Faire Rechte
11. September 2013

Mut auf, SPD

Mit Mut haben wir freien Journalisten Erfahrung. Ohne den Mut unsere Texte zu verteidigen, könnten wir diesen Beruf nicht machen. Wir gehen jeden Tag das Risiko Qualitätsjournalismus ein. Und oft genug müssen wir allen Mut zusammennehmen und das vereinbarte Honorar von den Verlagen einfordern. Wir freien Journalisten haben Erfahrung mit dem Mutigsein und dem Zaudern und Hadern davor. Heute rufen wir den rot-grünen und grün-roten Landesvertretern zu: Zaudern Sie nicht. Seien Sie mutig und stellen sich gegen die Verleger-Lobby. Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht morgen im Bundesrat ab! Am Freitag, nach Holzhandel, Hochfrequenzhandel und Notfallsanitätern wird der Bundesrat sich mit dem Leistungsschutzrecht beschäftigen. Das Gesetz auf TOP 16 der Tagesordnung wird harmlos angekündigt als »Änderung des Urheberrechts«. Doch das Leistungsschutzrecht wird die Situation für Freie weiter verschlechtern. Wir Freischreiber lehnen das darin vorgesehene Leistungsschutzrecht entschieden ab: Wir glauben nicht, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und wir befürchten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde. Auch die Journalistengewerkschaften DJV und verdi haben das inzwischen eingesehen. Doch jetzt wankt die SPD offenbar. Die Verleger-Länder Hamburg und NRW wollen das Gesetz nicht stoppen. Im Bundestag hatte die Fraktion das Gesetz abgelehnt. Noch auf der Cebit sprach sich Kanzlerkandidat Steinbrück gegen das Leistungsschutzrecht aus. Sachliche Gründe, das Leistungsschutzrecht zu befürworten, gibt es kaum. Haben die Länderchefs Angst vor der Verlegerlobby? Freischreiber ruft: »Nur Mut, Genossen! Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht ab. Rufen Sie mit Ihrer Mehrheit den Vermittlungsausschuss an.« UPDATE 15:40 Uhr: Der Mut hat die Genossen verlassen. Peer Steinbrück knickt per Pressemitteilung vor den Verlegern ein: “Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden.”


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