Faire Rechte
21. Oktober 2013

VG Wort verteilt keine Geschenke

Wir alle freuen uns über den jährlichen Scheck der VG Wort. Er ist ein Zusatzeinkommen, mit dem wir nicht fest rechnen, was vielleicht einen Urlaub möglich macht, oder einen neuen Laptop. Aber die Überweisung der VG Wort ist kein Geschenk. Es ist Geld, das den Urhebern zusteht, weil ihre Artikel kostenlos kopiert werden oder über Archive abrufbar sind. Etwa 120 Millionen Euro verteilt die Verwertungsgesellschaft jährlich.

Was aber den wenigsten Autoren bewusst ist: Dieses Geld bekommen nicht nur die Autoren, es wird im Verhältnis 70:30 zwischen Autoren und Verlagen geteilt. Im Bereich wissenschaftlicher Texte erhalten die Verlage sogar 50 Prozent der auszuschüttenen Summe. Die VG Wort begründet das unter anderem mit der Symbiose zwischen Urhebern und Verwertern und damit, dass Urheber seit 2008 ihre Vergütungsansprüche auch an Verwerter abtreten können. Da es der Verwertungsgesellschaft nicht möglich sei, im einzelnen Fall nachzuvollziehen ob der Autor oder der Verlag wahrnehmungsberechtigt ist, verteilt die VG Wort also pauschal nach dem Schlüssel 70:30.

Der Patentrichter und Urheberrechtsexperte Martin Vogel hat sich mit dieser Erklärung nie abgefunden und klagt seit 2011 gegen diese Praxis. Einen ersten Erfolg hatte er vor dem Landgericht München erzielt. Am Donnerstag entschied nun auch das Oberlandesgericht München zugunsten der Verwerter.

Die Klage war richtig

Freischreiber hat die Klage Vogels immer unterstützt. Nicht weil wir der VG Wort schaden wollen, im Gegenteil. Wir wollen, dass sie die berechtigten Interessen der Urheber wahrnimmt. Presseverlage haben in den letzten Jahren keine Gelegenheit ausgelassen, das Urheberrecht nach allen Möglichkeiten zu ihren Gunsten zu dehnen. Bis hin zur Erfindung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, bei dem sich erst noch zeigen muss, ob auch Autoren davon profitieren.

Vor diesem Hintergrund sollen wir Urheber zumindest alle uns zustehenden Vergütungen über die VG Wort erhalten.

Wir erhoffen uns von der erfolgreichen Klage Martin Vogels künftig höhere Auszahlungen für wahrnehmungsberechtigte Autoren. Kann sein, dass diese noch auf sich warten lassen und die VG Wort den Streit in die nächste Instanz zum Bundesgerichtshof trägt.

Einstweilen bleiben wir bei unseren Forderungen gegenüber der VG Wort:

Wir fordern die VG Wort auf, über die Verteilung der Gelder in allen Kategorien transparent und allgemeinverständlich zu informieren. Es muss für alle Wahrnehmungsberechtigten ersichtlich sein, wie hoch der Betrag ist, der den Urhebern im Rahmen der jährlichen Ausschüttung entgeht, so lange die VG Wort ihre Ausschüttungspraxis nicht an die Grundsätze der vorliegenden Urteile anpasst.


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