Faire Rechte
17. September 2013

Die Kostenlos-Kultur der Presseverlage

Daniel Bröckerhoff hat für die NDR -Sendung ZAPP einen Film über die Situation freier Journalisten gedreht. Autoren des Madsack -Verlags berichten darin, dass sie für die Online-Verwertung ihrer Geschichten kein Honorar, sondern stattdessen die Drohung erhalten, keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn sie aufgrund dieser Praxis prozessieren sollten. Freischreiber -Mitglied Christian Tröster berichtet über ähnliche Kostenlos-Methoden bei der Welt am Sonntag. Zu deutsch: Verlage betreiben gegenüber freien Journalisten exakt jene Kostenlos-Kultur, die sie im Netz lautstark beklagen. Dass die Verleger rechtswidrig handeln, ist ihnen offenbar bewusst. Denn sie würden eine Klage der Journalisten vor Gericht verlieren. Das Hamburger Landgericht hat festgestellt: „Das Prinzip der angemessenen Vergütung hat gemäß § 11 Satz 2 Urhebergesetz Leitbildfunktion. Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes.“ Und weil das so ist, drohen die Verlage den freien Autoren mit Nicht-Beschäftigung, wenn sie ihr Recht einfordern. Was für eine bigotte Doppelmoral! Und was für eine schwache Urheberposition!


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