VG Wort: Entscheidung vertagt – gutes Signal für die Urheber
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Freischreiber e.V. begrüßt, dass auch die geänderte Beschlussvorlage des Vorstands der VG Wort in der Mitgliederversammlung am Samstag gescheitert ist. „So hat jedes stimmberechtigte VG-Wort-Mitglied genügend Zeit, die komplexe Materie bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu prüfen“, sagt der Vorsitzende von Freischreiber, Benno Stieber.
Der eigentliche Erfolg der Kritiker an der bisherigen Verteilungspraxis liege jedoch schon in der Vorbereitungsphase der Mitgliederversammlung, erklärt Stieber. „Nur weil der Vorstand befürchten musste, mit seinem ursprünglichen, unzureichenden Verteilungsplan baden zu gehen, hat er kurz vor der Eröffnung der Sitzung eine geänderte Vorlage präsentiert.“ Ein Vorschlag, der bereits einige substanzielle Verbesserungen enthält, aber noch weiter entwickelt werden muss. So müssen aus Freischreiber-Sicht auch die angefallenen Zinsen bei den Verlegerrückzahlungen berücksichtigt werden.
Die Abstimmung zur Änderung des Verteilungsplans wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erzwungen, das der Jurist und Autor Martin Vogel im Frühjahr dieses Jahres erwirkt hatte. Es verlangt die Rückzahlungen von Tantiemen, die die VG Wort rechtswidrig an Verlage ausgeschüttet hatte. Geld, das nach dem Urteil des BGH den Urhebern zusteht.
„Wer uns jetzt die Verzögerung der Auszahlung vorwirft, verkennt dass durch die Untätigkeit des Vorstands seit den ersten Urteilserfolgen von Martin Vogel, bereits Jahre vertan wurden“, erklärt Stieber. Jetzt sei genügend Zeit, aus einem guten Anfang einen guten Verteilungsplan zu machen.
Aus Sicht von Freischreiber gibt es, anders als der VG-Wort Vorstand nun verlauten lässt, trotz der Abstimmungsniederlage keinen Grund, nicht wie geplant kommende Woche mit den Rückforderungen an die Verleger zu beginnen. „Nur weil es noch keinen Verteilungsplan gibt, können doch bereits Forderungen gestellt werden“, erklärte Stieber.
Freischreiber wird den Vorschlag für einen geänderten Verteilungsplan nun eingehend juristisch prüfen und Verbesserungsvorschläge einbringen. Die nächste Gelegenheit für eine Entscheidung ist dann die Mitgliederversammlung am 26. November.
Für die Politik sei das Abstimmungsergebnis ebenfalls ein Signal, erklärt der Freischreiber-Vorsitzende. Es zeige, dass die Solidargemeinschaft aus Verlegern und Urhebern schwer gestört ist. Den Medienpolitikern sollte das zu denken geben, wenn Sie derzeit daran arbeiten, die Verlegerbeteiligung an den Urhebertantiemen durch ein Gesetz wieder zu legalisieren. „Tantiemen aus Urheberrechten können nur Urhebern zustehen“, so Stieber.
Mit freundlichen Grüßen,
die :Freischreiber
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