E-Rechnung: Was Freie wissen müssen
Rechnungen sollen künftig elektronisch verarbeitet werden können, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Tatsächlich löst allein die Ankündigung, dass E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sind, Panik aus. Dann nämlich sollen Unternehmen von anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Also auch freie Journalist*innen. Allerdings: Erst ab 2028 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen zwingend im elektronischen Format auch versendet werden.
Worum es geht? Software. Die E-Rechnung beruht auf dem maschinenlesbaren Dateiformat XML. Derzeit sind in Deutschland vor allem XRechnung, die von Behörden genutzt wird, und ZUGfERD bekannt, ein hybrides Format. Hybrid deswegen, weil die Rechnung zusätzlich als PDF erzeugt wird. Damit ist sie auch von Menschen lesbar.
Für die Verarbeitung der E-Rechnung werden sich Dienstleister anbieten, die sämtliche Rechnungsabläufe übernehmen wollen. Wer seine Buchhaltung inklusive Rechnungsstellung weiter selbst abwickeln möchte, wird sich bei Portalen und Apps umschauen müssen, über die Rechnungen nach wie vor selbst erstellt, versendet und empfangen werden können. Es gibt bereits einige Anbieter, auch Open Source. Zu einer staatlichen kostenlosen Plattform gärt es ebenfalls in der Gerüchteküche. Noch ist aber nichts entschieden.
Wir halten euch auf dem Laufenden und planen auch verschiedene Informationsveranstaltungen rund um die E-Rechnung. Vorab findet ihr eine gute Zusammenfassung beim Verband der Gründer und Selbstständigen.