Ohne freie Journalist*innen kein Qualitätsjournalismus
Pressemitteilung, 15. November 2019. Der Haushaltsausschuss beschließt Verlagssubventionen zur Förderung der Zeitungszustellung. Das wird den Qualitätsjournalismus nicht zurückbringen; nur eine angemessene Bezahlung von freien Journalist*innen könnte dies gewährleisten.
Wenn in Bolivien die Regierung gestürzt wird, Deutschland über eine Rentenreform diskutiert, wenn der Schützenverein einen neuen Vorstand wählt oder die Oma 100 Jahre alt wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es freie Journalist*innen sind, die von diesen Ereignissen berichten. Freie Journalist*innen sind einer der tragenden Pfeiler der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung in Deutschland: Ohne sie wäre eine qualitativ hochwertige Berichterstattung nicht möglich.
Daher müssen vor allem freie Journalist*innen im Vordergrund stehen, wenn es darum geht, den Qualitätsjournalismus zu schützen und zu fördern. Zwar ist es begrüßenswert, wenn die Politik über Möglichkeiten nachdenkt, die Vielfalt an lokalen, regionalen und bundesweiten Medien zu erhalten. Doch ohne die freien Journalist*innen kann es keinen flächendeckenden Qualitätsjournalismus in Deutschland geben.
Viel zu oft zahlen vor allem lokale und regionale Zeitungen nur sehr geringe Honorare, und immer öfter führt dies dazu, dass erfahrene Journalist*innen zu diesen Konditionen nicht mehr arbeiten können oder wollen: weil es unmöglich geworden ist, damit auch nur den Lebensbedarf zu decken. In der Folge müsste der Staat mit Sozialleistungen wie etwa dem Arbeitslosengeld II oder Wohngeld einspringen. Überdies droht die Altersarmut.
Die Folgen für die Qualität der Berichterstattung in lokalen und regionalen Medien – und damit auch für die Meinungs- und Willensbildung in den entsprechenden Verbreitungsgebieten – sind verheerend. Eine Bezuschussung zu den Kosten der Zeitungszustellung wird den Qualitätsjournalismus nicht in diese Regionen zurückbringen; nur eine angemessene Bezahlung von freien Journalist*innen könnte dies gewährleisten.
Die Politik muss daher Unterstützungen für Presseverlage an die Bedingung knüpfen, dass Zeitungsverlage ihre freien Journalist*innen angemessen bezahlen, entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung. Die Forderung nach angemessenen Vergütungen, also einer Art Mindestlohn für freie Journalist*innen, ist bereits seit vielen Jahren im Urheber*innenvertragsrecht verankert. Nur: Nachhaltig umgesetzt wurde sie nicht. Nach mehr als neun Jahre dauernden Verhandlungen traten 2010 gemeinsame Vergütungsregeln für freie Journalist*innen an Tageszeitungen in Kraft, in denen damals schon viel zu niedrige Sätze festgelegt wurden, die zudem an die Auflagen der Zeitungen gebunden waren und nie erhöht wurden. Und selbst diese niedrigen Sätze wurden nur von wenigen Tageszeitungen tatsächlich gezahlt, bevor sie dann 2017 vom Bundesverband deutscher Zeitungsverleger einseitig aufgekündigt wurden, nachdem der Gesetzgeber ein Verbandsklagerecht eingeführt hatte.
Wer Qualitätsjournalismus fordert, muss sich also vor allem dafür einsetzen, dass freie Journalist*innen angemessen bezahlt werden: bei allen Medien, unabhängig von der Auflage oder Reichweite.
Kontakt:
Freischreiber e. V.
Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten
Kontakt: Heidi Schmidt und Yvonne Pöppelbaum,
Telefon: 040 / 22 86 71 52, kontakt@freischreiber.de
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