4. September 2013

Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sollen künftig für Webangebote zahlen!

Offenbar wird beim Leistungsschutzrecht genau das verhandelt, was der Berufsverband Freischreiber von Anfang an befürchtete: Freie Journalisten sollen zahlen, wenn sie auf Webseiten von Presseverlagen recherchieren. Fatal an diesem Vorhaben ist, dass die verhandelnden Gewerkschaften dju und djv eine solche Regelung offenbar hinnehmen wollen. Die Katze aus dem Sack ließ ver.di-Justitiar Wolfgang Schimmel jetzt in einem Interview mit dem Fachmagazin promedia. Dort sagte Schimmel: „ Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen “. Da die Berufsbezeichnung „Journalist“ nicht geschützt sei, dürfe sich prinzipiell jeder in Deutschland Journalist nennen. Die Verfechter des Leistungsschutzrechtes wittern offenbar die Gefahr, dass sich zu viele von der Zahlungspflicht an die Verlage befreien lassen könnten, indem sie als Berufsbezeichnung „Journalist“ angeben. Um das Problem zu lösen, müssten freie Journalisten gesonderte Verträge mit der künftigen Online-Verwertungsgesellschaft der Verleger schließen. Diese Verträge sollen so gestaltet sein, dass freie Journalisten auf keinen Fall mehr bezahlen müssen als sie aus dem neuen Leistungsschutzrecht erlösen. N ach Meinung von Freischreiber e.V. läuft dies auf ein Nullsummenspiel (mit erheblichem Bürokratiemehraufwand für freie Journalisten) hinaus. Sollten die Vorstellungen der Verleger Wirklichkeit werden, würden festangestellte Journalisten in jedem Fall vom Leistungsschutzrecht profitieren, freie Journalisten dagegen nicht oder kaum. Dies würde das ohnehin bestehende Einkommensgefälle weiter verschärfen. Wir Freischreiber sind erstaunt über die offensichtliche Bereitschaft der verhandelnden Gewerkschaften, eine Spaltung in Journalisten 1. und 2. Klasse zuzulassen.


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