Maas genannten Aspekte betraf die sogenannte Störerhaftung sowie die Rolle von Plattformbetreibern, Werbewirtschaft und Internetprovidern in Bezug auf die Monetarisierung illegal verbreiteter, urheberrechtlich geschützter Werke. Insbesondere die provisionsbasierte Schaltung von Werbung auf illegalen Filesharing-Plattformen ist dabei den Verbänden ein Dorn im Auge. Hierauf ging Maas dann deutlich zustimmend und mehrfach ein und sagte entsprechende Gesetzesinitiativen zu, um diese Praktiken sanktionieren und damit eindämmen zu können.

Nach rund zweieinhalb Stunden löste der Minister die Runde auf, mit dem Versprechen, weitere Gespräche führen und über die nachfolgenden Schritte demnächst informieren zu wollen. (Wen’s interessiert: es gab Suppe, Antipasti und eine Süßspeise, alles sehr lecker.)

Unser Anwalt Stephan Zimprich hat den Gruner und Jahr Rahmenvertrag 2013 beurteilt. Finden Sie unsere Kritikpunkte anbei.
Leider stimmt aber auch: Eine große Aussicht auf diese Veränderungen in den Verträgen gibt es nicht. Wir raten daher zu ergänzenden Absprachen mit der beauftragenden Redaktion.

Rahmenvertrag 2013 juristisch kommentiert

UPDATE Oktober 2013: Inzwischen hat Gruner und Jahr leichte Korrekturen vorgenommen. Finden Sie unsere Stellungnahme hier.

Gruner+Jahr, früher Verlag, heute Inhalte-Haus, verschickt dieser Tage neue AGB an freie Mitarbeiter. Schon wieder? Ja, schon wieder.

Die neuen Verträge weichen von der letzten Fassung in nur einigen wenigen Punkten ab.

1. Zweitwiedergaberechte und Vergütungsansprüche, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, bleiben künftig, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Wahrnehmungsvertrages, bei den Urheberinnen und Urhebern.

2. Dann gibt es eine neue Klausel, die die Redaktionen betrifft, die bei Gruner nach Anstrich bezahlen. Dort soll jetzt direkt nach Erscheinen gezahlt werden.

3. Für Fotografen wird die Frist zur Archivierung von sechs auf vier Jahre verkürzt, zudem müssen nicht mehr alle im Auftrag von G + J erstellten Fotodateien aufbewahrt werden, sondern lediglich eine repräsentative Auswahl.

4. Das generelle Arbeitsverbot während der Ausführung eines Auftrags von G+J bzw. während der vom Verlag bezahlten Reisen wird aufgehoben. Das Verbot wird durch die Pflicht ersetzt, das produzierte Material zuerst Gruner und Jahr anzubieten.

Nun sind die Verbesserungen nicht gerade atemberaubend. Der erste Punkt sollte schlicht eine Selbstverständlichkeit sein, der Zweite ist eher eine Sonderfallregelung. Denn Redaktionen die nach Anstrich bezahlen, dürften im Content-Haus in der Minderheit sein. Dass Gruner künftig marktübliche Zahlungsfristen einhalten würde, die man am Baumwall in den letzten Jahren regelmäßig und wohl auch bewusst missachtet hat, ist dagegen nirgendwo schriftlich niedergelegt. Auch Punkt drei ist für Fotografen nur wenig relevant. Bilder werden heute ohnehin digital archiviert.

Um wirkliche Verbesserungen zu entdecken, muss man also schon die Lupe rausholen.
Einzig der letzte Punkt stellt wirklich eine Verbesserung dar. Denn er gibt dem freien Reporter wieder den Blick frei auf Geschichten, die am Wegesrand liegen und verhindert nicht per se, die Mehrfachverwertung von Interviews, etwa als Radiobeitrag. Das grüne Content-Haus möchte nur das Vorkaufsrecht, was verständlich ist, wenn es die gesamten Spesen bezahlt hat.

Wichtige Forderungen bleiben unerfüllt

Wichtige Forderungen freier Autoren bleiben dagegen auch in der neuen Fassung unerfüllt:

1. Noch immer wird nicht garantiert, dass bei allen Online Publikationen des Hauses “METIS-Zählpixel” der VG-Wort eingebaut werden.

2. Es ist noch immer nicht verankert, dass der Autor auf alle zusätzliche Nutzungen seines Werks aufmerksam gemacht wird und darüber mindestens halbjährlich eine Rechnung erhält.

3. Auch verrät der Vertrag nichts darüber wie sich eine Mehrfachverwertung innerhalb der Markenfamilie im Honorar niederschlägt.

Trotzdem sollten freie Mitarbeiter von G+J diese kleinen Verbesserungen mitnehmen. Sie sollten darauf dringen, wenigstens diese neue Fassung zur Unterschrift zu erhalten. Verlangen Sie die neuen AGBs auch dann, wenn Sie bereits eine vorhergehende Version unterschrieben haben. Wir hoffen auf die nächste, die übernächste und die überübernächste Version. Der Fortschritt ist ja bekanntlich eine Schnecke.

▶ Unseren Mitgliedern stellen wir einen
kommentierten Rahmenvertrag
zur Verfügung.