am 17. Juni 2023, ab 19 Uhr in der CoWorkBude 14 (Forsmannstraße 14b, 22303 Hamburg)
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung TOP 2 Wahl der Tagungsleitung TOP 3 Wahl der Protokollführung TOP 4 Tätigkeitsbericht des Vorstands und des Aufnahmeausschusses TOP 5 Kassenbericht des Kassenwarts TOP 6 Bericht des Kassenprüfers TOP 7 Entlastung des Vorstands TOP 8 Antrag von Jakob Vicari und weiteren ehemaligen Vorstandsmitgliedern TOP 9 Antrag vom Vorstand TOP 10 Antrag von Steve Przybilla TOP 11 Antrag vom Vorstand TOP 12 Vorstellungsrunde Vorstandskandidat:innen TOP 13 Vorstellungsrunde Kandidat:innen für den Aufnahmeausschuss TOP 14 Wahl Vorstand TOP 15 Wahl Aufnahmeausschuss TOP 16 Verschiedenes TOP 17 Schlusswort
Anträge zur Änderung der Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden in der Mitgliederversammlung. Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit. Diese Anträge liegen vor:
1. Anträge von Jakob Vicari und weiteren ehemaligen :Freischreiber-Vorstandsmitgliedern vom 6. Mai 2023 Anträge an die Mitgliederversammlung von Freischreiber e. V. am 17. Juni 2023 Mit diesem Bündel aus vier Anträgen wollen wir dafür sorgen, dass die Arbeit als Vorstand bei :Freischreiber attraktiv bleibt. Sie gehören zusammen: Mit der Satzungsänderung in Antrag A wollen wir die Möglichkeit schaffen, den Vorstand zu bezahlen. Die Anträge B und C schlagen dafür eine Lösung vor. Mit Antrag D wollen wir die Finanzierung des Verbands zukunftsfähig machen und die Anträge B und C gegenfinanzieren.
Antrag A: Satzungsänderung Vergütung Vorstand Die Mitgliederversammlung von :Freischreiber möge beschließen: § 10 der Satzung wird um folgenden Absatz ergänzt: „Die Vorstandstätigkeit ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die Mitgliederversammlung kann aber bestimmen, dass einzelnen Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Über die Höhe einer solchen Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung. Geht die Vergütung über die Ehrenamtspauschale hinaus, wird sie in einem Anstellungsvertrag geregelt. Zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung solcher Anstellungsverträge ist der Aufnahmeausschuss von Freischreiber e.V. im Auftrag der Mitgliederversammlung.“ BegründungEines unserer Anliegen ist, für eine faire Bezahlung zu streiten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich dieser Kampf nicht unbezahlt führen lässt.Wir glauben daran, dass es :Freischreiber nie mehr gebraucht hat als heute. Wir müssen mehr kämpfen! Wir müssen mehr werden! Der freie Journalismus ist unter Druck. Der Vorstand muss Kampagnen entwickeln, mit Verlagen reden und unsere Mitglieder beraten. Das ist ehrenamtlich nicht mehr leistbar. Die politische Arbeit kann der Verband nicht durch seine Geschäftsführung abdecken.Gleichzeitig zeigt sich: Der Einsatz wirkt! Wo :Freischreiber-Vorstände mutig und konsequent auftreten, bewirken sie viel für Freie.Uns leiten Profis, wer denn sonst? Die Bezahlung des Vorstands ist der logische nächste Schritt in der Geschichte von :Freischreiber. Wir können allerdings nur eine symbolische Aufwandsentschädigung zahlen, kein echtes Gehalt. Denn wir wollen weiter an der Idee festhalten, dass :Freischreiber ein Fitness-Studio ist, das es unseren Mitgliedern ermöglicht, selbst für ihre Rechte zu streiten. Ein Lagerfeuer, das unsere Herzen wärmt. Ein aktivistisches Schnellboot, das die großen Tanker auf Kurs hält. Dennoch brauchen all diese Unterfangen bezahlte Vorkämpfer:innen.Als langjährige Vorstandsmitglieder können wir berichten: Die Führung eines Berufsverbands mit fast 900 Mitgliedern kann schnell zum Vollzeitjob werden. Um sehr gute Leute für den Vorstand zu finden und sie zu motivieren, viel Zeit und Energie für unsere Interessen zu opfern, müssen wir diesen Schritt gehen.In den letzten Jahren haben wir es trotz intensiver Anstrengungen nicht mehr geschafft, alle neun Plätze im Vorstand zu besetzen. Der aktuelle Vorstand ist nur zu acht gestartet. In jeder Amtszeit mussten mehrere Vorstände ihre Ämter aufgeben, weil sie sich die Arbeit schlicht nicht mehr leisten konnten. Im aktuellen Vorstand sind noch sechs Vorstände übrig geblieben. Davon sind einige durch Krankheit oder Überlastung mindestens über längere Zeit ausgefallen.Wir ehemalige Vorsitzende und Vorstände haben uns jahrelang ehrenamtlich und kostenlos den Arsch aufgerissen. Wir wissen, wie viel Arbeit diese Ämter bedeuten und dass sie ohne eine finanzielle Entschädigung kaum zu stemmen sind. Deshalb beantragen wir nun eine Aufwandsentschädigung für unsere Nachfolger:innen. Wir bitten um eure Unterstützung!
Antragsteller:innen: Jakob Vicari, Gründungsmitglied & langjähriger Kampagnenvorstand von Freischreiber e.V. Carola Dorner, langjährige Vorsitzende von Freischreiber e.V. Sigrid März, Vorsitzende von Freischreiber e.V. Katharina Müller-Güldemeister, Stellv. Vorsitzende von Freischreiber e.V. Yvonne Pöppelbaum, ehemalige Vorständin und Geschäftsführerin von Freischreiber e.V. Gabriele Meister, langjähriges Vorstandsmitglied von Freischreiber e.V.
Antrag B an die Mitgliederversammlung von :Freischreiber: Anstellungsverträge für Vorsitzende und Stellvertreter:innen Die Mitgliederversammlung von :Freischreiber möge beschließen: Die/der Vorsitzende von Freischreiber e.V. und ihre/seine beiden Stellvertreter:innen werden folgendermaßen vergütet:Der/Die Vorsitzende erhält 1230 Euro (brutto) für jeden Monat, den er/sie voll im Amt ist.Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden erhalten 430 Euro (brutto) im Monat.Die Vergütungen sollen auf Grundlage eines jeweiligen Anstellungsvertrages (Midijob für Vorsitzende bzw. Minijob für Stellvertreter:innen) gezahlt werden. BegründungUns leiten Profis, wer denn sonst? Die Geschäftsstelle mit Hauptamtlichen zu besetzen, war ein großer Schritt. Das hat die Arbeit des Verbands viel effektiver gemacht. Stellt euch nur vor, wo wir ohne professionelle Geschäftsstelle stünden. Die Bezahlung des Vorstands ist jetzt der logische nächste Schritt für die Zukunft von :Freischreiber. Es soll sich jede:r Freischreiber:in leisten können, Vorsitzende oder Stellvertreter:in des besten Berufsverbandes der Welt zu werden – auch ohne dafür mit eine:r Beamt:in verheiratet zu sein.Der/die Vorsitzende und die Stellvertreter:innen reagieren schnell auf Anfragen für Interviews und Stellungnahmen. Bei ihnen bleiben all die Kleinigkeiten hängen, die schnell entschieden werden müssen oder zu denen sich nicht alle Vorstände äußern müssen. Sie tragen eine größere Verantwortung (auch rechtlich) und haben mehr Arbeit – das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre. Das rechtfertigt die höhere Vergütung.Vereinsrechtlich ist eine Bezahlung, die über die Ehrenamtspauschale hinausgeht, nur in einer Festanstellung möglich. Diese Kröte müssen wir schlucken, wenn wir weiterhin großartige Vorsitzende haben wollen. Die zusätzlichen Kosten werden durch die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge gedeckt.Die Anstellungsverträge liegen auf der Mitgliederversammlung zur Einsicht vor. Kosten für die Festanstellung Die Kosten für die Festanstellung des Vorsitzes (1230 Euro brutto/Monat) und der zwei stellvertretenden Vorsitzenden (2 x 430 Euro/Monat) belaufen sich voraussichtlich auf jährlich 32.600 Euro inklusive Arbeitgeberabgaben (30 Prozent). Gesamtkosten Die Gesamtkosten für die Anträge B und C betragen rund 40.200 Euro pro Jahr. Das entspricht Kosten von 3,94 Euro pro Mitglied pro Monat bei derzeit rund 850 Mitgliedern. Antragsteller:innen: Jakob Vicari, Gründungsmitglied & langjähriger Kampagnenvorstand von Freischreiber e.V. Carola Dorner, langjährige Vorsitzende von Freischreiber e.V. Sigrid März, Vorsitzende von Freischreiber e.V. Katharina Müller-Güldemeister, Stellv. Vorsitzende von Freischreiber e.V. Yvonne Pöppelbaum, ehemalige Vorständin und Geschäftsführerin von Freischreiber e.V. Gabriele Meister, langjähriges Vorstandsmitglied von Freischreiber e.V.
Antrag C an die Mitgliederversammlung von :Freischreiber: Ehrenamtspauschale für alle Vorstände Die Mitgliederversammlung von :Freischreiber möge beschließen: Alle gewählten Vorstände von Freischreiber e.V. erhalten eine Ehrenamtspauschale in der maximalen gesetzlich erlaubten Höhe. Sie soll quartalsweise anteilig gezahlt werden. Sofern und soweit mit der/dem Vorsitzenden und ihren/seinen beiden Stellvertreter:innen Anstellungsverträge abgeschlossen werden, werden die Einzelheiten für deren Vergütung im Rahmen dieser Anstellungsverträge geregelt. BegründungDie Ehrenamtspauschale wurde geschaffen, um ehrenamtlich Tätigen zu ermöglichen, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen. Diese symbolische Anerkennung soll das Vorstandsamt bei :Freischreiber attraktiver machen. Aktuell liegt die Pauschale bei 840 Euro pro Jahr.Sie ist ein unbürokratisches Instrument, dazu sozialabgaben- und steuerfrei. Das ist für den Verband und die Empfänger:innen vorteilhaft.Die Kosten liegen bei maximal neun Vorständen bei derzeit 7560 Euro (0,74 Euro pro Mitglied pro Monat bei derzeit rund 850 Mitgliedern). Die zusätzlichen Kosten werden durch die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge gedeckt. Antragsteller:innen: Jakob Vicari, Gründungsmitglied & langjähriger Kampagnenvorstand von Freischreiber e.V. Carola Dorner, langjährige Vorsitzende von Freischreiber e.V. Sigrid März, Vorsitzende von Freischreiber e.V. Katharina Müller-Güldemeister, Stellv. Vorsitzende von Freischreiber e.V. Yvonne Pöppelbaum, ehemalige Vorständin und Geschäftsführerin von Freischreiber e.V. Gabriele Meister, langjähriges Vorstandsmitglied von Freischreiber e.V.
Antrag D an die Mitgliederversammlung von :Freischreiber: „Mitgliedsbeiträge“ Die Mitgliederversammlung von :Freischreiber möge beschließen: Die Mitgliederversammlung erhöht die Beiträge für Freischreiber e.V. zum 1. Juli 2023. Die Beiträge für die ordentliche Mitgliedschaft betragen ab 1. Juli 2023 20 Euro/Monat und die vorläufige Mitgliedschaft 10 Euro/Monat. BegründungWir wollen unsere Angestellten fair bezahlen und wir wollen unsere Vorstände in Zukunft entschädigen. Das geht nur, wenn wir das solide finanzieren. Die Anträge B und C gehen von zusätzlichen Kosten von 3,94 Euro pro Monat aus. Auch für den Verein steigen die Kosten mit der Inflation.Wir wollen die ordentliche Mitgliedschaft auf 20 Euro (bisher 14 Euro) und die vorläufige Mitgliedschaft auf 10 Euro (bisher 7 Euro) erhöhen. Die letzte Erhöhung war im September 2015.Andere Journalist:innenverbände liegen auf vergleichbarem Niveau: Die dju/verdi nimmt 1 % auf der Grundlage der Einkünfte aus der Tätigkeit im beruflichen Organisationsbereich, mindestens 15 Euro. Der DJV Nord nimmt 28,50 Euro mit einer beschlossenen Erhöhung von jährlich 50 Cent bis 2026. Wir sind uns sicher, dass die Mitgliedschaft bei :Freischreiber mindestens diesem Gegenwert entspricht. Die Zahlen hat der :Freischreiber-Kassenwart auf Basis der aktuellen Mitgliederzahlen durchgerechnet (Danke dafür, Jan). Antragsteller:innen: Jakob Vicari, Gründungsmitglied & langjähriger Kampagnenvorstand von Freischreiber e.V. Carola Dorner, langjährige Vorsitzende von Freischreiber e.V. Sigrid März, Vorsitzende von Freischreiber e.V. Katharina Müller-Güldemeister, Stellv. Vorsitzende von Freischreiber e.V. Yvonne Pöppelbaum, ehemalige Vorständin und Geschäftsführerin von Freischreiber e.V. Gabriele Meister, langjähriges Vorstandsmitglied von Freischreiber e.V.
2. Antrag vom :Freischreiber-Vorstand vom 6. Mai 2023 Satzungsänderung: Verbot Doppelämter Folgende Satzungsänderung soll beschlossen werden: Absatz 1 von § 10 der Satzung (Der Vorstand) wird wie folgt ergänzt: „Der Vorstand besteht aus dem:der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem:der Schatzmeister:in und bis zu fünf Beisitzer:innen. Vorläufige und ordentliche Mitglieder können Mitglieder des Vorstands sein. Mitglieder, die ein Amt in Verbänden, Vereinen oder Interessenvertretungen, die Berührungspunkte zum Journalismus haben, sowie in Verwertungsgesellschaften innehaben, sind vom passiven Wahlrecht für den Vorstand des Vereins ausgeschlossen. Eine konkrete Liste legt die Mitgliederversammlung fest und ist bei Bedarf zu aktualisieren. Die Vertretung erfolgt gem. 26 BGB durch den:die Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Sollte der:die Vorsitzende, ein:e stellvertretende:r Vorsitzende:r oder der:die Schatzmeister:in während der gewählten Amtszeit zurücktreten, bestimmt der Vorstand je eine:n Nachfolger:in. Dieser Vorstand regelt die Geschäftsführung.“ Begründung Das Vorstands-Ehrenamt bei :Freischreiber bringt privilegierte Informationen mit sich. Außerdem sind in der Vergangenheit regelmäßig Vorstandsmitglieder wegen zu hoher Belastung zurückgetreten. Mit dieser Satzungsänderung wollen wir Interessenkonflikten und Überlastung vorbeugen. Konfliktierende Verbände Die Mitgliederversammlung möge beschließen: „Diese Liste legt fest, mit welchen Organisationen Interessenkonflikte bestehen, bei denen also nach § 10 :Freischreiber-Satzung :Freischreiber-Vorstände keine Ämter auf Bundesebene innehaben können. Die Liste ist regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen der Mitgliederversammlung zu beschließen, sofern Änderungen für erforderlich gehalten werden. Diese sind aktuell: DJV DJU/Verdi VG Wort VG Bild Freelens Netzwerk Recherche Neue deutsche Medienmacherinnen Reporter ohne Grenzen“ Der :Freischreiber-Vorstand
3. Antrag von Steve Przybilla vom 25. April 2023 Kein Honorar für :Freischreiber-Dozent:innen Hiermit beantrage ich, dass :Freischreiber-Mitglieder künftig keine Gebühren für (Online-)Seminare bezahlen müssen, die ebenfalls von Freischreiber:innen gegeben werden. Begründung: Wir alle sind auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen, das ist legitim. Trotzdem sehe ich es als problematisch an, dass auch Vereinsmitglieder für Kurse/Seminare bezahlen müssen, die ebenfalls von Verbandsmitgliedern gegeben werden. Im Sinne der Kollegialität und Solidarität halte ich diesen Weg für falsch. :Freischreiber-intern sollten solche Veranstaltungen kostenfrei sein. Selbstverständlich können die Dozierenden die Kurse für Externe, WPK-Mitglieder usw. kostenpflichtig anbieten, aber bitte nicht für Freischreiber:innen. Dies stärkt den Zusammenhang im Verband, wäre eine tolle Serviceleistung und somit auch ein (weiterer) Grund, uns beizutreten.
4. Antrag vom :Freischreiber-Vorstand vom 6. Mai 2023 Satzungsänderung: Termin Mitgliederversammlung Der Mitgliederversammlung wird angetragen, folgende Änderungen in § 9 der Satzung zu beschließen: § 9 (Jahresversammlung) der Satzung wird wie folgt geändert (Änderungen sind hervorgehoben): „Die Versammlung ist das oberste Beschluss fassende Gremium von Freischreiber e.V. Sie ist die ordentliche Versammlung. Sie ist beschlussfähig, wenn dazu frist- und formgerecht eingeladen wurde. Die Versammlung findet zweijährlich statt, und zwar im Laufe des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Jahr der letzten ordentlichen Versammlung folgt. Zu dieser Versammlung lädt der Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen per E-Mail sowie auf der Website von Freischreiber ein. Die Tagesordnung ist der Einladung beizufügen. Ebenfalls etwaige satzungsändernde Anträge. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor der Versammlung in der Freischreiber-Geschäftsstelle eingegangen sein. Stimmrecht während der Versammlung haben alle ordentlichen und vorläufigen Mitglieder. Aufgaben der Versammlung sind: a. Wahl des Vorstandes b. Wahl des Aufnahmeausschusses c. Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes d. Beschlussfassung über den Kassenbericht e. Entlastung des Vorstandes f. Beratung und Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge g. Beratung und Beschlussfassung über andere Anträge Der Vorstand kann zu weiteren als der ordentlichen Versammlung jederzeit unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einladen. Der Vorstand ist zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Einladung hat danach innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen zu werden. Beschlüsse der ordentlichen und außerordentlichen Versammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsändernde Anträge bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Über die Beratungen und Beschlüsse der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei in der Versammlung anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Das Protokoll wird online an die Mitglieder verschickt.“ BegründungDie erste Änderung („Sie ist die ordentliche Versammlung.“) stellt diesen Satz an die richtige Stelle. Sie hat keine inhaltlichen Auswirkungen, führt aber den Begriff ein, bevor der Text das erste Mal Bezug nimmt.Die zweite Änderung („zweijährlich“) korrigiert einen sprachlichen Fehler. Sonst müsste die Versammlung streng genommen zwei Jahre dauern.Es ist notwendig, die Formulierung zum Turnus der ordentlichen Versammlungen zu ändern, weil momentan streng genommen – das sagt uns der :Freischreiber-Anwalt – die nächste Versammlung immer innerhalb von zwei Jahren oder 729 Tagen stattfinden muss, also mindestens einen Kalendertag vor der letzten. Wenn eine ordentliche Versammlung 2023 also am 16. Juni stattfindet, muss sie 2025 spätestens am 15. Juni stattfinden. Dadurch würde die Mitgliederversammlung immer weiter nach vorne im Jahr rutschen, bis sie irgendwann auf dem 1. Januar landet. Das schränkt den Vorstand und den Verband zu sehr ein. Wir wollen erreichen, dass die ordentliche Versammlung beliebig zwischen 1. Januar und 31. Dezember im übernächsten Jahr nach der vorangegangenen stattfinden muss.Die Fristen für Einladung und satzungsändernde Anträge sind zu vage. Sie werden durch diese Änderungen präzisiert. Das sorgt für Klarheit.
Der :Freischreiber-Vorstand |