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3. September 2018

EU-Urheberrechtsreform: Streicht Artikel 12!

Freischreiber fordert die deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments auf, einen Änderungsantrag zu stellen, um Artikel 12 aus dem Entwurf zur Urheberrechtsreform zu streichen, oder den Entwurf ganz abzulehnen.

Artikel 12 würde in Deutschland eine Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort wieder einführen (erst 2016 war diese vom Bundesgerichtshof als nicht rechtens deklariert worden), in anderen Ländern der EU wäre diese Beteiligung jedoch ausgeschlossen. Somit würde das Europäische Parlament ein Gesetz initiieren, das für ungleiches Recht in der EU sorgt. Lesen Sie mehr dazu in unserem Brief.

Wer selbst schreiben möchte: Hier gehts zur Briefvorlage. Die passenden Adressen der Abgeordneten findet ihr hier. Und hier ist der Brief in der englischen Version zu finden._________________________________________________________-______________

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die geplante Urheberrechtsreform der EU war wohl das öffentlich am heftigsten diskutierte Gesetzesvorhaben in diesem Jahr. Konsequenterweise hat das Europäische Parlament vor der Sommerpause den Entwurf der neuen Richtlinie für den digitalen Binnenmarkt (COM/2016/0593) nicht durchgewunken, sondern für den 12. September erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Wir möchten Sie bitten, die Gelegenheit zu nutzen, die Reform zu überarbeiten und keinesfalls in der vorliegenden Form zu verabschieden. Wir Urheber profitieren von dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht!

In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert die Debatte um Artikel 11 und 13. Dabei wird übersehen, dass vor allem Artikel 12 einer Enteignung von Autoren, Kreativen und anderen Urhebern gleichkommt. So ist darin eine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus Verwertungsrechten vorgesehen. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch geurteilt, dass diese Einnahmen ausschließlich den Urhebern zustehen.

Freischreiber, der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, hat deshalb gemeinsam mit 44 Autorenverbänden aus 22 Ländern der EU eine Petition unterzeichnet, die die Abschaffung des Artikels 12 fordert. Der nun vorliegende – völlig unzulängliche – Kompromissvorschlag sieht aber vor, dass künftig nur in einigen Ländern die Verlage nicht an den Einnahmen der Urheber beteiligt werden – in anderen dagegen schon.

Ausnahmen gelten demnach für Länder wie Deutschland, in denen die Verleger bereits in der Vergangenheit unrechtmäßig von den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild + Kunst oder der Gema profitierten. Dieser Zustand soll nun im Nachhinein legalisiert werden.

Damit wird ein Europäisches Recht geschaffen, dass nicht für alle gilt: Autoren aus Deutschland und anderen betroffenen Ländern wären künftig nur noch Urheber zweiter Klasse und gegenüber ihren Kollegen etwa aus Skandinavien massiv benachteiligt.

Weitere Gründe, die aus unserer Sicht gegen Artikel 12 sprechen:

  • Er verstößt gegen die Grundprinzipien des Urheberrechts und des Vertragsrechts.
  • Er räumt den Verlegern das uneingeschränkte Recht ein, einen Teil der Einnahmen aus Verwertungsrechten für sich zu beanspruchen.
  • Rechte und Einnahme werden auf diese Weise vom Autor zum Verlag übertragen.
  •  Diese Einschränkung der Vertragsfreiheit geht zu Lasten der Urheber, die doch eigentlich durch die Reform gestärkt werden sollten.

Wir bitten Sie daher: Stimmen Sie diesem unsäglichen Kompromiss nicht zu! Nutzen Sie ihre Möglichkeiten als Abgeordnete/r, um einen Änderungsantrag zu stellen, der Artikel 12 aus der Gesetzesvorlage streicht. Oder verweigern Sie der Reform Ihre Zustimmung und beteiligen Sie sich nicht an der Enteignung der Urheber.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung,

mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Dorner (Vorsitzende)

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