Faire Honorare
14. September 2013

Insolvenz: Schreckgespenst für freie Journalisten und Ratschläge vom Freischreiber-Anwalt

Eine Insolvenz bringt regelmäßig auch Zulieferer in Bedrängnis. Wie nah diese Wirtschafts-Binsenweisheit dem eigenen Arbeitsalltag kommen kann, zeigt der kürzlich gestellte Insolvenzantrag der Nachrichtenagentur dapd. In Berichten über den Insolvenzantrag war stets die Rede von den 299 der 500 festangestellten Mitarbeiter, die die Insolvenz betrifft. Doch der Agentur arbeiten nach eigenen Angaben auch rund 400 freie Journalisten zu. Auch sie trifft die Insolvenz natürlich – womöglich noch nach Jahren! Der Betrieb läuft auch für die Freien weiter Erst einmal geht bei der dapd der Betrieb weiter wie gehabt. Auch die freien Mitarbeiter arbeiten der Agentur weiter zu, berichtet ein Sprecher der Agentur. Und für die nach dem Insolvenzantrag gestellten Rechnungen hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine verbindliche Zahlungszusage gegeben. Offene Rechnungen an die dapd aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag fließen allerdings – wie bei jeder Insolvenz üblich – in die Insolvenzmasse. Die wird im Laufe des Insolvenzverfahrens, das im November beginnen soll, an die Gläubiger verteilt, sofern die ihre offenen Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Von dieser so genannten Masseverbindlichkeit sehen die Gläubiger im Normalfall nur einen Bruchteil. Den Großteil ihrer noch offenen Forderungen werden Freie in den Wind schreiben müssen. Insolvenzverwalter kann Geld bis zu 10 Jahre rückfordern Doch auch wer froh ist, sein Geld vielleicht noch kurz vor dem Insolvenzantrag bekommen zu haben, ist nicht grundsätzlich auf der sicheren Seite. Noch nach Jahren kann der Insolvenzverwalter selbst zurecht gezahltes Geld zurückfordern. „Das betrifft alle Gelder, die das insolvente Unternehmen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag an Gläubiger ausgezahlt hat“, erklärt Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann. Das betrifft gemäß der Insolvenzordnung selbst Rechnungen, die bei Zahlung bereits fällig oder gar überfällig waren. Keine Chance, gegen eine Rückforderung anzugehen, hätte der Freie spätestens dann, wenn der eigenen Forderung an das insolvent gegangene Unternehmen damals andere fällige Forderungen gegenüberstanden, die wegen der eigenen Rechnung nicht mehr beglichen werden konnten. Besonders dumm ist es, wenn das Forderungen der Sozialversicherungsträger oder aber des Finanzamtes insbesondere für Umsatz- oder Lohnsteuer waren. Gerade solche Forderungen gehen praktisch immer vor. Zudem kommen sie oft erst nach Jahren bei einer steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung ans Licht. dapd arbeitet Vorschussregelung aus „Die Gefahr, das Geld später zurückzahlen zu müssen, ist ein ganz wichtiger Grund, warum Freie immer darauf achten sollten, ihr Geld möglichst zügig zu bekommen“, gibt Freischreiber-Anwalt Feldmann zu bedenken. Denn spätere Rückforderungen durch einen Insolvenzverwalter werden umso wahrscheinlicher, je näher die Zahlung damals zeitlich dem Insolvenzantrag gekommen ist – sprich: je später die Rechnung damals beglichen wurde. Absoluten Schutz gibt es zwar nicht: „Dass der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen Zahlungen zurückfordern kann, lässt sich nicht verhindern“, erklärt Feldmann. Dennoch ist und bleibt Schnelligkeit beim Geld einfach Trumpf. Das weiß auch die dapd. „Wir arbeiten gerade eine Vorschussregelung aus“, berichtet deren Sprecher. Zu den Kriterien – welche Freien also in den Genuss der Vorschüsse kommen – wollte er keine Angaben machen. „Ob wir für Honorare in Vorkasse gehen, ist komplett vom Einzelfall abhängig“, erklärt der Sprecher weiter. Empfehlung: Zug-um-Zug-Zahlung „Vorkasse wäre natürlich sehr gut“, lobt Feldmann. Wer für die Nachrichtenagentur tätig ist, sollte diese also auszuhandeln versuchen. Auch bei anderen Auftraggebern ist das unter Umständen ratsam. Aber abgesehen von dapd sind Feldmann bislang keine Auftraggeber bekannt, die ihren Freien Vorkasse zahlen. Eine weitere Empfehlung, um eine solche Situation zukünftig zu vermeiden: Freie sollten gerade für größere Aufträge oder eine regelmäßige, umfangreiche Tätigkeit versuchen, eine Zug-um-Zug-Zahlung auszuhandeln, sich also Teilleistungen entgelten zu lassen. Auch das beschleunigt den Zahlungsfluss und ist in anderen Branchen längst üblich, etwa im Baugewerbe. Feldmann rät Freien außerdem, in Angeboten oder Auftragsbestätigungen und Verträgen die Einräumung der Nutzungsrechte an ihren Texten von der vollständigen Bezahlung Ihrer Forderungen abhängig zu machen. „Damit können sie auch den Insolvenzverwalter zur vollständigen Zahlung veranlassen – und zwar, wenn dieser ihren Text noch nutzen will“, erklärt er. Im Extremfall ließe sich mit einer solchen Vereinbarung der Vertrieb eines Mediums stoppen, um so den Auftraggeber zur Zahlung zu bewegen.


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