Faire Honorare
14. September 2013

Werden ab März 2013 Honorare noch später gezahlt?

Es ist schon so nicht leicht für freie Journalisten, ihre Auftraggeber dazu zu bewegen, ihre Rechnungen schnell zu zahlen. Und künftig dürfte es sogar noch schwieriger werden. Dafür sorgt eine EU-Richtlinie, die so hübsche Begriffe wie “Bekämpfung” und “Zahlungsverzug” im Namen trägt und die die Bundesregierung bis zum 16. März Jahr 2013 in deutsches Recht umsetzen muss. Die Richtlinie sieht vor, die Zahlungsfrist für offene Rechnungen europaweit einheitlich und verbindlich auf 60 Tage festzulegen. Für Unternehmer in Italien, Spanien und anderswo mag das toll sein – sie warten oft 90 Tage oder mehr auf ihr Geld, ebenso wie viele deutsche Exporteure. Für freie Autoren könnte sich die Gesetzesänderung dagegen fatal auswirken. Klar, ob Auftraggeber die 60 Tage voll ausschöpfen, ist nicht gesagt. Einiges spricht aber dafür. Schon jetzt bezahlen einzelne Redaktionen ihre Autoren erst nach sechs oder mehr Wochen. Manche verschleppen selbst höhere Beträge noch länger. Gerade Tageszeitungen, aber auch viele Fachzeitschriften zahlen sowieso grundsätzlich erst nach Abdruck eines Artikels. Ohne Rechnung, per Anstrich. Verlage verschaffen sich nun noch leichter Liquidität Dafür, dass viele Verlage die Gelegenheit nutzen werden, sich legal und risikolos mehr Liquidität zu verschaffen, spricht auch die Erfahrung. Denn eine vergleichbare Gesetzesänderung hat es schon einmal gegeben. Zum 1. Mai 2000 führte die damalige rot-grüne Bundesregierung das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ ein. Kunden wurden nun nach Ablauf der damals neu eingeführten gesetzlichen Frist von 30 Tagen automatisch säumig, wenn sie eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen hatten. Paradoxer Effekt: Für viele Journalisten verschlechterte sich damals die Lage: Hatten viele Auftraggeber davor schon nach Ablauf der 14-tägigen Frist gezahlt, die sich in der Branche eingebürgert hatte, gingen sie recht schnell dazu über, die ihnen nun offiziell zustehende gesetzliche Frist von 30 Tagen auszureizen. Mit der neuen EU-Richtlinie könnte sich das Spiel von damals wiederholen. „Jeder Autor sollte sich seine Verträge genau ansehen und entsprechende Zahlungsfristen streichen“, rät Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann, Rechtsanwalt und Partner bei der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have. „Und wenn es eine Vereinbarung oder abweichende Zahlungsfrist gibt, sollte man jedenfalls unmittelbar nach Verstreichen dieser Frist aktiv werden.” Also: Anrufen und freundlich nach dem Geld fragen. Notfalls bei jeder Rechnung neu. Auch das gehört zum Freischreiberleben dazu. Leider.


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