Faire Rechte
24. Mai 2022

18. Juni: Das erwartet euch bei der VG Wort

Am 18. Juni wird die VG Wort-Mitgliederversammlung das nächste Mal tagen, wieder online. Vorstand Oliver Eberhardt hat sich für uns und euch durch die Unterlagen gewühlt. Hier ist sein Ausblick:

Für uns freie Journalist*innen steht ein Antrag im Mittelpunkt, den sechs Mitglieder gestellt haben. Verwaltung und Geschäftsführung sollen sich endlich mal um die Ausschüttungssituation bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern kümmern. 

Obwohl deren Webseiten hohe Reichweiten haben, werden dort keine Zählpixel gesetzt, und für Podcasts oder Online-Streams gibt es auch Jahrzehnte nach Erfindung des Internets immer noch keine Ausschüttung. Die Mühlen der VG Wort mahlen oft sehr langsam und einige Bereiche – so der Eindruck – genießen eine eher untergeordnete Priorität.

Aus diesem Grunde möchten wir gerne diesem Antrag ein deutliches Signal anheften: Wir Journalist*innen möchten, dass das erledigt wird!

Daneben stehen vor allem Regularien auf der Tagesordnung: Der Jahresabschluss 2021 muss genehmigt werden – das ist erforderlich, damit die Ausschüttungen 2022 plangemäß im Juli und Oktober stattfinden können. Glücklicherweise ist die Pandemie bislang ziemlich spurlos an der VG Wort vorbeigegangen. Im vergangenen Jahr hat die VG sogar mehr eingenommen als erwartet. Dieses Geld bildet die Grundlage für die Ausschüttungen in diesem Jahr. 

Im Transparenzbericht ist dieses Geld als Rückstellung zu sehen, was nicht bedeutet, dass die VG Wort Geld hortet. Einnahmen in einem Jahr müssen zurückgestellt werden, damit sie im folgenden Jahr ausgeschüttet werden können. 

Außerdem werden wir Vorstand und Verwaltungsrat entlasten. Gründe, diese Entlastung zu verweigern, sind nicht erkennbar.

Hybrid hat sich bewähert

Darüber hinaus liegen mehrere Vorschläge zur Änderung der Satzung vor:

Unter anderem soll festgeschrieben werden, dass die Mitgliedschaft in der VG Wort endet, wenn mindestens zwei der Jahresbeiträge von zehn Euro nicht gezahlt wurden.

Zudem sollen auch künftig hybride Versammlungen von Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten möglich sein. Bislang finden Online-Sitzungen aufgrund einer pandemiebedingten Sonderregelung statt, die Ende August wohl endgültig ausläuft. Hybride Sitzungen ergeben durchaus Sinn, weil sie die Fahrt nach München oder Berlin ersparen. 

Eine weitere Änderung betrifft den Förderungsfonds Wissenschaft: Hier sollen künftig auch Zuschüsse zu digitalen Veröffentlichungen möglich sein. 

Nicht zur Abstimmung steht die Zukunft des Förderungsfonds überhaupt. Zurzeit ist gegen den Fonds ja eine Klage anhängig

Allerdings: Nur ein kleiner Teil der für Journalist*innen relevanten Ausschüttungen – nämlich jene bei den Fachzeitschriften – sind hiervon betroffen; der Förderungsfonds Wissenschaft dürfte die Ausschüttungen dort höchstens um Beträge im niedrigen Euro-Bereich mindern. 

Der Förderungsfonds steht neben dem Sozialfonds und dem Autorenversorgungswerk, für die ebenfalls Teile der Einnahmen zurückgestellt werden. Durch die Satzungsänderung werden die Förderungsmöglichkeiten erweitert, ohne den finanziellen Umfang des Fonds zu erhöhen. Wir empfehlen zuzustimmen.

Der Verteilungsplan ändert sich

Auch zum Verteilungsplan liegen wieder einige Änderungsvorschlägevor. Für Journalist*innen relevant ist eine Klarstellung in Bezug auf die Meldung von Texten im Internet, die die Mindestzugriffe erreicht haben. Hier wird nun festgeschrieben, dass die Verlage die Meldungen für uns abgeben. 

Außerdem sollen Journalist*innen bei Presseagenturen die Möglichkeit erhalten, bis Ende 2023 Beiträge rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2021 zu melden. Hintergrund: Für Agenturberichte, bei denen der Autor*innenname nicht genannt wird, gibt es keine Ausschüttung im regulären Zählpixel-System, weil die Texte nicht zugeordnet werden können. Deshalb hat die VG WORT einen eigenen Topf geschaffen, aus dem sie solche Texte bedient. Allerdings haben kaum Berechtigte die Möglichkeit genutzt, Ausschüttungen für vergangene Jahre geltend zu machen. Deshalb soll die Regelung nun verlängert werden. 

Auf dem Plan steht zudem, den Begriff „Nachtprogramm“ beim Radioneu zu definieren: Statt um 1 Uhr soll das Nachtprogramm bereits um 23 Uhr beginnen; für Sendungen, die in diesem Zeitraum laufen, gibt es dann eine niedrigere Ausschüttung. Gedeckt ist das durch Erhebungen, aus denen hervorgeht, dass die Radionutzung bereits ab 23 Uhr deutlich sinkt. 

Daneben gibt es eine Reihe von Punkten, die uns nicht betreffen. Absoluter Höhepunkt: Die Änderung des Wortes „abgelichtet“ in „vervielfältigt“.

Auf eure Stimme kommt es an

Ihr kennt das schon: Wir wollen unser Gewicht zeigen und brauchen deshalb jede Stimme. Wer nicht selbst an der Sitzung teilnehmen kann, sollte ihre oder seine Stimme übertragen. Und wer am 18. Juni noch nichts vor hat, sollte uns und den :Freischreibern einen halben Tag opfern, live via Zoom dabeisein und abstimmen – bügeln oder Steuerbelege sortieren klappt ganz ausgezeichnet nebenher. Interesse? Dann wendet euch direkt an Oliver Eberhardt!

So, jetzt seid ihr in Sachen VG WORT auf dem aktuellen Stand. Eine gute Woche wünschen eure Freischreiber:innen

PS gegen Missverständnisse

Stimmberechtigt sind nicht die Wahrnehmungsberechtigten – das ist jede*r, der Geld von der VG WORT bekommt, sondern nur die Mitglieder. Mitglied wird man nur auf Antrag, wenn man in den letzten drei Jahren mehr als 1200 Euro an Ausschüttungen erhalten hat und jährlich 10 Euro Mitgliedsgebühr bezahlt. VG-WORT-Mitglieder haben Einfluss!

Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, bewerbt euch bei der VG WORT für die Berufsgruppe 2. Das geht ganz einfach per Mail. Ihr könnt den Formulierungsvorschlag aus dem Link verwenden (bitte Karteinummer eintragen und Namen druntersetzen) oder selbst kreativ werden. Der Antrag ist formlos. Auch wenn es für die aktuelle Mitgliederversammlung wahrscheinlich zu spät ist: Auch in den nächsten Jahren brauchen wir jede Stimme! Es stehen weitaus wichtigere Themen an als dieses Mal.


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