Und jetzt? Das Leistungschutzrecht und seine Folgen
Nun ist es also da, das Leistungsschutzrecht. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf Der Regierungskoalition. Seit 2009 hatten die Verlage dafür heftigsten Lobbyismus betrieben, weil sie von dem Geld, das Suchmaschinen angeblich mit ihren (kostenlos im Netz verfügbaren) Inhalten verdienen, etwas abhaben wollen. Wir haben so ein Gesetz von Anfang an abgelehnt: Weil wir nicht glaubten und bis heute nicht glauben, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und weil wir befürchteten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde. Wie das Gesetz nun verabschiedet wurde, scheinen beide Befürchtungen traurige Realität zu werden. Den Lobbyisten von Google gelang es auf den letzten Metern, Suchmaschinen faktisch von den neuen Regelungen auszunehmen. Deshalb ist weniger denn je damit zu rechnen, dass die Verlage durch das Gesetz nennenswerte Einnahmen erzielen. Wirklich innovative Ideen, wie sich Online-Qualitätsjournalismus künftig rechnen kann, stehen dagegen weiter aus. Viel schlimmer für freie Journalisten aber ist, dass das neue Gesetz die Zweitverwertung von Texten unmöglich machen könnte. Denn der erstveröffentlichende Verlag hat in Zukunft durch das Leistungsschutzrecht für ein Jahr das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis – also den Text – zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Potenzielle Zweitkunden eines solchen Textes könnten deshalb aus Angst, das Leistungsschutzrecht des Verlags zu verletzen, vor einer Zweitnutzung zurückschrecken. Um die Tragweite zu verstehen, muss man wissen, dass freie Journalisten nur solche Texte überhaupt zweitverwerten können, an denen sie dem Erstkunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Für solche einfache Nutzungsrechte zahlen Verlage allerdings erheblich weniger, als für ausschließliche Rechte. Das Leistungsschutzrecht jedoch könnte es ihnen nun ermöglichen, de facto ein ausschließliches Recht zum Preis eines einfachen Rechts zu erhalten. Der dem Gesetz angefügte Satz, das Leistungsschutzrecht dürfe nicht zum Nachteil von Urhebern benutzt werden, verkäme zur Farce: Die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler freier Journalisten würde sich weiter verschlechtern. Zwar wurde Freischreiber in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung gleich von drei Rednern der Opposition als Kronzeuge gegen das geplante Gesetz genannt, doch die Übermacht von Google und den Verlagen war zu groß, als dass unser Protest noch etwas hätte ändern können. Schade, dass die Kollegen vom DJV sich erst am Tag vor der Bundestagsabstimmung zu einer eindeutigen Ablehnung des Gesetzes durchringen konnten. So, wie der Gesetzgebungsprozess gelaufen ist, sollte aber nun auch ihnen endgültig klargeworden sein, dass es den Freien eben nicht besser geht, wenn es den Verlagen besser geht. Die Verlage haben zugesagt, die Urheber an eventuellen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht zu beteiligen, falls es in der jetzigen Fassung überhaupt welche geben sollte. Für diesen Fall verlangen wir nun wenigstens verbindliche Regelungen für eine angemessene Beteiligung. Auf Versprechen der Verlage werden wir uns nach den Erfahrungen mit dem Vergütungsregeln nicht verlassen. Aber möglicherweise geht ja doch noch was gegen das Verleger-Wunsch-Gesetz: Die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat könnten das Gesetz ablehnen, dann müsste es noch einmal überarbeitet werden. Vielleicht ist es ja ein Anreiz, so kurz vor der Wahl, dass es verdammt viele freie Journalisten gibt. Sie werden sogar immer mehr.