Faire Rechte
4. Januar 2012

Ein angemessener Deal? Was die Vergütungsregeln mit dem Leistungsschutzrecht zu tun haben

Kann sein, dass wir naiv sind. Wir haben ja keine Ahnung. Wir sitzen ja nicht in Verhandlungsrunden in mentholzigarettenrauchgeschwängerten Hinterzimmern, wo die wirklich wichtigen Entscheidungen verhandelt werden. Wir beobachten ja nur. Und vielleicht haben wir da was noch nicht so ganz verstanden. Wir dachten bisher immer, dass man in solchen hochgeheimen Hinterzimmerrunden Deals nur dann macht, wenn sie beiden Seiten nützen. Oder wenn beide Seiten zähneknirschende Zugeständnisse machen. Wenn es fair zugeht. Deshalb fanden wir es auch nicht so recht glaubhaft, was uns vor knapp zwei Jahren zugetragen wurde: Dass es einen Deal gebe zwischen Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften: Letztere hätten zugesagt, sich für ein Leistungsschutzrecht auszusprechen, das die Verlage gerne hätten – und im Gegenzug hätten die Verlage den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen“ zugestimmt. Wir konnten uns das nicht vorstellen: dass jemand einen Deal macht für so schlechte Vergütungsregeln. Die zwar ein bisschen mehr Geld versprechen als bisher, aber das grundlegende Problem nicht lösen: dass man von Tageszeitungsjournalismus als Freier nicht leben kann. Die nicht einmal gesonderte Vergütungen für die digitale Nutzung auf i-pads, Smartphones oder anderen Readern vorsehen, weswegen sie jetzt schon wirken wie aus dem letzten Jahrtausend. Wir konnten uns vor allem nicht vorstellen, dass jemand Zustimmung zu einem Gesetz verspricht, von dem überhaupt noch nicht klar ist, ob es Freien nicht mehr schaden würde als die Nicht-Existenz von Vergütungsregeln. Und noch weniger glaubhaft waren die Gerüchte, weil die Vergütungsregeln, die vor zwei Jahren in Kraft traten, bislang kaum ein Verlag umsetzt. Wer bitte lässt sich auf einen Deal ein, bei dem die eine Seite liefert, die andere aber nicht? Jetzt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vergütungsregeln, haben wir noch einmal nachgeguckt, was selbige eigentlich so machen und wie es mit der Umsetzung aussieht. Und stießen auf ein Interview, bei dessen Lektüre uns die Spucke weg blieb. Da behauptet der Geschäftsführer des DJV Brandenburg, Klaus Minhardt, dass es einen Deal zwischen Verlagen und Gewerkschaften gegeben habe: Zustimmung zum Leistungsschutzrecht gegen Vergütungsregeln. Nicht zu fassen. Das Interview stammt aus dem November 2011 und fand kaum Beachtung. Was angesichts der Tragweite der Behauptungen doch ziemlich erstaunlich ist. Denn wenn es so einen Deal tatsächlich gegeben hat, dann heißt das nichts weniger, als dass die Interessen der Freien von den Gewerkschaften für mangelhaft ausgehandelte Vergütungsregeln geopfert wurden. Zu deren Durchsetzung jede Handhabe fehlt, weswegen jetzt hilflos Seminare für Freie angepriesen werden, die selbst den Kopf hinhalten sollen, um die paar Euro mehr zu fordern, die ihnen die Vergütungsregeln versprechen. Und bedeutet der von Minhardt angesprochene Deal nicht auch, dass den Gewerkschaften klar war, dass bei einem Leistungsschutzrecht die Freien (oder sogar alle Journalisten) draufzahlen würden? Warum sonst wäre eine Zustimmung zum Leistungsschutzrecht eine faire Gegenleistung für die Vergütungsregeln? Bisher waren wir ja eigentlich froh, dass das Leistungsschutzrecht ein frommer Wunsch der Verlage geblieben ist. Weil wir überzeugt waren, dass so ein Recht den Autoren schadet. Müssen wir jetzt vielleicht hoffen, dass das Leistungsschutzrecht kommt – damit wenigstens die Vergütungsregeln umgesetzt werden? Aber wie gesagt, vielleicht verstehen wir da irgendwas nicht. Dann sind wir gespannt auf eine Erklärung.


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