Kündigung der Vergütungsregeln durch den BDZV
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Kündigung der Vergütungsregeln durch den BDZV sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber:
„Die Verleger haben Vergütungsregeln nur abgeschlossen, als sichergestellt war, dass sie sie nicht einhalten müssen, kaum werden sie einklagbar, werden sie vom Verlegerverband gekündigt. Das zeigt das Verhältnis, das Presseverleger zu den Urhebern haben. Freischreiber hat die Vergütungsregeln immer als zu niedrig abgelehnt und war der Meinung, dass eine Vereinbarung, an die sich nur ein Bruchteil der Verleger zu halten bereit ist, keinen Wert hat. Die Kündigung der Vereinbarung durch die Verleger bestätigt dies auf tragische Weise. Beschämend, dass Branchenvertreter, die in Sonntagsreden stets die Pressefreiheit preisen, nicht bereit sind, Journalisten auch nur annähernd angemessen zu bezahlen. Nach dem Scheitern der Vegütungsvereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Verlegern ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Angemessenheit der Vergütung für Urheber zu definieren.“
Mit freundlichen Grüßen,
die :Freischreiber
1. März 2017