Faire Rechte
27. Februar 2012

Breite Debatte zum Urheberrecht beginnt

Die Freischreiber-Position zur geplanten Urheberrechtsreform zieht allmählich Kreise. Immer mehr Urheberverbände (und Medien-Journalisten) melden sich in der Sache zu Wort. Sie orientieren sich dabei an unserer Stellungnahme, deren zentraler Gedanke lautet: Die Urheber als dritte und wichtigste Gruppe müssen ihre Interessen sowohl gegenüber den Verwertern als auch gegenüber den Nutzern klarstellen und verdeutlichen. In der Neuen Zürcher Zeitung erklärt heute Joachim Güntner, warum diese Mittelposition so schwierig ist. Er verweist auf das vor zwei Jahren erschienene Buch von Eckardt Höffner, das seinerzeit nachwies, dass Autoren (in England!) ohne Urheberrecht finanziell besser dastanden als mit Urheberrecht. Die Position eines freien Autors, heißt es, werde im wesentlichen durch seinen Marktwert geschützt, nicht durch das Urheberrecht. Güntner und Höffner beziehen sich allerdings auf das angelsächsische Copyright, das in der Tat ein reines Verwerterrecht ist. Das deutsche bzw. kontinentaleuropäische Urheberrecht geht dagegen vom „Werk-Schöpfer“ aus. Es rückt das Urheberpersönlichkeitsrecht (§11-14 UrhG) in den Mittelpunkt. Diesen Wesenskern des deutschen Urheberrechts gilt es zu verteidigen und auszubauen.


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