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15. November 2018

Die Urheber haben verloren

Freischreiber e. V., der Verband freier Journalistinnen und Journalisten, bedauert, dass das EU-Parlament dem Vorschlag der Kommission zur Reform des Urheberrechts zugestimmt hat.

Aus einer guten Idee ist eine Reform für das Verlegerrecht, nicht aber für die Urheber geworden“, sagt Dr. Carola Dorner, Vorsitzende des Verbands. Aus Freischreiber-Sicht hätte das EU-Parlament die gesamte Vorlage ablehnen müssen.

Freischreiber hatte sich vor allem dafür eingesetzt, Artikel 12 aus dem Entwurf zu streichen. Denn dadurch wird die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort in Deutschland wieder möglich. Erst 2016 war sie dank des Juristen und Freischreiber-Mitglieds Dr. Martin Vogel vom Bundesgerichtshof als nicht rechtens deklariert worden. Und das bedeutete: Es gab mehr Geld für die Urheber. Der vorliegende Gesetzesentwurf dreht das Rad wieder zurück. Besonders absurd: Die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften soll nur in den Ländern gelten, in denen es diese schon in der Vergangenheit gegeben hat. Der Entwurf schafft also auch noch ungleiches Recht in den EU-Mitgliedsstaaten.

Freischreiber hat sich auch gegen eine Einführung des Leistungsschutzrechtes (Artikel 11) ausgesprochen und für eine bessere Lösung bezüglich des Schutzes ihrer Werke (Artikel 13). Mehr dazu hier.

12. September 2018


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