Faire Honorare
20. September 2013

Welchen Einfluss haben freie Autoren auf die Schecks der VG Wort?

Im Dezember 2009 hat Freischreiber-Mitglied Ilja Braun einen kritischen Beitrag zu den VG Wort-Ausschüttungen für Online-Texte auf die Plattform iRights.info gestellt. Im April dieses Jahres verfasste dann die freie Autorin Elke Fleing – dankenswerterweise – eine verständliche Anleitung für das Einbauen von so genannten Zählpixeln. Inzwischen läuft das VG Wort-System Metis etwas reibungsloser, und viele Freischreiber werden vor einigen Tagen einen kleinen Scheck erhalten haben – für die Zweitverwertungen einiger ihrer Online-Texte. Doch aus den beigefügten Abrechnungsschreiben geht leider nichts Genaues hervor. Weder sind die einzelnen Beiträge aufgeführt, noch werden die Zugriffszahlen für die Texte, die an der Tantiemen-Ausschüttung teilgenommen haben, genannt oder belegt. Freischreiber hat deshalb bei der VG Wort nachgefragt: Wie können freie Autoren prüfen, ob Webseiten-Betreiber (also z.B. Verlage) die infrage kommenden Beiträge von freien Autoren tatsächlich an die VG Wort melden? Und: Müssen sich Autoren, die in der Regel keinen Zugriff auf die Zähl-Statistiken der Webseiten-Betreiber haben, blind auf die Meldungen der Seiten-Betreiber bzw. auf die Zählstatistiken der VG Wort verlassen? Die VG Wort hat nun geantwortet. Danach ist es so, dass jeder Urheber gegen eine Zahlung von 15.00 € d etaillierte Auskunft zu den Ausschüttungen erhalten kann. Er muss sich dazu nur über das „Kontaktformular“ der VG Wort-Website unter dem Stichwort „Buchhaltung“ anmelden. Ansonsten, so die VG Wort, hätten freie Autoren ja auch eine gewisse Kontrolle dadurch, dass sie Meldungen der Verlage im Meldeportal bestätigen müssen. Es sei schließlich im Interesse der Verlage, Texte zu melden, da sie sonst keine Tantiemen dafür erhalten. Zudem bestehe die Möglichkeit, einen Verlag direkt zu kontaktieren und zu fragen, ob zu einer bestimmten Zählmarke auch eine Meldung erfolgt ist. Diese Zählmarken (bzw. die Identifikationscodes) können sich die Autoren aus dem Quelltext der jeweiligen Seite heraus kopieren. Die von der VG Wort gemessenen Zugriffszahlen werden allerdings weder dem Autor noch dem Verlag bekannt gegeben. Als Grund nennt die VG Wort neben dem Datenschutz die Verhinderung von Missbrauch. So weit die (nur teilweise befriedigenden) Antworten der VG Wort. Sie bedeuten, dass freie Autoren ihren Tantiemen weiterhin hinterher recherchieren müssen, ja dass sie im wesentlichen auf das Wohlwollen, die Gewissenhaftigkeit und das Meldeinteresse der Seiten-Betreiber angewiesen sind.


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