Interviews mit Prominenten oder: Der Journalist als Mikrofonhalter für die PR-Agentur
Die freie Journalistin Kirsten Gregor, Mitglied bei Freischreiber, will ein Interview mit einem sehr bekannten deutschen Schauspieler vereinbaren. Auf ihre Anfrage erhält sie von der Agentur des Schauspielers eine „Freigabevereinbarung“, die sie bitte unterschreiben soll. Die Vereinbarung lautet: „Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich Herrn X den gesamten Text des Interviews, zumindest aber alle wörtlichen Zitate von ihm im Text rechtzeitig vor Abdruck (mindestens sieben Tage vor Redaktionsschluss) über die Agentur Y zum Gegenlesen und zur Abnahme zur Verfügung stellen werde. Herr X hat das Recht zu;Streichungen und Änderungen.“ Kirsten Gregor unterschreibt die Vereinbarung, fügt dem Text aber noch ein paar klärende Zeilen hinzu – in Anlehnung an die Leitlinien des Deutschen Journalistenverbandes: „Herr X hat das Recht zu Streichungen und Änderungen… sofern sie der sachlichen Korrektheit, der Sinnwahrung und sprachlichen Klarheit dienen. Herr X bzw. seine Agentur Y haben kein Recht, Fragen;des Interviewers nachträglich abzuändern. Nachträgliche Änderungen des Interviewten, welche die Authentizität des Interviews oder einen wesentlichen Aussagengehalt konterkarieren, können abgelehnt werden.“ Kurze Zeit später erhält Kirsten Gregor von der Agentur des Schauspielers folgende Antwort: „Sehr geehrte Frau Gregor;Danke für Ihre Mail. Bei Freigabeerklärungen für Interviews mit Herrn X arbeiten wir seit zehn Jahren gut und partnerschaftlich mit den Journalisten zusammen. Änderungen an dieser Vereinbarung sind leider nicht möglich. Da Sie unserer Freigabeerklärung nicht zustimmen möchten, kann somit ein Einzelinterview leider nicht stattfinden.“ Wir Freischreiber wollen uns kein Urteil darüber erlauben, was das für eine Künstleragentur sein muss, die ihren Stars nicht einmal zutraut, selbstständig Fragen zu beantworten. Tatsache ist, dass diese Praktiken im Showgeschäft immer weiter um sich greifen. Man kann nur sagen: Unser Mitglied hat sich vorbildlich verhalten. Leider bedeutet das für den Autor/die Autorin in den meisten Fällen, dass er/sie auf Auftrag und Honorar verzichten muss. – Freie Journalisten müssen sich ihren Berufsstolz tatsächlich noch etwas kosten lassen.