4. September 2013

Ehre, wem Ehre gebührt

Ruhm und Ehre hätte der Bauer-Verlag ja gerne als Ersatzwährung für anständige Honorare in den Wirtschaftskreislauf eingeführt, darüber schrieben wir schon. Das Landgericht Hamburg hat dieses Ansinnen und überhaupt den Rahmenvertrag für Fotografen, der noch einige Unverschämtheiten mehr enthält, jetzt für rechtswidrig erklärt. Damit sind wohl auch die entsprechenden Verträge für freie Journalisten hinfällig. Viele Worte mehr wollen wir darüber jetzt gar nicht verlieren, für den Moment nur noch das: Es ist verräterisch, dass erst ein Gericht einem großen Zeitschriftenverlag sagen muss, dass dessen Verträge unzulässig sind, weil sie Buy-Out-Klauseln enthalten, die dem Verlag sämtliche Nutzungsrechte sichern, die Urheber aber bis auf ein Pauschalhonorar leer ausgehen lassen. Diese Art von Verträgen ist so unverschämt, dass selbst die eifrigsten Verlagsjuristen eigentlich vor deren Formulierung zurückschrecken müssten. Ruhm und Ehre gebührt in dieser Sache übrigens ganz allein den Kollegen von Freelens, die die Einstweilige Verfügung erwirkt haben, deshalb geben wir hiermit ab nach Hamburg.


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