Frei zu arbeiten bedeutet, sich um alle Seiten des Jobs selbst kümmern zu müssen. Das bringt oft rechtliche Fragen mit sich. Wir lassen unsere Mitglieder damit nicht alleine:

Viele Jahre lang hat Verbandsjurist Stephan Zimprich unseren Leuten und uns juristisch beigestanden. Dafür sagen wir heute herzlich DANKE! Stephan verabschiedet sich aus der Kooperation, weil seine Schwerpunkte nicht mehr im Medienrecht und in der Verbandsberatung liegen. Du warst uns ein großartiger Partner!

Stephan Zimprich.

Zum Glück haben wir mit Dr. Sebastian Rengshausen bereits einen neuen Verbandsjuristen gewonnen: herzlich willkommen! Der Rechtsanwalt und Partner der Medienkanzlei „Unverzagt“ (der Name! Ein Fest!) berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten im Urheber- und Persönlichkeitsrecht, im Wettbewerbs- und Werberecht, im Marken-, Design- und im Arbeitsrecht.

Zu seinen Mandanten zählen auch Vereine und Verbände und deren Mitglieder aus der Medien- und Kreativbranche. Sebastian bringt also das Komplettpaket mit, um uns freie Journalist:innen ab dem 1. März sicher durch den §§-Dschungel zu geleiten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Sebastian Rengshausen wird übrigens – über die Beratung hinaus – künftig zwei Mal im Jahr eine digitale Mittagspause für Mitglieder anbieten. Er steht dort persönlich für Fragen bereit und / oder gibt Input zu den wichtigsten juristischen Themen rund um unseren Job. Reich gern deine Wünsche dazu ein!

Dr. Sebastian Rengshausen.

Und so funktioniert unsere Rechtsberatung:
Du bist Freischreiber:in und brauchst einen rechtlichen Rat im Journalismus: Wie mahnst du Auftraggeber, die nicht zahlen? Darf eine Auftraggeberin dir untersagen, einen Beitrag mehrfach zu verwerten? Und hättest du bei einem Urheberrechtsstreit vor Gericht Aussicht auf Erfolg?

Bitte wende dich an die Geschäftsstelle, hier erhältst du die nur für Mitglieder eingerichtete Mailadresse von Sebastian. Du schickst ihm eine Mail inklusive ggfs. nötigen Hintergrund-Dokumenten. Er wendet sich zeitnah an dich. Alle Fragen, die er nicht selbst beantworten kann, übernimmt ein:e Kolleg:in aus seiner Kanzlei.

Achtung: Unsere Kooperation umfasst nur Themen, die direkt mit deinem Job als freie:r Journalist:in bzw. „feste Freie“ zu tun haben! Und: Bitte such Rat nicht erst dann, wenn die Hütte brennt und alles innerhalb kürzester Zeit erledigt werden muss. Plan Vorlauf ein.

Viel Erfolg! Deine :Freischreiber

Dass Menschen Beiträge freier Journalistinnen und Journalisten (weiter-) verwerten, ohne dafür zu zahlen, kennen wir – und kämpfen als Verband seit Langem dagegen an. Dass eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT sich unserer Werke bedient, ist neu. Deshalb haben wir das Positionspapier „KI aber fair“ unterzeichnet:

„Mit seinen elf Teilmärkten und 1,8 Millionen Erwerbstätigen – darunter 30 Prozent Selbstständige – leistet die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 95 Mrd. EUR in Deutschland (Stand 2021). Damit steht die KKW an zweithöchster Stelle aller Branchen.

Die KKW in Deutschland besitzt eine hohe Innovationskraft und Problemlösungs- kompetenz. Beides wirkt stark in andere Branchen hinein und leistet einen wertvollen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesamtwirtschaft. Kreativschaffende machen Dienstleistungen und Produkte besser, effektiver und ermöglichen neue emotionale Erfahrungen bei deren Nutzung.

Die allgemeine Verfügbarkeit von KI-Systemen setzt Kreativschaffende unter Druck

KI-Systeme wie zum Beispiel Chat GPT (Text), Stable Diffusion (Bilder), AIVA AI (Musik) u. a. ermöglichen es jetzt, kreative Leistungen, die bisher nur von hochqualifizierten Fach- kräften erbracht werden können, als Massenware herzustellen. Wir sind grundsätzlich offen gegenüber technologischem Fortschritt und begrüßen neue Möglichkeiten als Bereicherung unserer Ausdrucksformen. Gleichzeitig aber müssen wir auf die mit dieser Technologie einhergehenden Probleme hinweisen: KI-Systeme untergraben den Wert human-kreativen Denkens und Arbeitens und bergen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für uns Kreativschaffende. Es droht ein wirtschaftlicher Konzentrationsprozess, zum Vorteil weniger KI-Unternehmen, aber zum Nachteil von Hunderttausenden Kreativ- schaffenden. Dabei sind es die Kreativschaffenden mit ihren Werken, die die Daten- und Vermarktungsgrundlage der KI-Unternehmen schaffen, aus der sich KI-Systeme speisen.

KI-Systeme können ohne geeignetes Trainingsmaterial keine Texte, Bilder oder Musik produzieren, die Qualität des Trainingsmaterials hat dabei direkten Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse. Um die Systeme mit den notwendigen Daten zu versorgen, nutzen die Entwickler die Werke von Kreativschaffenden – ungefragt, ohne Einverständ- nis und ohne Vergütung. Zudem wird Kreativschaffenden eine finanzielle Beteiligung an der Verwertung der auf Grundlage des Materials erstellten KI-Ergebnisse vorenthalten.

Angesichts rasant fortschreitender KI-Technologien sind die folgenden Schritte und Forderungen im Interesse von Kreativschaffenden existenziell:

1. Schutz und Entgelt für die Leistungen der Kreativschaffenden

  • Die Werke und Leistungen von Kreativschaffenden sind auch im digitalen Raum zu schützen. Die technische Möglichkeit, Werke per Text- und Data-Mining auslesen zu können, darf nicht jegliche Nutzung legitimieren.
  • Die Vergütung von Werknutzungen ist die wirtschaftliche Grundlage, auf der Kreative arbeiten. Wir erleben KI-Systeme, die mit ihrem Betrieb eindeutig wirtschaftliche Interessen verfolgen. Der damit verbundenen Werknutzung zu kommerziellen Zwecken muss eine Vergütung gegenüberstehen.
  • Der deutsche Ethikrat mahnt: „KI darf den Menschen nicht ersetzen”[3]. Eine essen- zielle Voraussetzung dafür ist der Erhalt des Schutzes der persönlichen geistigen Schöpfungen von Urheber*innen. Wir erwarten von politischen Entscheidungsträgern, dass sie sich für die rund 1,8 Millionen Erwerbstätigen der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzen.

2. Transparente Trainingsdaten als Zugangsvoraussetzung für KI-Anbieter

  • Um die Marktzulassung zu erhalten, müssen KI-Anbieter diese Erlaubnis durch die Urheber*innen transparent darlegen können.
  • Die Beweis- und Dokumentationspflicht über die verwendeten Daten hat – im Sinne geltenden Urheberrechts – bei den Nutzer*innen und nicht bei den Urheber*innen zu liegen.

3. Die Besonderheit menschlicher Kreativität schätzen, schützen und fördern

  • KI-Systeme dürfen nur aus nachvollziehbaren, urheberrechtskonformen Quellen trainiert werden. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Daten darf nur nach Zustimmung durch die Urheber*innen erfolgen. Die per Gesetz vorgegebene Möglich- keit einen Vorbehalt zu formulieren, also ein aktiver Widerspruch seitens der Urhe- ber*innen, ist aufgrund der stets fortschreitenden Entwicklung immer neuer Technolo- gien nicht praktikabel und verkehrt den Sinn des Urheberschutzes.
  • Menschliche Kreativität ist nicht zu ersetzen. Die Werke von Kreativschaffenden zeichnen sich aus durch Originalität, Authentizität, Intention ihrer Urheber*innen oder Auftraggebenden und durch deren persönliche Haltungen. Kreatives Schaffen ist eine Kulturtechnik, ein Prozess des aktiven Reflektierens auf Grundlage des Verstehens. Überlassen wir die Verantwortung des Kreierens KI-Systemen, geht dies verloren.
  • Die Regulierung von KI-Systemen muss nach ethischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten erfolgen und sicherstellen, die kreative geistige Schöpfung des Menschen zu erhalten und zu fördern.

4. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Medien

  • Wir fordern eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Erzeugnisse. Für Nutzende muss schnell und eindeutig ersichtlich sein, ob ein Text, ein Bild, Musikstück oder Video von Menschen erstellt und geprüft oder durch KI generiert wurde. Ein Höchst- maß an Transparenz bei allen Aspekten der Entwicklung, Produktion und Bereitstel- lung ist sowohl für die Nutzenden erforderlich als auch für die Kreativschaffenden, damit sie ggf. ihr Recht am eigenen Werk wahrnehmen können.
  • Eine Kennzeichnungspflicht KI-generierter Erzeugnisse halten wir auch deshalb für erforderlich, um die Gefahren zu minimieren, die von sich selbst verstärkenden Falschmedien (Fake-News, Deep Fake) ausgehen.

Hunderttausende Kreativschaffende leisten einen hohen materiellen und immateriellen Mehrwert für unsere Gesellschaft. Wir appellieren an die KI-Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft, Institutionen, Verbänden und an den Gesetzgeber, der faktischen, technologischen und wirtschaftlichen Kraft von KI-Unternehmen und -Anwendungen wirkungsvoll zu begegnen. Damit dieser kreativ-kulturelle Mehrwert für die Gesellschaft umfassend geschützt wird.“

Mehr Informationen zu #KIAberFair gibt es hier. Zum Pressespiegel der Kampagne bitte hier entlang.

Alle Jahre wieder – im Juni – bewegt eine Frage die Urheber und Urheberinnen: Wann kommt das Geld der VG Wort? Und wie viel wird’s?

Wie wir in der VG Wort-Mitgliederversammlung vergangenen Samstag (18.6.22) erfahren haben, überweist die Gesellschaft das Geld dieses Mal in zwei Tranchen. Der Grund: Bis zum 7. Juni 2021 galt die sogenannte „Zustimmungslösung“; seitdem steht den Verlagen in einigen Ausschüttungsbereichen eine Beteiligung von maximal einem Drittel zu. Zwischen Werken, die vor dem Stichtag und nach diesem Datum veröffentlicht wurden, muss also unterschieden werden.

Allerdings: In einigen Bereichen, unter anderem in Bezug auf die Presse, wird derzeit noch über die endgültige Höhe der Verlagsbeteiligung verhandelt. Wie das gehandhabt werden soll, ist auch am Samstag nicht klarer geworden.

Kurz und knapp:
Ausschüttungen für Werke, die noch unter die Zustimmungslösung fallen, kommen Anfang Juli. Den Rest überweist die VG Wort voraussichtlich Ende September. Die Metis-Ausschüttung erfolgt wie gehabt im Oktober. Und alles, wofür keine Verlagsbeteiligung gilt, wird auch wie immer ausgezahlt.

Mangelnde Transparenz wurde in der Mitgliederversammlung mehrmals thematisiert: So monierte ein Mitglied, dass sich im Transparenzbericht der Verbleib von über 30 Millionen Euro im Bereich Texte im Internet nicht nachvollziehen lässt. Und in einem Mitgliedsantrag forderten einige Kolleg*innen vom DJV, dass die VG Wort sich um klarere Erläuterungen des Metis-Systems (das ist die Sache mit den Zählpixeln) kümmert. Natürlich haben wir diesen Antrag gerne unterstützt, denn wie oft haben selbst die Expert*innen in unseren Reihen vor Metis gestanden wie vor einer Lichterkette nach Weihnachten? Der Antrag wurde mit 60 Prozent der Stimmen angenommen.

Mehr Interesse, mehr Wumms

93 % schaffte sogar ein Mitgliedsantrag, der eher einer Resolution gleichkommt: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sollen dazu bewogen werden, in Bezug auf die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu kooperieren, denn das tun sie derzeit nicht. Gerade im Online-Bereich fallen die Ausschüttungen deshalb oft unverhältnismäßig gering aus.

Das gestiegene Interesse an der VG Wort hat dazu geführt, dass sich in unserer Berufsgruppe verbandsübergreifend Menschen gefunden haben, die mit Sachkunde und großem Engagement an der Durchsetzung der Interessen freier Journalist*innen arbeiten.

Und das ist wohl die beste Nachricht: Die Verlage haben Vorzimmer und Rechtsabteilungen. Wir Urheber*innen haben die geballte Power des Ehrenamts – was die VG Wort nachhaltig verändert.

Anträge zur Änderung von Satzung, Verteilungsplan und Wahrnehmungsvertrag etwa müssen in allen sechs Berufsgruppen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten angenommen werden. Dennoch war es lange Zeit seltene Ausnahme, dass ein solcher Antrag scheiterte. Jetzt muss sich die VG Wort daran gewöhnen, dass es keine sicheren Mehrheiten mehr in der Mitgliederversammlung gibt. Sie muss die Interessengruppen besser und frühzeitiger einbinden. Und sie muss darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, Anträge von Kommissionen ausarbeiten zu lassen, von deren Existenz und Arbeit außerhalb kaum jemand mal erfährt.

Denn auch kleine Dinge können großes Geld kosten. Zum Beispiel die geplante Verlängerung des Nachtprogramms im Radio. Beiträge, die zwischen bestimmten Uhrzeiten laufen, erhalten nur einen Teil des Ausschüttungsbetrags für Sendungen am Tag. Nur ist es so, dass Unterhaltung und Journalismus aus den gleichen Töpfen vergütet werden. Ein genauer Blick zeigt, dass hier Geld aus den Taschen unserer Radio-Journos, deren Beiträge eher auch mal zu Tagesrandzeiten laufen, in Richtung Unterhaltung verschoben werden sollten. Weniger da, bedeutet mehr dort. Diese Sache ist erstmal vom Tisch.

Noch ein Tipp für die Agenturjournalist*innen unter euch: Ihr könnt für die Online-Veröffentlichung eurer Agenturtexte weiterhin rückwirkend Ausschüttungen erhalten. Wenn eine Seite Zählpixel setzt, aber der Text von einer Agentur kommt, können euch die Zählpixel nicht zugeordnet werden. Deshalb: Klickt euch superschnell im TOM zu Metis und wählt dort „Meine Meldungen → Meldung erstellen → Expertenmodus → Meldung von Texten, die für eine Agentur geschrieben wurden“. Dort müsst ihr nur noch die Zahl der Texte, die über eine Agentur veröffentlicht wurden, eintragen und fertig. 

Falls jemand den VG Wort-Kanal im Freischreiber-Vereinsheim auf Slack noch nicht kennt – ihr findet ihn hier (Channels → Channels durchsuchen → #vgwort).

Freie Journalisten und Journalistinnen spielen eine Schlüsselrolle in der Informationsvielfalt in Deutschland: Sie sind spezialisiert, sie sind immer da, wo sie gebraucht werden. Ihre Berichte lesen viele. Von den Geschichten dahinter allerdings bekommen nur wenige etwas mit: Honorare, die viel zu niedrig sind, um davon gut leben zu können; und die viel zu oft erst nach Veröffentlichung, nicht nach Lieferung, gezahlt werden. 

Wie man es anders machen kann zeigt ein Beispiel aus den USA:

Im Freelance Isn’t Free Act hat der Bundesstaat New York nun grundsätzliche Regelungen für die Beschäftigung von Freelancer*innen festgelegt und damit ein Konzept übernommen, das bereits seit 2017 erfolgreich in New York City angewandt wird: Freie haben einen Anspruch auf schriftliche Verträge und müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung bezahlt werden. Werden die Vorgaben missachtet, gibt es kostengünstige Möglichkeiten, die Rechte durchzusetzen. Der Kongress des Bundesstaates hat das Gesetz Anfang Juni verabschiedet. Nun muss es noch formal von Gouverneurin Kathy Hochul unterzeichnet werden.

Bemerkenswert an dem Entwurf ist, dass nicht allein säumige Zahlungen sanktioniert werden können, sondern ebenso Vergeltungsmaßnahmen durch den Auftraggeber, wie etwa mahnende Auftragnehmer*innen auf eine schwarze Liste zu setzen oder zu bedrohen. 

An diesem Punkt hakt es nämlich oft in Deutschland: Ja, im Gesetz steht, wann eine Rechnung gestellt werden kann und bis wann die bezahlt werden muss. Allerdings scheuen sich viele freie Journalist*innen davor, ausstehende Zahlungen anzumahnen, aus Sorge, dann keine Aufträge mehr zu erhalten. 

Hinzu kommt der Faktor der Kosten: Für Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Gerichtsverfahren werden Gebühren fällig. Und wenn es hart auf hart kommt, stellt sich häufig heraus, dass es unwirtschaftlich ist, ein ausstehendes Honorar einzuklagen.

Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung, so hoffen wir, Einblicke in die Lebenswirklichkeit von Freiberufler*innen und Selbstständigen erhalten. Nun sollte sie grundsätzliche Probleme angehen! :Freischreiber fordert:

  1. Freie Journalist*innen brauchen einen effektiven Schutz vor Vergeltung, wenn sie ihre Rechte geltend machen.
  2. Gegen Unternehmen, die systematisch zivilrechtliche Bestimmungen in Bezug auf die Bezahlung von Freelancern missachten, sollten Bußgelder möglich sein.
  3. Freie Journalist*innen brauchen Möglichkeiten, offene Forderungen so kostengünstig wie möglich einziehen zu können.

Am 18. Juni wird die VG Wort-Mitgliederversammlung das nächste Mal tagen, wieder online. Vorstand Oliver Eberhardt hat sich für uns und euch durch die Unterlagen gewühlt. Hier ist sein Ausblick:

Für uns freie Journalist*innen steht ein Antrag im Mittelpunkt, den sechs Mitglieder gestellt haben. Verwaltung und Geschäftsführung sollen sich endlich mal um die Ausschüttungssituation bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern kümmern. 

Obwohl deren Webseiten hohe Reichweiten haben, werden dort keine Zählpixel gesetzt, und für Podcasts oder Online-Streams gibt es auch Jahrzehnte nach Erfindung des Internets immer noch keine Ausschüttung. Die Mühlen der VG Wort mahlen oft sehr langsam und einige Bereiche – so der Eindruck – genießen eine eher untergeordnete Priorität.

Aus diesem Grunde möchten wir gerne diesem Antrag ein deutliches Signal anheften: Wir Journalist*innen möchten, dass das erledigt wird!

Daneben stehen vor allem Regularien auf der Tagesordnung: Der Jahresabschluss 2021 muss genehmigt werden – das ist erforderlich, damit die Ausschüttungen 2022 plangemäß im Juli und Oktober stattfinden können. Glücklicherweise ist die Pandemie bislang ziemlich spurlos an der VG Wort vorbeigegangen. Im vergangenen Jahr hat die VG sogar mehr eingenommen als erwartet. Dieses Geld bildet die Grundlage für die Ausschüttungen in diesem Jahr. 

Im Transparenzbericht ist dieses Geld als Rückstellung zu sehen, was nicht bedeutet, dass die VG Wort Geld hortet. Einnahmen in einem Jahr müssen zurückgestellt werden, damit sie im folgenden Jahr ausgeschüttet werden können. 

Außerdem werden wir Vorstand und Verwaltungsrat entlasten. Gründe, diese Entlastung zu verweigern, sind nicht erkennbar.

Hybrid hat sich bewähert

Darüber hinaus liegen mehrere Vorschläge zur Änderung der Satzung vor:

Unter anderem soll festgeschrieben werden, dass die Mitgliedschaft in der VG Wort endet, wenn mindestens zwei der Jahresbeiträge von zehn Euro nicht gezahlt wurden.

Zudem sollen auch künftig hybride Versammlungen von Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten möglich sein. Bislang finden Online-Sitzungen aufgrund einer pandemiebedingten Sonderregelung statt, die Ende August wohl endgültig ausläuft. Hybride Sitzungen ergeben durchaus Sinn, weil sie die Fahrt nach München oder Berlin ersparen. 

Eine weitere Änderung betrifft den Förderungsfonds Wissenschaft: Hier sollen künftig auch Zuschüsse zu digitalen Veröffentlichungen möglich sein. 

Nicht zur Abstimmung steht die Zukunft des Förderungsfonds überhaupt. Zurzeit ist gegen den Fonds ja eine Klage anhängig

Allerdings: Nur ein kleiner Teil der für Journalist*innen relevanten Ausschüttungen – nämlich jene bei den Fachzeitschriften – sind hiervon betroffen; der Förderungsfonds Wissenschaft dürfte die Ausschüttungen dort höchstens um Beträge im niedrigen Euro-Bereich mindern. 

Der Förderungsfonds steht neben dem Sozialfonds und dem Autorenversorgungswerk, für die ebenfalls Teile der Einnahmen zurückgestellt werden. Durch die Satzungsänderung werden die Förderungsmöglichkeiten erweitert, ohne den finanziellen Umfang des Fonds zu erhöhen. Wir empfehlen zuzustimmen.

Der Verteilungsplan ändert sich

Auch zum Verteilungsplan liegen wieder einige Änderungsvorschlägevor. Für Journalist*innen relevant ist eine Klarstellung in Bezug auf die Meldung von Texten im Internet, die die Mindestzugriffe erreicht haben. Hier wird nun festgeschrieben, dass die Verlage die Meldungen für uns abgeben. 

Außerdem sollen Journalist*innen bei Presseagenturen die Möglichkeit erhalten, bis Ende 2023 Beiträge rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2021 zu melden. Hintergrund: Für Agenturberichte, bei denen der Autor*innenname nicht genannt wird, gibt es keine Ausschüttung im regulären Zählpixel-System, weil die Texte nicht zugeordnet werden können. Deshalb hat die VG WORT einen eigenen Topf geschaffen, aus dem sie solche Texte bedient. Allerdings haben kaum Berechtigte die Möglichkeit genutzt, Ausschüttungen für vergangene Jahre geltend zu machen. Deshalb soll die Regelung nun verlängert werden. 

Auf dem Plan steht zudem, den Begriff „Nachtprogramm“ beim Radioneu zu definieren: Statt um 1 Uhr soll das Nachtprogramm bereits um 23 Uhr beginnen; für Sendungen, die in diesem Zeitraum laufen, gibt es dann eine niedrigere Ausschüttung. Gedeckt ist das durch Erhebungen, aus denen hervorgeht, dass die Radionutzung bereits ab 23 Uhr deutlich sinkt. 

Daneben gibt es eine Reihe von Punkten, die uns nicht betreffen. Absoluter Höhepunkt: Die Änderung des Wortes „abgelichtet“ in „vervielfältigt“.

Auf eure Stimme kommt es an

Ihr kennt das schon: Wir wollen unser Gewicht zeigen und brauchen deshalb jede Stimme. Wer nicht selbst an der Sitzung teilnehmen kann, sollte ihre oder seine Stimme übertragen. Und wer am 18. Juni noch nichts vor hat, sollte uns und den :Freischreibern einen halben Tag opfern, live via Zoom dabeisein und abstimmen – bügeln oder Steuerbelege sortieren klappt ganz ausgezeichnet nebenher. Interesse? Dann wendet euch direkt an Oliver Eberhardt!

So, jetzt seid ihr in Sachen VG WORT auf dem aktuellen Stand. Eine gute Woche wünschen eure Freischreiber:innen

PS gegen Missverständnisse

Stimmberechtigt sind nicht die Wahrnehmungsberechtigten – das ist jede*r, der Geld von der VG WORT bekommt, sondern nur die Mitglieder. Mitglied wird man nur auf Antrag, wenn man in den letzten drei Jahren mehr als 1200 Euro an Ausschüttungen erhalten hat und jährlich 10 Euro Mitgliedsgebühr bezahlt. VG-WORT-Mitglieder haben Einfluss!

Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, bewerbt euch bei der VG WORT für die Berufsgruppe 2. Das geht ganz einfach per Mail. Ihr könnt den Formulierungsvorschlag aus dem Link verwenden (bitte Karteinummer eintragen und Namen druntersetzen) oder selbst kreativ werden. Der Antrag ist formlos. Auch wenn es für die aktuelle Mitgliederversammlung wahrscheinlich zu spät ist: Auch in den nächsten Jahren brauchen wir jede Stimme! Es stehen weitaus wichtigere Themen an als dieses Mal.

Seit fast einem Monat sitzen im Irak die deutsche freie Journalistin Marlene Förster und ihr slowenischer Kollege Matej Kavčič in Haft. Freischreiber fordert ihre sofortige Freilassung.

Die beiden waren in der Sindschar-Region im Grenzgebiet zu Syrien unterwegs, um über die Lage der Ezid*innen zu berichten. Bis heute herrscht in dieser Region ein bewaffneter Konflikt zwischen irakischem Militär und bewaffneten Milizen, befindet sich die Bevölkerungsgruppe der Ezid*innen im Kreuzfeuer. 

Es ist wichtig, dass auch in den westlichen Medien darüber berichtet wird.

Für Förster und Kavčič endete die Berichterstattung in einem Gefängnis des irakischen Geheimdienstes in Bagdad. Der Vorwurf: Terrorismus. Jetzt wurde er in einer Gerichtsanhörung durch die Anklage der Spionage ersetzt. Eine Begründung wird weder für das eine noch das andere genannt. Marlene Förster verweigere die Durchsuchung von Computer und Handy. Das deutet darauf hin, dass es vor allem die Recherchen der beiden sind, auf die es der irakische Geheimdienst abgesehen hat.

Journalismus ist kein Verbrechen. Er ist weder Terrorismus noch Spionage. Quellenschutz ist das oberste Gebot aller Journalist*innen, egal wo sie sind und worüber sie berichten.

Wir schließen uns deshalb den Reportern ohne Grenzen an und fordern die Bundesaußenministerin auf, sich bei ihrem irakischen Amtskollegen für die Freilassung unserer Kolleg*innen einzusetzen.

Nach langem Warten und vielen Diskussionen haben sich die Gesetzgeber*innen mitten in der Pandemie an die Umsetzung von großen Teilen der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht gemacht. Mit dabei: Die Verlagsbeteiligung, das Leistungsschutzrecht und das Urhebervertragsrecht.

Unsere Meinung zum aktuellen Entwurf kurz und knapp:

das Urhebervertragsrecht – alt wie neu – geht an den Bedürfnissen von freien Journalist*innen vorbei; wir appellieren deshalb an die Gesetzgeber*innen, (jetzt) auch die Besonderheiten von journalistischen Werken zu berücksichtigen
 
–       Es muss klargestellt werden, dass sich die angemessene Vergütung von freien Journalist*innen nach Zeit und Aufwand zu richten hat und nicht, wie es bisher der Fall ist, nach der Auflage oder der Reichweite von Auftraggeber*innen
–       Gemeinsame Vergütungsregeln, das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, ergeben nur Sinn, wenn Verhandlungen und ihre/deren Ergebnisse für alle Beteiligten verpflichtend sind.
–       Zudem fordern wir ein Verbandsklagerecht, damit wir zusammen gegen unrechtes Verhalten von Auftraggebern vorgehen können.

Bezüglich der Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)fordern wir weiterhin die Zustimmungslösung. Jede*r Journalist*in selbst soll darüber entscheiden können, ob er als Urheber*in Verlagen Geld schenken will. Wenn die Beteiligung dennoch gesetzlich festgeschrieben werden sollte, fordern wir, diese auf maximal ein Drittel festzulegen.

Das Leistungsschutzrecht halten wir weiterhin für unnötig, weil die zu erwartenden Einnahmen für alle Beteiligten gering sind. Wenn  darauf bestanden wird, dann sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass die Sichtbarkeit von freien Journalist*innen im Netz nicht eingeschränkt wird. Sie sind darauf angewiesen, ihre Arbeit präsentieren zu können.

Freischreiber e. V. ist der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. Unsere Mitglieder stehen unter einem extremen finanziellen Druck: Viele freie Kolleginnen und Kollegen arbeiten für ein Honorar noch unterhalb des Mindestlohns. Dies führt inzwischen zu einem Braindrain innerhalb der Medienlandschaft, da immer mehr Freischaffende den Journalismus aufgeben (Freischreiber-Honorarreport 2019:; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

Dabei sind deutsche Medien auf erfahrene Freie angewiesen. Sie sind es, die die Inhalte von Tageszeitungen, Rundfunk und Magazinen erstellen. Die lang anhaltende Medienkrise hat Redaktionen und Sender übermäßig ausgedünnt. In der Realität liefern Freie die Beiträge, Redaktionen nehmen sie ab.

Um die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft zu erhalten, müssen freie Journalistinnen und Journalisten von ihrer Arbeit leben können. Sie sind für die Demokratie unverzichtbar. Dafür braucht es ein faires Urheberrecht.

Und jetzt im Detail:

Während wir uns durch die vielen Seiten des Referent*innenentwurfs gearbeitet haben, wurde für uns als Verband freier Journalist*innen erneut deutlich: Von der kleinen Nachricht im Live-Ticker bis hin zur großen Reportage; unsere Beiträge sind anders als die Werke von Belletristiker*innen, Musik- oder Filmschaffenden. Vor allem anderen sind sie ein Massen- und Alltagsgeschäft: Journalist*innen schaffen täglich aufs Neue große und kleine Werke.

Als die Autorin Kristina Bach das Musikstück „Atemlos“ textete, konnte sie nicht wissen, dass das Lied ein solcher (wirtschaftlicher) Erfolg werden würde. Der Journalist, der sich mit der Apnoe befasst, weiß hingegen, dass dieser Text immer nur ein von Anfang an eingrenzbares Publikum auf einer begrenzten Zahl an Nutzungswegen erreichen wird – und der veröffentlichende Verlag wie viel Geld er mit dem Beitrag verdienen wird. Die Zahl der Verwertungsmöglichkeiten für uns freie Journalist*innen hat sich in den vergangenen Jahren sogar verringert: Durch das Internet und Redaktionsnetzwerke ist es heute nur noch begrenzt möglich, einen Text an mehrere Medien zur Veröffentlichung zu geben, und durch die Summe der Honorare das erforderliche Einkommen zu generieren.

Dennoch wirft das Urheberrecht alle in einen Topf, obwohl die Autor*innen von Atemlos und Apnoe  nur eine Gemeinsamkeit haben: Sie wollen planbar und gut von ihrem Werk, ihrer Arbeit leben können.

Für uns freie Journalist*innen, die Dutzende, teilweise auch Hunderte Werke im Jahr schaffen, sind die Regelungen nicht mehr geeignet/zeitgemäß. Man kann die Bezahlung für einen journalistischen Text nicht von Auflage oder Reichweite des*der Abnehmer*in abhängig machen. Eine Mehrfachverwertung ist aus den genannten Gründen nicht möglich und von den geringen Honoraren (vgl. unser Honorarreport) kann man nicht leben. Völlig unklar ist außerdem, was denn nun dafür/was für ein Honorar im Sinne des Gesetzes „angemessen“ ist.

Die gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen, die Anfang 2010 nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichnet wurden, sind das beste Beispiel dafür, wie unbrauchbar das Urhebervertragsrecht im journalistischen Bereich ist. Die vereinbarten Sätze pro Zeile richteten sich nach den gedruckten Auflagen der Zeitungen, ließen Online-Nutzungen außen vor und waren schon damals so niedrig, dass man davon nicht leben konnte. Zudem hat sich auch kaum ein Verlag daran gehalten; Klagen und Debatten waren die Folge, in denen es ausschließlich darum ging, an Stelle von viel zu niedrigen Honoraren immer noch zu niedrige Honorare durchzusetzen. Wie viel freie Journalist*innen tatsächlich für einen Text erhalten müssten, um ein Einkommen zu erzielen, das ihrer Qualifikation entspricht, ging dabei völlig unter.

Unsere Meinung ist deshalb: „Angemessen“ muss bei freien Journalist*innen „auskömmlich“ bedeuten, ohne Umwege über Mehrfachverwertungen, alte und neue Nutzungswege. Und was „auskömmlich“ ist, sollte klar definiert sein. Deshalb schlagen wir vor, gesetzlich festzuschreiben, dass sich die angemessene Vergütung bei freien Journalist*innen nach Zeit und Aufwand zu richten hat, so dass nicht nur die Verlage, sondern auch die freien Journalist*innen verlässlich kalkulieren können.

Denn es reicht nicht, sich nur um den Erhalt von Zeitungen und Zeitschriften zu bemühen. Damit Medien überleben können, brauchen sie interessante, fundierte Inhalte, die nur freie Journalist*innen liefern können. Dies ist aber nur dauerhaft möglich, wenn die Kasse stimmt.

Und damit zu einem weiteren Ohrwurm aus dem vergangenen Jahrzehnt: der Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort. Auch hier wurde viel diskutiert und geschrieben, und auch hier müssen wir jetzt mal das Gespräch abrupt auf uns freie Journalist*innen bringen.

Wie bekommen immer wieder gespiegelt, dass die Welt da draußen annimmt, Verlage würden sich gut um ihre freien Journalistinnen und Journalisten kümmern. Das gibt es auch. Häufiger erleben wir allerdings Folgendes: unsere Beiträge werden schlecht bezahlt, in Verträgen werden uns die Möglichkeiten genommen, unsere Werke weiterzuverwerten und dann wird auch noch über die Verlegerbeteiligung daran gearbeitet, dass von den VG-Wort-Ausschüttungen weniger bei uns ankommt. Verleger sind keine Urheber und haben deswegen kein Recht darauf, Ausschüttungen der VG Wort zu erhalten. Das hat 2015 der Europäische Gerichtshof entschieden, 2016 der Bundesgerichtshof. Aufgrund der teilweise extrem niedrigen Honorare sind freie Journalistinnen und Journalisten auf die Ausschüttungen angewiesen (Honorarreport 2019).

Deshalb wollen wir die Zustimmungslösung im journalistischen Bereich erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist es unbedingt erforderlich, die Beteiligung von Verlagen auf maximal ein Drittel zu beschränken, mit Betonung auf „maximal“, denn es ist auch erforderlich, Urheber*innen und Verlagen im Rahmen der Verwertungsgesellschaften die Möglichkeit zu eröffnen, geringere Verlagsbeteiligungen auszuhandeln, die den Anforderungen und jeweiligen Besonderheiten des entsprechenden Ausschüttungsbereichs gerecht wird. Gerne hätten wir auch, dass Verlage und Autor*innen eine Verlagsbeteiligung vertraglich ganz ausschließen können. In einem Diskussionsentwurf vom Januar 2020 war dies noch so vorgesehen, und die damals geänderten Rahmenverträge, die uns von unseren Mitgliedern zur Ansicht übersandt wurden, zeigen auch, dass eine ganze Reihe von Presse-Verlagen sogar von sich aus vertraglich auf die Verlagsbeteiligung verzichtet hätten.

Die EU-Copyright-Reform hat, wie schon die letzte Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes, die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens deutlich zugunsten der Verwerter verschoben. Für freie Journalistinnen und Journalisten ist es von existenzieller Bedeutung, dass bei der jetzigen Ausgestaltung die Interessen der Kreativen nicht erneut auf der Strecke bleiben.

Der freie Journalismus braucht den Rückhalt des Gesetzgebers, um frei und unabhängig bleiben zu können. In Deutschland arbeiten mehrere Zehntausend freie Journalistinnen und Journalisten. Sie sind für die Demokratie unverzichtbar.

Unsere offizielle Stellungnahme könnt ihr hier lesen (PDF).

6.11.2020

Stellungnahme von Freischreiber e. V., dem Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts.

Hamburg, 30. Januar 2020

  • keine (voreilige) Umsetzung der Artikel 15 und 16 der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL)
  • keine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort
  • wenn eine Verlagsbeteiligung eingeführt wird, dann ohne pauschale Verankerung der Zustimmung durch die Urheber*innen in Verlagsverträgen

 

Freischreiber e. V. bedankt sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Möglichkeit, Stellung nehmen zu können. Denn es sind nicht die Gewerkschaften, die die Interessen von uns freien Journalist*innen vertreten. Und es sind auch nicht die Verlage, die für akzeptable Arbeitsbedingungen sorgen – im Gegenteil.

Unser Berufsstand steht unter einem extremen finanziellen Druck: Viele freie Kolleginnen und Kollegen arbeiten für ein Honorar noch unterhalb des Mindestlohns. Ende 2019 mussten rund 5500 freie Journalist*innen ihr Einkommen durch ALG-II-Leistungen aufstocken (Angaben der Agentur für Arbeit und neun von 104 Optionskommunen auf unsere Anfrage). Dies führt inzwischen zu einem Brain Drain innerhalb der Medienlandschaft, da immer mehr Freischaffende den Journalismus aufgeben (Freischreiber-Honorarreport 2019; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

Dabei sind deutsche Medien auf erfahrene Freie angewiesen. Sie sind es, die die Inhalte von Tageszeitungen, Rundfunk und Magazinen erstellen. Die lang anhaltende Medienkrise hat Redaktionen und Sender übermäßig ausgedünnt. In der Realität liefern Freie die Beiträge, Redaktionen nehmen sie ab.

1. Keine (voreilige) Umsetzung der Artikel 15 und 16 der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL)

Die Bundesregierung will den Qualitätsjournalismus in Deutschland fördern und erhalten. Allerdings geht es im Entwurf nicht etwa um die Punkte, die zu einer Verbesserung für Journalist*innen und andere Urheber*innen führen würden. Vorgezogen wird, was den Unternehmen nutzt – Verlagsbeteiligung und Leistungsschutzrecht. Wer den Qualitätsjournalismus fördern und erhalten will, muss aber vielmehr dafür sorgen, dass freie Journalist*innen leistungs- und aufwandsgerecht bezahlt werden – und zwar für alle Nutzungen ihrer Beiträge. Denn die Verlage nutzen ihre privilegierte Stellung vielfach aus und lassen sich etwa durch Total-Buy-out-Verträge umfassende Nutzungsrechte für Beiträge einräumen, für die sie dann oft Honorare bezahlen, die gemessen am Umfang von Aufwand und Nutzung zu niedrig sind.

Im Artikel 16 der EU-Richtlinie heißt es, dass die Mitgliedsstaaten die Verlagsbeteiligung einführen KÖNNEN (vgl. https://eur-lex.europa.eu). Somit gäbe es, anders als in dem vorliegenden Entwurf angekündigt, durchaus eine Alternative: Der deutsche Gesetzgeber führt eine gesetzlich verankerte Verlegerbeteiligung nicht ein. Die Politik sollte stattdessen vielmehr die Urheber*innen stärken, damit sie sich künftig wirksamer gegen unangemessen niedrige Honorare und unfaire Verträge zur Wehr setzen können. Damit wäre der Qualität des Journalismus in Deutschland viel mehr gedient.

Eine vorgezogene Umsetzung von Artikel 15 ist angesichts der Erfahrungen mit dem ehemaligen deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverlage in §87f-h UrhG, welches vom EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C- 299/17 für nicht anwendbar erklärt wurde, nicht angezeigt. Denn selbst vor dem Urteil hat das Leistungsschutzrecht zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Presseverlage geführt (vgl. dazu Jahresbericht VG Media). Es ist nicht zu erwarten, dass eine Einführung auf europäischer Ebene an diesem Ergebnis etwas ändern würde. Vielmehr ist die wahrscheinliche Folge, dass die Verpflichteten, insbesondere Suchmaschinen, ihre Dienste so gestalten, dass eine Zahlungspflicht umgangen wird. Den Preis werden die Nutzer*innen zahlen, für die Verlagsinhalte weniger leicht auffindbar sein werden. Den Preis werden aber auch Verlage zahlen, da weniger Nutzer*innen auch weniger Werbeeinnahmen bedeuten.

2. Keine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort

Eine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort lehnen wir ab. Verlage sind keine Urheber; sie tun nichts von dem, was ein*e Urheber*in tut. Eine Beteiligung kann einem Verlag nur dann zustehen, wenn der oder die Urheber*in dieser zustimmt. Eine solche Zustimmungslösung wurde in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, mit eindeutigem Ergebnis: Nur wenige Journalist*innen stimmten der Verlagsbeteiligung zu. Nun sieht der Entwurf zwar vor, dass die Urheber*innen auch weiterhin der Beteiligung zustimmen müssen. Doch gleichzeitig soll es Verlagen ermöglicht werden, sich die Zustimmung vertraglich zusichern lassen zu können. Dagegen kann sich ein*e Urheber*in nur mühsam und aus finanziellen Gründen meist gar nicht wehren.

Aufgrund der teilweise extrem niedrigen Honorare sind freie Journalistinnen und Journalisten auf die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort angewiesen (Freischreiber-Honorarreport 2019, Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

3. Wenn eine Verlagsbeteiligung eingeführt wird, dann ohne pauschale Verankerung der Zustimmung in Verlagsverträgen

Sollte eine Verlagsbeteiligung trotz unserer Gegenargumente eingeführt werden, begrüßen wir eine gesetzliche Quote, die den Urheber*innen mindestens 75 Prozent der Ausschüttungen belässt. Die Möglichkeit einer pauschalen Verankerung der Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin in Verlagsverträgen lehnen wir aber aus bereits genannten Gründen ab (Machtgefälle zugunsten der Verlage). Wir schlagen stattdessen eine anonyme und nachträgliche Regelung der Zustimmung der Urheber*innen zur Verlagsbeteiligung vor.

Machen Sie sich stark für Qualitätsjournalismus, aber richtig!

Was wir freien Journalist*innen brauchen, ist keine verordnete Verlagsbeteiligung und auch kein Leistungsschutzrecht. Wir brauchen angemessene Honorare, faire Vertragsbedingungen und ein Urheber*innenrecht, das unsere Verhandlungsposition nicht schwächt, sondern stärkt. Deshalb sollte auch zunächst das Urheber*innen-Vertragsrecht verhandelt werden, damit Urheber*innen die Möglichkeit erhalten, sich effektiv gegen ungerechte Verträge zu wehren.

Der Qualitätsjournalismus ist demokratierelevant. Er kann nur geschützt, gefördert und erhalten werden, wenn journalistische Urheber*innen gut bezahlt und fair beteiligt werden.

Freischreiber e. V.
Hoheluftchaussee 53a
20253 Hamburg
040 22 86 71 52
kontakt@freischreiber.de
www.freischreiber.de

 

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von Dr. Martin Vogel

Die diesjährige Mitgliederversammlung der VG Wort in München war – wie zu erwarten war – keine wirkliche Überraschung. Es sind dort neben Anträgen des Vorstands auch mehrere Anträge von Mitgliedern gestellt worden, die nicht allein erhebliche Defizite bei der Erfassung und Abrechnung von online-Veröffentlichungen, also Verwaltungsdefizite, betrafen, sondern auch die noch bedeutsamere, seit mehreren Jahren immer wieder an den Vorstand und die staatliche Aufsicht herangetragene Frage der Herausgeberbeteiligung, die an den Grundfesten der treuhänderischen Rechtewahrnehmung durch die VG Wort rüttelt.

In der Sache geht es darum, dass die VG Wort jährlich beträchtliche Summen (grob geschätzte 5 Mio EUR) – die VG Wort behauptet, es selbst nicht zu wissen – an Herausgeber ausschüttet, obwohl diese der VG Wort überhaupt keine Rechte übertragen. Ohne Rechtsübertragung darf die VG Wort freilich an niemand ausschütten. Das verlangt, wie der BGH und das BVerfG mehrfach und unmissverständlich entschieden haben, der Treuhandgrundsatz, dem die VG Wort verpflichtet ist. Wie es sich im Falle der Herausgeber im Einzelnen rechtlich verhält, haben der ehemalige Richter am BGH und ausgewiesener Urheberrechtsexperte Dr. von Ungern-Sternberg in seinem Aufsatz „Die Herausgeberbeteiligung der VG Wort – rechtswidrige Ausschüttungen an nichtberechtigte Dritte“ (JurPC Web-Dok. 25/2019, frei abrufbar auf der Website www.jurpc.de) und ich selbst in meinem Aufsatz „Die Herausgeberbeteiligung der VG Wort – eine neue Räuberpistole aus dem Urheberrecht?“ (Medien und Recht 2018, 162, 164 m.w.N.) in aller Klarheit ausgeführt.

Beide Aufsätze sind in den ausführlichen Begründungen der sechs Anträge, die ich zur Abschaffung der rechtswidrigen Herausgeberbeteiligung in der Mitgliederversammlung 2019 gestellt habe, zitiert. Man darf also davon ausgehen, dass die prekäre Rechtslage allen Mitgliedern, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der VG Wort bekannt war. Dennoch fand keine Diskussion oder das, was man dafür halten könnte, über die dazu gestellten Anträge statt, geschweige denn, sie hätten jemals die Chance gehabt, angenommen zu werden. Der Vorstand erklärte lediglich – wie bereits gehabt – ohne Begründung, er sei anderer Meinung.

Im Übrigen wiederholte sich nahezu deckungsgleich, was sich abspielte, als es um die Rechtmäßigkeit der Verlegerbeteiligung an dem Aufkommen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen ging. Die VG Wort hatte damals gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere ihren Berechtigten, wahrheitswidrig behauptet, auch Verleger brächten bei ihr Rechte ein, und sodann mit dem allein den Urhebern zustehenden Aufkommen im Interesse der Verleger einen aussichtslosen Prozess geführt, der sie über eine Mio EUR Kosten gekostet hat. Treuhänderisch korrekt wäre es gewesen, wenn sie die Verleger, die von diesem Prozess profitieren sollten, zur Klageerhebung aufgefordert hätte. Aber man ist halt anderer Meinung – gleich welcher. Hinzu kommt eine weitere Mio EUR, die die VG Wort zu Unrecht an Verleger unter Vorbehalt ausgeschüttet, jedoch nicht mehr zurückerhalten hat. Schließlich schlagen infolge dieses Rechtsstreits zusätzliche, hohe Verwaltungskosten zu Lasten der Urheber zu Buche (siehe den Geschäftsbericht der VG Wort 2018), die die VG Wort durch diesen für sie von vorneherein hoffnungslosen Rechtsstreit verursacht hat. Dazu zählt nicht zuletzt ein Business-Flug Florida und zurück für den im Verwaltungsrat „unverzichtbaren“ Prof. Loewenheim. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass die VG Wort den Prozess auch insoweit verloren hat, als er jährliche Zahlungen ohne Rechtenachweis an den Deutschen Hochschulverband in Höhe von jeweils 240.000 EUR und an drei weitere Berufsverbände in derselben Höhe pro anno geleistet hat. Alle in dieser oder ähnlichen Art Begünstigten leisten bei Abstimmungen dem Vorstand natürlich eine willkommene Unterstützung.

Wer geglaubt hatte, nach dem für sie beschämenden Ausgang des Rechtsstreits „Verlegeranteil“ gelobe die VG Wort Besserung, hat sich getäuscht. Im Gegenteil: die VG Wort ging in die Offensive. Das Urteil des BGH wurde von einem VG Wort-treuen Rechtsprofessor schlicht als Skandalurteil abqualifiziert. Nahtlos gingen die persönlichen Angriffe gegen den Kläger aus den Reihen der Verleger, des DJV und von ver.di weiter. Seine Beiträge in der Mitgliederversammlung wurden wie schon seit 2002 weitgehend mit Gejohle kommentiert und kurzerhand ein Notverteilungsplan beschlossen, der bereits deshalb rechtswidrig war, weil die durch ihn begünstigten Verleger an ihm mitgewirkt hatten. Nach den Versammlungen legten die Journalisten der sog. Premiumpresse von SZ (Esslinger) und FAZ (Hanfeld) nach, so dass ich gegen die FAZ eine Widerrufsverfügung erwirken musste.

Am 12.5.2017 erschien mein Artikel „Sogenanntes Verzichtsmodell“ im Perlentaucher. Er machte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass die VG Wort seit Jahren auch an Herausgeber unrechtmäßig ausschüttet. Diese Hinweise habe ich zehn Tage später in der Mitgliederversammlung der VG Wort wiederholt, jedoch ohne Erfolg: Vorstand Prof. Wandtke antwortete wie gewohnt ohne Begründung: Da bin ich anderer Meinung. Die VG Wort hat dennoch – gedeckt von der staatlichen Aufsicht – in der Folge zweimal an Herausgeber ausgeschüttet, und zwar ohne Vorbehalt und in der mit nichts zu rechtfertigenden exorbitanten Höhe von 50% der Autorenhonorare für jeden Sammelband. Dies hätte sie natürlich nicht tun dürfen, ohne ihre Treuhandpflichten zu verletzen. Die Höhe der dabei zu Lasten der Urheber veruntreuten Gelder lässt sich schwer einschätzen, weil die VG Wort dazu keine Zahlen nennt.

Die Verleger, die natürlich durch die hohe Beteiligung der Herausgeber an den Ausschüttungen der VG Wort ihre Honorarzahlungen an diese kleinhalten können, sowie die wissenschaftlichen Autoren, unter ihnen viele Herausgeber, pflegen ihre Pfründe. Zusammen mit der Aufsicht halten sie dem Vorstand den Rücken frei. Wer darauf aufmerksam macht und kritische Fragen stellt, ist ein Gegner der VG Wort, so Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, der als früherer Vorstand der VG Bild-Kunst ebenfalls erhebliche rechtswidrige Ausschüttungen an Verleger zu verantworten hat, die nicht zurückgeflossen sind und wahrscheinlich auch nicht mehr zurückfließen werden. Wer ist in diesem Sumpf eigentlich der Gegner der VG Wort?

Dennoch deckt die staatliche Aufsicht des DPMA weiterhin nicht nur die Beteiligung der Herausgeber am Aufkommen der VG Wort. Das darf nicht verwundern, denn durch das unterlassene Einschreiten gegen die zweimalige vorbehaltlose Ausschüttung der VG Wort an Herausgeber in 2017 hat sie eine Amtspflichtverletzung begangen und sich damit in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Denn geht es um die Sicherstellung der Anwendung der Treuhandregeln, die die Aufsicht zu gewährleisten hat. Von DJV, ver.di und dem Deutschen Hochschulverband erfährt die VG Wort ebenfalls massive Schützenhilfe in Sachen Herausgeberbeteiligung. Sie sichern dem Vorstand zusammen mit den Berufsgruppen der Verleger die benötigten Mehrheiten in der Mitgliederversammlung. Wen wundert das angesichts der Finanzierung des Rechtsstreits über den Verlegeranteil mit dem Aufkommen der Urheber, Zahlungen der VG Wort von kostspieligen Flugreisen eines Verwaltungsratsmitglieds und langjährigen Zuwendungen ohne jeden Rechtenachweis an den Hochschulverband und andere Berufsverbände wissenschaftlicher Autoren, ganz abgesehen davon, dass man Verleger auch bei der Herausgeberbeteiligung über ihren eigenen Vorteil abstimmen lässt.

Man fragt sich, weshalb die Journalisten- und Schriftstellerverbände DJV und ver.di in dieser Kameraderie den Vorstand der VG Wort in dieser Weise unterstützen. Denn auch sie sind in den Gremien der VG Wort dem Treuhandgrundsatz verpflichtet, wollen sie nicht an strafbaren Veruntreuungen mitwirken. Sie verbinden freilich mit der Begünstigung von Verlegerinteressen die Hoffnung, von diesen bei Tarifverhandlungen gnädig behandelt zu werden. Das kann man hier nachlesen: „ein Nullsummenspiel besonderer Art“.

Eines scheint nach dieser Mitgliederversammlung 2019 klar zu sein: Mittelfristig lässt sich die VG Wort nicht als treuhänderische Verwertungsgesellschaft aufrechterhalten, wenn dort nicht nach Gesetz und Recht gehandelt und den Berechtigten das ausgeschüttet wird, was ihnen tatsächlich zusteht. Die VG Wort ist kein Tummelplatz für Verbandsfunktionäre, die dort im Interesse einer vermeintlichen Symbiose von Urhebern und Verlegern die Haut ihrer eigenen Gewerkschaftsmitglieder zu Markte tragen. Und sie ist erst recht kein Verein zur Steigerung der Bedeutung, Wichtigkeit und des persönlichen Wohlbefindens seiner Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder. Jeder der dort entscheidet, hat sich danach zu richten, was der BGH in seinem Urteil „Verlegeranteil“ unmissverständlich entschieden hat: Nur derjenige darf an dem Aufkommen einer Verwertungsgesellschaft beteiligt werden, der bei ihr Rechte eingebracht hat, und dies auch nur mit einem Anteil, der den durch die Verwertung seiner Rechte erzielten Erlöse entspricht. Die Verteilung ist eben keine Frage beliebiger Mehrheitsentscheidungen in gönnerischer Pose von Funktionären organisiert, sondern hat sich nach den von der europäischen und nationalen höchstrichterlichen  Rechtsprechung zu richten. Bestehen rechtliche Zweifel an der Berechtigung, muss eine Verwertungsgesellschaft von einer Ausschüttung absehen, bis die Rechtslage geklärt ist. Daran jedenfalls gibt es keine Zweifel.

Zum Schluss noch ein Wort zum Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort: auch die jährlichen Zuwendungen an ihn von ca. 1,5 Mio EUR sind nach europäischem Urheberrecht eindeutig nicht vertretbar. Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen die Zahlungen einer Verwertungsgesellschaft unbedingt beim Berechtigten ankommen. Geschieht das nicht, sind sie rechtswidrig, es sei denn, sie kommen zumindest mittelbar dem Berechtigten zugute. Zunächst fragt man, weshalb der Förderungsfonds einen Kostenanteil von ca. 500.000 EUR ausweist. Abgesehen davon: Wie kommt die Literaturausstattung urheberrechtlicher Lehrstühle durch den Förderungsfonds einem Berechtigten auch nur mittelbar zugute, und was haben die Vergabe von Stipendien an Studenten, die noch nichts veröffentlicht haben oder vielleicht auch gar nicht werden, oder Druckkostenzuschüsse für Doktoranden, die bis dahin in aller Regel noch nichts publiziert haben, mit einer mittelbaren Entschädigung der wahrnehmungsberechtigten Autoren für die Privatkopie ihrer Werke zu tun. Es ist erstaunlich, dass von Verwaltungsräten und Mitgliedern als kleinkariert apostrophiert wird, wer dies als treuwidrig beanstandet. So ist das nun einmal in der VG Wort: Im Umgang mit fremden Geld erweisen sich solche Mitglieder als großzügige Mäzene.

6. Juni 2019

Herausgeberbeteiligung und Verwaltungsdefizite

Hamburg, 26.03.2019: „Viele Tausend Menschen sind in den letzten Wochen auf die Straßen gegangen, um gegen die Richtlinie, vor allem Artikel 11, 12 und 13, zu demonstrieren. Dass dieser urheberfeindlichen Reform heute in Gänze zugestimmt wurde, ist für all diese Menschen – Urheber und Urheberinnen, Nutzer und Nutzerinnen – ein Schlag ins Gesicht“, sagt Dr. Carola Dorner, Vorsitzende von Freischreiber e. V., dem Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. „So ein Verhalten kreiert Politikverdrossenheit. Ganz davon abgesehen, dass wir alle die negativen Auswirkungen der Reform spüren werden.“

Im EU-Parlament wurde heute der umstrittenen Reform des Urheberrechts mit einer Mehrheit von 348 zu 274 Stimmen zugestimmt (36 Enthaltungen). Zuvor war der Antrag, Änderungen zu einzelnen Artikeln zuzulassen, knapp gescheitert. In den vergangenen Monaten hatten sich gegen Artikel 11, 12 und 13 große Proteste formiert, denen sich Freischreiber angeschlossen hatte. Denn weder das darin festgelegte Leistungsschutzrecht noch die unausgegoren formulierten Lizenzierungspflichten, in deren Folge Uploadfilter zum Einsatz kommen werden, bringen uns irgendwelche Verbesserungen. Und am allerwenigsten die Beteiligung von Verlagen und anderen Verwertern an den Privatkopie-Vergütungen – sie nimmt den Urheber*innen sogar Tantiemen weg, die ihnen zustehen. Nicht zuletzt bleiben Total-Buy-out-Verträge erlaubt – auch das eine vertane Chance, mit der Reform tatsächlich die Urheber*innen zu stärken, statt nur die Verwerter.

Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Europäischen Rats, bevor die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit haben, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Das gilt allerdings als Formsache. Im Vergleich zu einer EU-Verordnung gibt es bei einer Richtlinie einen gewissen Interpretationsspielraum. Deswegen ergänzt Carola Dorner: „Wir werden darauf drängen, dass die Umsetzung in Deutschland – dort, wo es Spielräume gibt – für die Urheber entschärft wird. Gerade die Verlegerbeteiligung, die Artikel 12 ermöglicht, wird bewirken, dass wir Urheber*innen am Ende weniger Geld auf dem Konto haben.“

Wir Freischreiber fordern die Bundesregierung auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und bei der Abstimmung im Rat am 9. April gegen die Verabschiedung der Reform zu stimmen.

Mehr zur Freischreiber-Position findet sich hier, und hier und hier.

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