Faire Rechte
14. Dezember 2020

Wir wiederholen uns gerne: kein Leistungsschutzrecht

Wir müssen mal wieder über das Leistungsschutzrecht reden. Vorweg: Wir Freischreiber sind immer noch dagegen. Es bringt kein Geld und verringert die Sichtbarkeit für freie Journalist*innen und deren Berichte.

Zudem nimmt Google jetzt auch noch die Umleitung: Der Internetkonzern will eine Milliarde US-Dollar an Presseverlage in Deutschland und Brasilien zahlen, um deren Angebote kostenlos zugänglich zu machen. Mit an Bord sind einige der größten deutschen Zeitungs-, Magazin- und Onlineverlage. Bemerkenswert ist das, weil die deutschen Gesetzgeber*innen gerade dabei sind, das Leistungsschutzrecht neu zu regeln, das den Verlagen übrigens in der alten Version nur sehr, sehr wenig Geld eingebracht hat: In Vergangenheit und Zukunft sollen Suchmaschinenanbieter*innen dafür zahlen, wenn die Länge von Textausschnitten und die Größe von Bildern, die in Suchergebnissen angezeigt werden, einen bestimmten Umfang überschreiten. Funktioniert hat das nie und wird es wohl auch nie. Zumal durch den Google-Deal das Leistungsschutzrecht nun vollständig umgangen wird.

Bevor jetzt alle ausschließlich über Verlage reden, und darüber, wie wichtig neue Einnahmequellen sind, um Qualitätsjournalismus in Deutschland zu erhalten, möchten wir daran erinnern, dass wir freien Journalist*innen es sind, die Tag für Tag diesen Qualitätsjournalismus produzieren. Und das, wie unser Honorarreport zeigt, viel zu oft für viel zu wenig Geld.

Deshalb unser Appell an die Presseverlage: Denkt daran, dass wir die Inhalte liefern, die ihr braucht, um hübsch fürs Internet zu sein. Investiert das Geld in eine Bezahlung nach Zeit und Aufwand. Und damit in richtig guten Journalismus. Lasst uns gemeinsam neue Wege finden. Wir Freischreiber vertreten rund 800 freie Journalist*innen, wir wissen, wovon wir reden. Wir sind jederzeit ansprechbar.

Und ein Hinweis an die Politik: Streichen Sie „Leistungsschutzrecht im Pressebereich“ aus den Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der CDSM-Richtlinie in deutsches Recht. Es hat nicht funktioniert, und es wird nicht funktionieren: Sehr wenig Geld hat das Leistungsschutzrecht in der Vergangenheit in die Kassen gespült, wenig wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft sein. Der Google-Deal zeigt zudem, wie leicht es ist, die Regelungen zu umgehen.

Zum Hintergrund: Eigentlich sollen Urheber*innen künftig mindestens ein Drittel der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten, und Verlage maximal ein Drittel aus den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften. Wir Freischreiber sind gegen beides, aus gutem Grund: Warum sollten Presseverlage, die ihren freien Journalist*innen zunehmend ein Taschengeld anstatt eines Honorars zahlen, auch noch einen Teil von den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften bekommen? Beim Leistungsschutzrecht ist und bleibt die Realität: Ein Drittel von wenig ergibt immer weniger. Und noch viel weniger, wenn die Einnahmen, wie nun beim Google-Deal, gar nicht über das Leistungsschutzrecht fließen. Die ausgesprochen restriktiven Regelungen dafür, was eine Suchmaschine kostenfrei anzeigen darf, beschneiden auch noch die Möglichkeiten jener Journalist*innen, die unabhängige, digitale Wege gehen: Wenn Suchmaschinen weniger anzeigen, um nicht zahlen zu müssen, verlieren Podcaster*innen, Blogger*innen und journalistische Projekte wie die Riffreporter an Sichtbarkeit im Netz. Und die Öffentlichkeit verliert die Möglichkeit, neue, interessante Inhalte zu finden.

Der Text als pdf.

15. Oktober 2020

 


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