Faire Honorare
18. September 2013

Skandalöse Zustände: Freie Tageszeitungs-Journalisten in Ostdeutschland erhalten im Schnitt 30 Cent pro Zeile

Mit der „Frankfurter Honorarliste 2011“ gibt es jetzt erstmals eine Übersicht über die in den neuen Bundesländern an freie Journalisten gezahlten Tageszeitungs-Honorare. Erstellt wurde die Liste von der „Arbeitsstelle Vergütung im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina “ unter Leitung von Prof. Johannes Weberling. Einbezogen wurden die Honorargepflogenheiten von immerhin 63 Mantel- und Regionalausgaben. Die Studie ergab, dass nur wenige Verlage – insbesondere die größeren – das Zeilenhonorar an die Textsorte (Nachricht, Reportage etc.) binden. Meist ist die Höhe abhängig von der Exklusivität, der Relevanz und der Platzierung der Meldung, von der Dauer der freien Mitarbeit oder von individuellen Verhandlungen. Die Honorar-Spanne ist beträchtlich. Sie bewegt sich zwischen 5 Cent pro Zeile und 85 Cent. 80 Cent oder mehr wurden jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht. Das durchschnittliche Zeilenhonorar – über alle Auflagenzahlen hinweg – betrug 30 Cent. In einigen Fällen wurde – bei längeren Terminen und wenig Text – zusätzlich zum Zeilenhonorar ein „Antrittsgeld“ von 10 bis 20 Euro (!) gezahlt. Ab einer Auflage von 200.000 Exemplaren (Mitteldeutsche Zeitung Halle, Zeitungsgruppe Thüringen, Freie Presse Chemnitz, Sächsische Zeitung und Leipziger Volkszeitung) wurden im Durchschnitt 47 Cent pro Zeile gezahlt. Zwischen 100.000 und 200.000 Auflage (Magdeburger Volksstimme, Suhler Verlagsgruppe) betrug das Zeilenhonorar im Schnitt 41 Cent, zwischen 50.000 und 100.000 Exemplaren lag es bei 32 Cent, zwischen 10.000 und 50.000 bei 24 Cent, und unter einer Auflage von 10.000 Exemplaren bei nur 13 Cent. In Einzelfällen wurden sogar Dumping-Honorare von 5 Cent pro Zeile gezahlt. Doch bei tendenziell fallenden Regionalzeitungs-Auflagen sinken selbst solche Hungerlöhne noch. Die Bezahlung der Journalisten in den neuen Bundesländern erfolgt – wie es so schön heißt – „nach Branchenübung“, also nach Gusto. Die am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen“ gelten nämlich nur in den alten Bundesländern (mit Ausnahme Hessens). Will ein durchschnittlich bezahlter freier Mitarbeiter in Ostdeutschland auf 3000 Euro brutto im Monat kommen, muss er in dieser Zeit 10.000 Druckzeilen liefern. Das sind – bei 100 Druckzeilen pro Artikel – etwa fünf Dreispalter je Arbeitstag. Krank werden oder Urlaub machen darf ein solcher „ Stachanow des freien Wortes“ aber ohnehin nicht. Update: Die Kritik an der Frankfurter Honorarliste wird hier zusammengefasst.


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