Faire Rechte
14. Dezember 2020

Bitte Nachbessern!

Nach langem Warten und vielen Diskussionen haben sich die Gesetzgeber*innen mitten in der Pandemie an die Umsetzung von großen Teilen der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht gemacht. Mit dabei: Die Verlagsbeteiligung, das Leistungsschutzrecht und das Urhebervertragsrecht.

Unsere Meinung zum aktuellen Entwurf kurz und knapp:

das Urhebervertragsrecht – alt wie neu – geht an den Bedürfnissen von freien Journalist*innen vorbei; wir appellieren deshalb an die Gesetzgeber*innen, (jetzt) auch die Besonderheiten von journalistischen Werken zu berücksichtigen
 
–       Es muss klargestellt werden, dass sich die angemessene Vergütung von freien Journalist*innen nach Zeit und Aufwand zu richten hat und nicht, wie es bisher der Fall ist, nach der Auflage oder der Reichweite von Auftraggeber*innen
–       Gemeinsame Vergütungsregeln, das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, ergeben nur Sinn, wenn Verhandlungen und ihre/deren Ergebnisse für alle Beteiligten verpflichtend sind.
–       Zudem fordern wir ein Verbandsklagerecht, damit wir zusammen gegen unrechtes Verhalten von Auftraggebern vorgehen können.

Bezüglich der Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)fordern wir weiterhin die Zustimmungslösung. Jede*r Journalist*in selbst soll darüber entscheiden können, ob er als Urheber*in Verlagen Geld schenken will. Wenn die Beteiligung dennoch gesetzlich festgeschrieben werden sollte, fordern wir, diese auf maximal ein Drittel festzulegen.

Das Leistungsschutzrecht halten wir weiterhin für unnötig, weil die zu erwartenden Einnahmen für alle Beteiligten gering sind. Wenn  darauf bestanden wird, dann sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass die Sichtbarkeit von freien Journalist*innen im Netz nicht eingeschränkt wird. Sie sind darauf angewiesen, ihre Arbeit präsentieren zu können.

Freischreiber e. V. ist der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. Unsere Mitglieder stehen unter einem extremen finanziellen Druck: Viele freie Kolleginnen und Kollegen arbeiten für ein Honorar noch unterhalb des Mindestlohns. Dies führt inzwischen zu einem Braindrain innerhalb der Medienlandschaft, da immer mehr Freischaffende den Journalismus aufgeben (Freischreiber-Honorarreport 2019:; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

Dabei sind deutsche Medien auf erfahrene Freie angewiesen. Sie sind es, die die Inhalte von Tageszeitungen, Rundfunk und Magazinen erstellen. Die lang anhaltende Medienkrise hat Redaktionen und Sender übermäßig ausgedünnt. In der Realität liefern Freie die Beiträge, Redaktionen nehmen sie ab.

Um die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft zu erhalten, müssen freie Journalistinnen und Journalisten von ihrer Arbeit leben können. Sie sind für die Demokratie unverzichtbar. Dafür braucht es ein faires Urheberrecht.

Und jetzt im Detail:

Während wir uns durch die vielen Seiten des Referent*innenentwurfs gearbeitet haben, wurde für uns als Verband freier Journalist*innen erneut deutlich: Von der kleinen Nachricht im Live-Ticker bis hin zur großen Reportage; unsere Beiträge sind anders als die Werke von Belletristiker*innen, Musik- oder Filmschaffenden. Vor allem anderen sind sie ein Massen- und Alltagsgeschäft: Journalist*innen schaffen täglich aufs Neue große und kleine Werke.

Als die Autorin Kristina Bach das Musikstück „Atemlos“ textete, konnte sie nicht wissen, dass das Lied ein solcher (wirtschaftlicher) Erfolg werden würde. Der Journalist, der sich mit der Apnoe befasst, weiß hingegen, dass dieser Text immer nur ein von Anfang an eingrenzbares Publikum auf einer begrenzten Zahl an Nutzungswegen erreichen wird – und der veröffentlichende Verlag wie viel Geld er mit dem Beitrag verdienen wird. Die Zahl der Verwertungsmöglichkeiten für uns freie Journalist*innen hat sich in den vergangenen Jahren sogar verringert: Durch das Internet und Redaktionsnetzwerke ist es heute nur noch begrenzt möglich, einen Text an mehrere Medien zur Veröffentlichung zu geben, und durch die Summe der Honorare das erforderliche Einkommen zu generieren.

Dennoch wirft das Urheberrecht alle in einen Topf, obwohl die Autor*innen von Atemlos und Apnoe  nur eine Gemeinsamkeit haben: Sie wollen planbar und gut von ihrem Werk, ihrer Arbeit leben können.

Für uns freie Journalist*innen, die Dutzende, teilweise auch Hunderte Werke im Jahr schaffen, sind die Regelungen nicht mehr geeignet/zeitgemäß. Man kann die Bezahlung für einen journalistischen Text nicht von Auflage oder Reichweite des*der Abnehmer*in abhängig machen. Eine Mehrfachverwertung ist aus den genannten Gründen nicht möglich und von den geringen Honoraren (vgl. unser Honorarreport) kann man nicht leben. Völlig unklar ist außerdem, was denn nun dafür/was für ein Honorar im Sinne des Gesetzes „angemessen“ ist.

Die gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen, die Anfang 2010 nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichnet wurden, sind das beste Beispiel dafür, wie unbrauchbar das Urhebervertragsrecht im journalistischen Bereich ist. Die vereinbarten Sätze pro Zeile richteten sich nach den gedruckten Auflagen der Zeitungen, ließen Online-Nutzungen außen vor und waren schon damals so niedrig, dass man davon nicht leben konnte. Zudem hat sich auch kaum ein Verlag daran gehalten; Klagen und Debatten waren die Folge, in denen es ausschließlich darum ging, an Stelle von viel zu niedrigen Honoraren immer noch zu niedrige Honorare durchzusetzen. Wie viel freie Journalist*innen tatsächlich für einen Text erhalten müssten, um ein Einkommen zu erzielen, das ihrer Qualifikation entspricht, ging dabei völlig unter.

Unsere Meinung ist deshalb: „Angemessen“ muss bei freien Journalist*innen „auskömmlich“ bedeuten, ohne Umwege über Mehrfachverwertungen, alte und neue Nutzungswege. Und was „auskömmlich“ ist, sollte klar definiert sein. Deshalb schlagen wir vor, gesetzlich festzuschreiben, dass sich die angemessene Vergütung bei freien Journalist*innen nach Zeit und Aufwand zu richten hat, so dass nicht nur die Verlage, sondern auch die freien Journalist*innen verlässlich kalkulieren können.

Denn es reicht nicht, sich nur um den Erhalt von Zeitungen und Zeitschriften zu bemühen. Damit Medien überleben können, brauchen sie interessante, fundierte Inhalte, die nur freie Journalist*innen liefern können. Dies ist aber nur dauerhaft möglich, wenn die Kasse stimmt.

Und damit zu einem weiteren Ohrwurm aus dem vergangenen Jahrzehnt: der Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort. Auch hier wurde viel diskutiert und geschrieben, und auch hier müssen wir jetzt mal das Gespräch abrupt auf uns freie Journalist*innen bringen.

Wie bekommen immer wieder gespiegelt, dass die Welt da draußen annimmt, Verlage würden sich gut um ihre freien Journalistinnen und Journalisten kümmern. Das gibt es auch. Häufiger erleben wir allerdings Folgendes: unsere Beiträge werden schlecht bezahlt, in Verträgen werden uns die Möglichkeiten genommen, unsere Werke weiterzuverwerten und dann wird auch noch über die Verlegerbeteiligung daran gearbeitet, dass von den VG-Wort-Ausschüttungen weniger bei uns ankommt. Verleger sind keine Urheber und haben deswegen kein Recht darauf, Ausschüttungen der VG Wort zu erhalten. Das hat 2015 der Europäische Gerichtshof entschieden, 2016 der Bundesgerichtshof. Aufgrund der teilweise extrem niedrigen Honorare sind freie Journalistinnen und Journalisten auf die Ausschüttungen angewiesen (Honorarreport 2019).

Deshalb wollen wir die Zustimmungslösung im journalistischen Bereich erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist es unbedingt erforderlich, die Beteiligung von Verlagen auf maximal ein Drittel zu beschränken, mit Betonung auf „maximal“, denn es ist auch erforderlich, Urheber*innen und Verlagen im Rahmen der Verwertungsgesellschaften die Möglichkeit zu eröffnen, geringere Verlagsbeteiligungen auszuhandeln, die den Anforderungen und jeweiligen Besonderheiten des entsprechenden Ausschüttungsbereichs gerecht wird. Gerne hätten wir auch, dass Verlage und Autor*innen eine Verlagsbeteiligung vertraglich ganz ausschließen können. In einem Diskussionsentwurf vom Januar 2020 war dies noch so vorgesehen, und die damals geänderten Rahmenverträge, die uns von unseren Mitgliedern zur Ansicht übersandt wurden, zeigen auch, dass eine ganze Reihe von Presse-Verlagen sogar von sich aus vertraglich auf die Verlagsbeteiligung verzichtet hätten.

Die EU-Copyright-Reform hat, wie schon die letzte Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes, die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens deutlich zugunsten der Verwerter verschoben. Für freie Journalistinnen und Journalisten ist es von existenzieller Bedeutung, dass bei der jetzigen Ausgestaltung die Interessen der Kreativen nicht erneut auf der Strecke bleiben.

Der freie Journalismus braucht den Rückhalt des Gesetzgebers, um frei und unabhängig bleiben zu können. In Deutschland arbeiten mehrere Zehntausend freie Journalistinnen und Journalisten. Sie sind für die Demokratie unverzichtbar.

Unsere offizielle Stellungnahme könnt ihr hier lesen (PDF).

6.11.2020


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