Faire Honorare
17. September 2013

Freischreiber fordert: Honorare für Freie müssen sich an Tarifgehältern orientieren

Freischreiber e.V. begrüßt die Forderung des DJV-Verbandstages nach einem gesetzlichen Mindesthonorar für selbstständige Journalisten. Ein Mindesthonorar würde sicher stellen, dass Selbstständige ihre Arbeit zu vergleichbaren Bedingungen ausüben können wie Festangestellte. Ein Mindesthonorar würde aber auch die festangestellten Redakteure vor der schleichenden Erosion ihrer Tarifgehälter durch konkurrierende, für Niedrighonorare arbeitende freie Journalisten schützen. Ein gesetzliches Mindesthonorar sollte nach Auffassung des Berufsverbandes Freischreiber deshalb so bemessen sein, dass freie Journalisten damit ein Einkommen in der Höhe eines entsprechenden Tarifgehalts von Festangestellten erzielen können. Zum Hintergrund: Redaktionen greifen heute zunehmend auf die Dienstleitungen von Freien zurück – und sparen gleichzeitig am fest angestellten Personal. Ein starker Anreiz, auf die Dienstleistungen von freien Autoren zurückzugreifen, ist die damit verbundene Kostenersparnis (Lohnnebenkosten, Bürokosten etc.). Die Standard-Honorare für freie Journalisten sind in den vergangenen drei Jahrzehnten inflationsbereinigt um etwa 30 Prozent gesunken, während die Tarifgehälter für Redakteure um circa 50 Prozent gestiegen sind. Laut einer DJV-Umfrage unter 2187 freien Journalisten lag das durchschnittliche monatliche Brutto-Einkommen der freien Journalisten im Jahr 2008 bei 2147 Euro, das Tarifgehalt von Redakteuren im 15. Berufsjahr bei 4510 Euro. Nahezu 40 Prozent der freien Journalisten verdienten 2008 weniger als 1000 Euro brutto im Monat, also vor Abzug von Steuern, Versicherungen und Betriebsausgaben. Der Anteil der Geringverdiener unter den freien Journalisten ist im Vergleich zu 1998 stark gestiegen – von 29,7 auf 38,3 Prozent. Dass reine Marktmechanismen in der Lage sind, die Honorarsituation für die Freien zu verbessern, ist unwahrscheinlich. Auch in Zeiten, in denen die Branche prosperierte, ist keine nennenswerte Anhebung der Honorare erfolgt. Freie Journalisten erzielen heute bei einem durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von EUR 12,40 ein tarif-äquivalentes Monatseinkommen von EUR 1.751. Damit liegen sie deutlich unter dem Gehalt, welches Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Berufserfahrungen sonst auf dem Arbeitsmarkt erzielen. Nur Honorare, die sich an der Einkommenssituation der Festangestellten orientieren, können verhindern, dass immer mehr unterbezahlte Freiberufler die Arbeit festangestellter Journalisten übernehmen. Das Mindesthonorar soll, um die Pressefreiheit nicht zu beinträchtigen, ausschließlich für kommerzielle Medien gelten. PS: Freischreiber-Mitglied Ralf Grötker hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie analysiert, wie sich die Einkommenssituation freier Journalisten entwickelt hat und welche Gründe dafür verantwortlich sind.


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