Fünf-Jahres-Rückruf-Regel: Kritik rechtfertigt nicht die Ablehnung der Urheberrechtsreform
Die im Urheberrechtsgesetz-Entwurf vorgesehene Fünf-Jahres-Rückruf-Regel ist für freie Journalistinnen und Journalisten kein zentraler Punkt, da ihre journalistischen Arbeiten für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage nicht unter das Verlagsgesetz fallen. Da unter unseren Mitgliedern aber auch viele als Buchautoren arbeiten, können wir die Kritik an dieser Regelung in diesem einen Punkt nachvollziehen.
Wenn ein Verlag von vornherein weiß, dass er die Rechte nur für fünf Jahre sicher hat, wird er das vermutlich in seiner Kalkulation berücksichtigen und die Höhe des Vorschusses verringern. Dies wird die Programmarbeit kleiner Verlage verändern und durch die Fünf-Jahres-Regelung besteht die Gefahr, dass große Verlage die Rechte bereits erfolgreicher Bücher dank ihrer wirtschaftlichen Potenz übernehmen.
Für bestimmte Verlage wäre das existenzbedrohend. Auch würde die Regelung aus unserer Sicht zur Folge haben, dass noch mehr Verlage den Fokus auf die kurzfristige Verwertung legen und weniger Autoren langfristig aufbauen. Für Long Tail-Strategien würde es dann enger.
Diese Kritik im Detail rechtfertigt aus unserer Sicht aber NICHT die Ablehnung der Urheberrechtsreform als Ganzes. Es bleibt festzuhalten: Das Justizministerium hat mit dieser Novelle ein Regelwerk vorgelegt, das endlich den Urheber in den Mittelpunkt stellt, wie wir das seit vielen Jahren fordern. Jeder freie Journalist und Autor sollte das begrüßen und unterstützen.
Hier weiterlesen: erste Einschätzung über den Gesetzentwurf für das Urhebervertragsrecht und hier ein Interview zum Thema mit Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer.