vom 31T08:16:37+00:00.01.2020

31. Januar 2020

Stellungnahme von Freischreiber e. V., dem Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts.

 

Liebe Freischreiber und Freischreiberinnen,
liebe Kollegen und Kolleginnen,
liebe UrheberrechtsfreundInnen,

das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat vor zwei Wochen einen ersten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform veröffentlicht. Artikel 17 (Uploadfilter) wird darin ausgespart, für die Artikel 15 (Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen) und 16 (Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen) wird dagegen besondere Dringlichkeit angemahnt.

Wir fordern für die Urheberinnen und Urheber:

  • keine (voreilige) Umsetzung der Artikel 15 und 16 der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL)
  • keine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort
  • wenn eine Verlagsbeteiligung eingeführt wird, dann ohne pauschale Verankerung der Zustimmung durch die Urheber*innen in Verlagsverträgen

Wir bedanken uns beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Möglichkeit, Stellung nehmen zu können. Denn es sind nicht die Gewerkschaften, die die Interessen von uns freien Journalist*innen vertreten. Und es sind auch nicht die Verlage, die für akzeptable Arbeitsbedingungen sorgen – im Gegenteil.

Unser Berufsstand steht unter einem extremen finanziellen Druck: Viele freie Kolleginnen und Kollegen arbeiten für ein Honorar noch unterhalb des Mindestlohns. Ende 2019 mussten rund 5500 freie Journalist*innen ihr Einkommen durch ALG-II-Leistungen aufstocken (Angaben der Agentur für Arbeit und neun von 104 Optionskommunen auf unsere Anfrage). Dies führt inzwischen zu einem Brain Drain innerhalb der Medienlandschaft, da immer mehr Freischaffende den Journalismus aufgeben (Freischreiber-Honorarreport 2019; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

Dabei sind deutsche Medien auf erfahrene Freie angewiesen. Sie sind es, die die Inhalte von Tageszeitungen, Rundfunk und Magazinen erstellen. Die lang anhaltende Medienkrise hat Redaktionen und Sender übermäßig ausgedünnt. In der Realität liefern Freie die Beiträge, Redaktionen nehmen sie ab.

1. Keine (voreilige) Umsetzung der Artikel 15 und 16 der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL)

Die Bundesregierung will den Qualitätsjournalismus in Deutschland fördern und erhalten. Allerdings geht es im Entwurf nicht etwa um die Punkte, die zu einer Verbesserung für Journalist*innen und andere Urheber*innen führen würden. Vorgezogen wird, was den Unternehmen nutzt – Verlagsbeteiligung und Leistungsschutzrecht. Wer den Qualitätsjournalismus fördern und erhalten will, muss aber vielmehr dafür sorgen, dass freie Journalist*innen leistungs- und aufwandsgerecht bezahlt werden – und zwar für alle Nutzungen ihrer Beiträge. Denn die Verlage nutzen ihre privilegierte Stellung vielfach aus und lassen sich etwa durch Total-Buy-out-Verträge umfassende Nutzungsrechte für Beiträge einräumen, für die sie dann oft Honorare bezahlen, die gemessen am Umfang von Aufwand und Nutzung zu niedrig sind.

Im Artikel 16 der EU-Richtlinie heißt es, dass die Mitgliedsstaaten die Verlagsbeteiligung einführen KÖNNEN (vgl. https://eur-lex.europa.eu). Somit gäbe es, anders als in dem vorliegenden Entwurf angekündigt, durchaus eine Alternative: Der deutsche Gesetzgeber führt eine gesetzlich verankerte Verlegerbeteiligung nicht ein. Die Politik sollte stattdessen vielmehr die Urheber*innen stärken, damit sie sich künftig wirksamer gegen unangemessen niedrige Honorare und unfaire Verträge zur Wehr setzen können. Damit wäre der Qualität des Journalismus in Deutschland viel mehr gedient.

Eine vorgezogene Umsetzung von Artikel 15 ist angesichts der Erfahrungen mit dem ehemaligen deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverlage in §87f-h UrhG, welches vom EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C- 299/17 für nicht anwendbar erklärt wurde, nicht angezeigt. Denn selbst vor dem Urteil hat das Leistungsschutzrecht zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Presseverlage geführt (vgl. dazu Jahresbericht VG Media). Es ist nicht zu erwarten, dass eine Einführung auf europäischer Ebene an diesem Ergebnis etwas ändern würde. Vielmehr ist die wahrscheinliche Folge, dass die Verpflichteten, insbesondere Suchmaschinen, ihre Dienste so gestalten, dass eine Zahlungspflicht umgangen wird. Den Preis werden die Nutzer*innen zahlen, für die Verlagsinhalte weniger leicht auffindbar sein werden. Den Preis werden aber auch Verlage zahlen, da weniger Nutzer*innen auch weniger Werbeeinnahmen bedeuten.

2. Keine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort

Eine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort lehnen wir ab. Verlage sind keine Urheber; sie tun nichts von dem, was ein*e Urheber*in tut. Eine Beteiligung kann einem Verlag nur dann zustehen, wenn der oder die Urheber*in dieser zustimmt. Eine solche Zustimmungslösung wurde in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, mit eindeutigem Ergebnis: Nur wenige Journalist*innen stimmten der Verlagsbeteiligung zu. Nun sieht der Entwurf zwar vor, dass die Urheber*innen auch weiterhin der Beteiligung zustimmen müssen. Doch gleichzeitig soll es Verlagen ermöglicht werden, sich die Zustimmung vertraglich zusichern lassen zu können. Dagegen kann sich ein*e Urheber*in nur mühsam und aus finanziellen Gründen meist gar nicht wehren.

Aufgrund der teilweise extrem niedrigen Honorare sind freie Journalistinnen und Journalisten auf die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort angewiesen (Freischreiber-Honorarreport 2019, Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

3. Wenn eine Verlagsbeteiligung eingeführt wird, dann ohne pauschale Verankerung der Zustimmung in Verlagsverträgen

Sollte eine Verlagsbeteiligung trotz unserer Gegenargumente eingeführt werden, begrüßen wir eine gesetzliche Quote, die den Urheber*innen mindestens 75 Prozent der Ausschüttungen belässt. Die Möglichkeit einer pauschalen Verankerung der Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin in Verlagsverträgen lehnen wir aber aus bereits genannten Gründen ab (Machtgefälle zugunsten der Verlage). Wir schlagen stattdessen eine anonyme und nachträgliche Regelung der Zustimmung der Urheber*innen zur Verlagsbeteiligung vor.

Machen Sie sich stark für Qualitätsjournalismus, aber richtig!

Was wir freien Journalist*innen brauchen, ist keine verordnete Verlagsbeteiligung und auch kein Leistungsschutzrecht. Wir brauchen angemessene Honorare, faire Vertragsbedingungen und ein Urheber*innenrecht, das unsere Verhandlungsposition nicht schwächt, sondern stärkt. Deshalb sollte auch zunächst das Urheber*innen-Vertragsrecht verhandelt werden, damit Urheber*innen die Möglichkeit erhalten, sich effektiv gegen ungerechte Verträge zu wehren. Der Qualitätsjournalismus ist demokratierelevant. Er kann nur geschützt, gefördert und erhalten werden, wenn journalistische Urheber*innen gut bezahlt und fair beteiligt werden.

Freischreiber e. V.
Hoheluftchaussee 53a
20253 Hamburg
040 22 86 71 52
kontakt@freischreiber.de
www.freischreiber.de  

Hier finden Sie diese Stellungnahme als PDF.

ps / Korrektur
Am Mittwoch waren wir mit der rosaroten Brille unterwegs und beschrieben in unserem Newsletter Dinge, die schön wären, aber leider (noch) nicht den Tatsachen entsprechen. Deshalb ein neuer Anlauf:

WICHTIG: Bis spätestens zum 31.01. müssen bei der VG Wort die Meldungen für folgende Bereiche eingegangen sein: Presse, Wissenschaft, Hörfunk, TV, Sprachtonträger sowie für Metis (Sonderausschüttung). Wer die Frist versäumt, muss in den Bereichen Presse, Wissenschaft, Hörfunk, TV und Sprachtonträger bis zum folgenden Jahr warten, verliert aber den Anspruch auf die Ausschüttungen nicht. Im Bereich Metis (Sonderausschüttung) ist allerdings eine Nachmeldung nicht möglich.

Und übrigens: Für Metis (reguläre Ausschüttung) gelten andere Fristen: Bis spätestens zum 31.05. müssen die Verlage ihre Meldungen abgegeben haben; die Autor*innen müssen diese Verlagsmeldungen bis spätestens zum 30.06. bestätigt haben. Wer’s verpasst, wartet ebenfalls bis zum nächsten Jahr auf sein Geld.

Tja und dann müssen wir leider auch dies korrigeren:

„Aber zurück zur Beteiligung der Verleger an den Vergütungen durch die Verwertungsgesellschaften: „Dem Entwurf des Justizministeriums zufolge stünden Urhebern künftig mindestens zwei Drittel der Vergütungsansprüche zu, die Verlage würden dann höchstens ein Drittel bekommen. Letzteres allerdings nicht automatisch: Die Urheberinnen und Urheber müssten ihnen offenbar erst einmal Rechte einräumen. So ist es auch bislang geregelt“, wie es Lisa Hegemann für die „Zeit“ formuliert.“

Obacht: So ist es bislang gerade nicht geregelt, und wird auch in Zukunft nicht so sein. Bislang können sich Verlage die Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen, also den Ausschüttungen der VG Wort in diesem Fall, nicht vertraglich zusichern lassen. Stattdessen können die Urheber*innen nach der Veröffentlichung einer Beteiligung an den Ausschüttungen zustimmen, und das auch nur gegenüber der Verwertungsgesellschaft – sie müssen es aber nicht tun. Würde der Entwurf tatsächlich zum Gesetz, müssten die Urheber*innen vor Veröffentlichung mit dem Verlag über einen vertraglichen Ausschluss der Verlagsbeteiligung verhandeln, denn in der geplanten Neufassung des § 63a UrhG heißt es:
 

Hat ein Urheber einem Verleger ein Recht an einem Werk eingeräumt, so ist der Verleger an der angemessenen Vergütung, die der Urheber für die gesetzlich erlaubte Nutzung des Werks in Bezug auf das eingeräumte Recht erhält, angemessen zu beteiligen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Parteien bei der Einräumung des Rechts die Beteiligung des Verlegers an der Vergütung ausgeschlossen haben. Der Anspruch aus Satz 1 kann nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, die Rechte von Urhebern und Verlegern gemeinsam wahrnimmt.

Schafft es der Urheber, die Urheber*in nicht, den Verlag zu einem Ausschluss der Verlagsbeteiligung zu bewegen, oder wird einfach nicht drüber gesprochen, erhielte der Urheber oder die Urheberin dem Gesetzesentwurf zufolge mindestens zwei Drittel der Ausschüttung, wobei die tatsächliche Quote von der Verwertungsgsellschaft festgelegt werden würde, bis zur Maximalquote von einem Drittel zu Gunsten der Verlage. Geregelt werden soll das in einer Neufassung des § 27 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG):

Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen mindestens zu zwei Dritteln dem Urheber zu.

Und dann war da noch das:

„Interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Haltung des Börsenvereins, der sozusagen die Verlage und deren Interessen vertritt: „Die nachträgliche Zustimmung des Urhebers zur Verlegerbeteiligung (Paragraf 27a VGG) soll erhalten bleiben.“ So also, wie es derzeit gehandhabt wird: Ist man einverstanden, dass man „seinem“ Verlag etwas abgibt, dann kann man das im Moment seiner Anmeldung bei der VG Wort tun, muss es aber nicht. Es gibt also keinen Automatismus – genau das ist im Sinne der Urheberinnen und Urheber. Wen der Paragraf VGG 27a im Wortlaut interessiert, hier kann man schauen.“

Nach etwas genauerer Besichtigung stellen wir fest: Ja, Der Börsenverein befürwortet, dass §27a VGG erhalten bleibt. Aber Der Gesetzesentwurf sieht ohnehin vor, dass der § 27a VGG erhalten bleibt, was bedeutet, dass Urheber*innen auch nach der Veröffentlichung gegenüber der Verwertungsgesellschaft einer Verlagsbeteiligung zustimmen können. An den drohenden Nachteilen für uns Urheber*innen ändert sich dadurch nichts: Nur wer das Verhandlungeschick, den Vorteil einer wohlwollenden Vertragspartner*in oder einen Knüller / Bestseller im Angebot hat, würde um die Verlagsbeteiligung drumrum kommen.
 
Was wir davon halten: siehe Stellungnahme oben.
 

Ihre
Freischreiber und Freischreiberinnen


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Nicht vergessen: Am 31. Januar ist Deadline für die VGWort-Meldungen in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft und für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet. Alles was man dazu wissen muss, erfahren Mitglieder jederzeit im Slack-Kanal #vgwort.



Die Besser-Wisser aus Tübingen

Freischreiber-Abend am 30.1. mit Elisabeth Pörnbacher und Bernd Eberhart vom  Science Notes Magazin bei Zeitenspiegel Reportagen in Weinstadt. Infos hier.



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vom 29T11:37:48+00:00.01.2020

29. Januar 2020

Pudding an die Wand nageln
 

Liebe Freischreiber und Freischreiberinnen,
liebe Kollegen und Kolleginnen,

erst mal ganz wichtig: Noch bis zum 31. Januar, 23.59 Uhr, kann man seine Meldungen bei der VG Wort online abgeben! Verpasst man den Termin, ist das Geld, das man bekommt, nicht verloren – man bekommt es nur dann ein Jahr später, also erst 2021. Und das muss ja nicht sein. Wer unser Mittagspausen-Webinar gestern verpasst hat: Mitglieder finden alle Antworten im Freischreiber-Slack-Kanal zum Thema #vgwort. Und für wen das jetzt ein Anreiz ist, Mitglied bei Freischreiber zu werden, hier geht es zur Anmeldung

Die VG Wort und das Leistungsschutzrecht

Geld bekommen, also an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt zu sein, ist das eine. Wie sich dieser Topf füllt und wie er sich für wen leert, das andere. Und da geht es ja um die Frage, ob künftig die Verlage anteilig an den Ausschüttungen an die Autoren und Autorinnen beteiligt werden, also etwas abbekommen, was dann den Autoren und Autorinnen fehlt, oder nicht. Bekanntlich ist die Position von Freischreiber, die jetzige Regelung beizubehalten, bei der die Urheber und Urheberinnen das selbst bestimmen können.

Nun wurde vergangenes Jahr im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform beschlossen, dass die Verlage grundsätzlich beteiligt werden können, die Ausformung dieser Möglichkeit aber Ländersache bleibt. Der Stand: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat gerade einen Entwurf für eine Neuregelung veröffentlicht, der die Umsetzung des Artikels 17 – Stichwort Uploadfilter – ausspart und für die Artikel 15 (Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen) und 16 (Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen) besondere Dringlichkeit anmahnt. Warum die Verlage so dringend mehr Geld benötigen und es vom Gesetzgeber laut einfordern, könnte man sich fragen.

Was das Leistungsschutzrecht betrifft, hat Tabea Rößner eine Idee, was es damit auf sich haben könnte: Ob es sich wohl um ein Geschenk an die Verlegerlobby handelt?  

Bereits im Oktober kommentierte Rößner lesenswert im Tagesspiegel: „Der Versuch, mit dem Leistungsschutzrecht Geld zu machen, ist genauso erfolgversprechend wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln.“

Aber zurück zur Beteiligung der Verleger an den Vergütungen durch die Verwertungsgesellschaften: „Dem Entwurf des Justizministeriums zufolge stünden Urhebern künftig mindestens zwei Drittel der Vergütungsansprüche zu, die Verlage würden dann höchstens ein Drittel bekommen. Letzteres allerdings nicht automatisch: Die Urheberinnen und Urheber müssten ihnen offenbar erst einmal Rechte einräumen. So ist es auch bislang geregelt“, wie es Lisa Hegemann für die „Zeit“ formuliert.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Haltung des Börsenvereins, der sozusagen die Verlage und deren Interessen vertritt: „Die nachträgliche Zustimmung des Urhebers zur Verlegerbeteiligung (Paragraf 27a VGG) soll erhalten bleiben.“ So also, wie es derzeit gehandhabt wird: Ist man einverstanden, dass man „seinem“ Verlag etwas abgibt, dann kann man das im Moment seiner Anmeldung bei der VG Wort tun, muss es aber nicht. Es gibt also keinen Automatismus – genau das ist im Sinne der Urheberinnen und Urheber. Wen der Paragraf VGG 27a im Wortlaut interessiert, hier kann man schauen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf schreibt Julia Reda, (S. 6, Hervorhebungen von uns): „Im Gegensatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist die Umsetzung der Verlegerbeteiligung gemäß Artikel 16 DSM-Richtlinie fakultativ, es besteht also kein Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Die vom BMJV vorgeschlagene Beteiligung der Verlage an gesetzlichen Vergütungsansprüchen von Urheberinnen und Urhebern ist grundsätzlich abzulehnen, da es sich hierbei um einen ungewöhnlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit zugunsten der stärkeren Vertragspartei handelt.​ Das durchschnittliche Jahreseinkommen von bei der Künstlersozialkasse aktiv versicherten Autoren liegt aktuell bei etwa 25.000 Euro, von Autorinnen sogar nur bei 19.000 Euro​. Gehälter von Fachkräften im Medien- und Verlagswesen liegen hingegen ​laut Xing Gehaltsstudie bei durchschnittlich 65.000 Euro​. Die Einkommensdiskrepanzen in der Musikbranche sind vergleichbar, mit einem noch geringeren Einkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv versicherten Musikerinnen und Musiker. Vor dem Hintergrund solch eklatanter Einkommensungleichheit ist eine Umverteilung von den Urheberinnen und Urhebern hin zum Verlagswesen nicht vermittelbar. Sollte das BMJV dennoch an der Umsetzung der sozial ungerechten Verlegerbeteiligung festhalten, ist die gesetzliche Festschreibung der Mindestquote von zwei Dritteln Urheber*innenanteil in §27VGG-E als Minimalabsicherung der Urheberinnen und Urheber absolut notwendig. Diese Mindestquote sollte zugunsten der Urheberinnen und Urheber erhöht werden. Ferner muss eine pauschale Verankerung der Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers zur Abtretung von Vergütungsansprüchen in Verträgen unterbunden werden.“ 

Bis zum 31.1. kann der Entwurf noch kommentiert werden, Anleitung hier. Wir FreischreiberInnen werden in Kürze auch eine offizielle Stellungnahme veröffentlichen. Anonsten wie immer unser Hinweis an alle Wahrnehmungsberechtigten: Werdet Mitglied in der #vgwort und nehmt eure Interessen als Urheberinnen und Urheber aktiv wahr (eine Mail genügt). Die nächste VG-Wort-Mitgliederversammlung findet am Sonnabend, den 6. Juni, tagsüber in Berlin statt.

 


 Mitmachen und Ärmel hochkrempeln: Jetzt :Freischreiberin (oder :Fördermitglied) werden! 


Freischreiberiges

„Im Rollstuhl zu den Orang-Utans“ ist ein neues Buch, das Freischreiberin Christina Schott zusammen mit Benni Over geschrieben hat. Denn sie hat Benni Over auf einer ungewöhnlichen Reise begleitet: „Benni kommt aus Rheinland-Pfalz und reist für sein Leben gern. Und er liebt Orang-Utans. So sehr, dass er die rothaarigen Menschenaffen unbedingt einmal in ihrer Heimat auf der Insel Borneo besuchen will. Das wäre nicht so erstaunlich, würde er nicht an der unheilbaren Erbkrankheit Muskeldystrophie Duchenne leiden: Der 27-Jährige ist seit seiner Pubertät völlig gelähmt. Wie Benni dennoch 15.000 Kilometer weit im Rollstuhl nach Indonesien reist, davon erzählt dieses Buch.“ Und hier bekommt man weitere Informationen.
 

Verwandte(s)

Ein Verband, den Freischreiber sehr schätzt, auch weil wir auf einer Wellenlinie liegen, ist die AG Dok – die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, die dieses Jahr ihren 40. Geburtstag feiern kann. Anlässlich dieses bevorstehenden Ereignisses bietet der derzeitige Vorsitzende und Geschäftsführer Thomas Frickel sowohl einen Rück- wie auch einen Ausblick auf seine Branche und seinen Verband: „Schmuddelkinder, die vor 40 Jahren in der Filmbranche kaum wahr- und ernstgenommen wurden, sind zu veritablen Gesprächspartnern geworden, deren Rat vielleicht gerade deshalb als besonders authentisch empfunden wird, weil in keinem anderen Bereich des Medienbetriebs kreative Arbeit so miserabel bezahlt wird. Ein früherer Chef der sendereigenen Bavaria-Studios bekannte einst öffentlich, ihm seien die Tränen gekommen, als er zum ersten Mal einen Dokumentarfilm-Vertrag gesehen habe.“ Das ganze Stück in ganzer Schönheit kann hier gelesen werden.

Ein weiterer Verband, den wir schätzen, ist Freelens, der sich um die freiberuflich tätigen Fotografen und Fotografinnen kümmert. Und weil man manchmal auch was für die Augen haben will, einfach was Schönes und Eindringliches gucken muss, kommt hier ein Hinweis auf die nächste Ausstellung in der Hamburger Freelens-Galerie, wo der Schweizer Beat Schweizer mit seiner Arbeit „Mikhailovna Called“ ins verschneite Sibirien führt. Diesen Donnerstag geht es los, zu sehen ist die Ausstellung bis zum 19. März, wenn man an den Winter nicht mehr denken muss.
 

Seminare und Abende

Recherchieren und dann berichten, auch wenn man aus naheliegenden Gründen nicht vor Ort sein kann – etwa im Iran? Ein Werkstattgespräch soll informieren: und zwar über die Arbeit eines digitalen Ermittlers wie Sam Dubberley, der eben zu Menschenrechtsverletzungen im Iran recherchiert. Eine Veranstaltung der Reporter-Akademie in Berlin im Hause von Amnesty International: 10. Februar, 18 Uhr. Hier die Feinheiten.

„Arbeiten in den Medien – wie und wo?“ fragt eine Abendveranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung in Hamburg: „Viele Studierende und Absolvent*innen möchten während und nach dem Studium in den Medien arbeiten und sich dieser Verantwortung bewusst stellen. Mit dem Wie fragen wir an diesem Abend insbesondere nach den berufsbiografischen Wegen in die und in den Medien, und wir fragen, wie den eigenen Ansprüchen an diese Tätigkeit jeweils gerecht werden kann.“ Und das am 6. Februar ab 18 Uhr in Hamburg. Wo genau, wer informiert und wie man sich anmeldet, hier geht es lang.
 

Preise & Wettbewerbe

Etwas sputen müssen sich alle, die sich noch für den Theodor-Wolff-Preis der Deutschen Zeitungsverleger bewerben wollen. Denn Einsendeschluss ist der 31. Januar. Darum geht es: „Je zwei Preise der vom BDZV getragenen Auszeichnung werden für Artikel aus den Kategorien Reportage und Meinung vergeben, und zwar getrennt nach lokalen/regionalen Tageszeitungen und überregionalen Zeitungen. Ein weiterer Preis wird für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: ,Klimawandel‘ verliehen. Jeder Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Es können Beiträge eingereicht werden, die im Jahr 2019 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung gedruckt oder online erschienen sind.“ Hier weitere Infos. 

FachjournalistIn des Jahres werden? Auch da muss man sich ranhalten, da ist ebenfalls der 31. Januar Einsendeschluss: „Messen Sie sich mit den Besten der Branche. Wählen Sie Ihren besten fachjournalistischen Print- oder Onlinebeitrag aus und reichen Sie ihn ein. Eine hochkarätige Jury prüft Ihre Bewerbung. Bewertungskriterien sind die fachjournalistischen Kernwerte wie Fachwissen, Glaubwürdigkeit, Ausdrucksweise, Originalität und Verantwortung.“ Details sind hier abzurufen.
 

Etwas mehr Zeit hat man, wenn man sich für den Georg-von-Holtzbrink-Preis für Wissenschaftsjournalismus interessiert: nämlich bis zum 31.3. Das ist die Zielsetzung: „Teilnahmeberechtigt sind alle deutschsprachigen oder in deutschsprachigen Medien veröffentlichenden Journalistinnen und Journalisten. Die eingereichten Arbeiten sollen allgemeinverständlich sein und zur Popularisierung wissenschaftlicher Sachverhalte, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie und Medizin, beitragen. Entscheidend ist die originelle journalistische Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Themen.“

So, das war’s schon wieder. Also fast. Denn auch wir sind im Grunde unseres Herzens neugierig und Klatsch & Tratsch nicht abgeneigt und fragen uns schon seit Längerem: Was macht eigentlich dieser Claas Relotius? Also nach so einer Geschichte und wenn man sich nirgendwo mehr im Medienkosmos blicken lassen darf: Wo bleibt man da?
So haben wir gebannt die Geschichte von Alexander Rupflin im „Freitag“ gelesen, die nach Tötensen führt, einem Nest in Norddeutschland in der Nordheide: „Auf dem Tennisplatz stand Hinnerk W. auf der weißen Grundlinie und trainierte mit seinem Trainer Aufschläge. Ich rief ihm durch den Maschendrahtzaun zu, ob er zufälligerweise Claas Relotius kenne. Er kam zu mir und sagte, etwas außer Atem, er sei sogar mit ihm befreundet. Später setzten wir uns auf die Plastikstühle vor dem Vereinsheim und tranken Bier. W. erzählte, dass er Relotius erst vor ein paar Tagen getroffen hätte. Der arme Kerl werde ja seit seiner Kündigung im Spiegel psychiatrisch betreut, er habe eingesehen, dass er krank sei. Um welche Krankheit es sich dabei handle, konnte W. mir nicht sagen, aber er kenne Relotius seit der Kindheit.“ Und: „Ich ging zum Haus der Familie Relotius, sie haben einen schönen Rosengarten. Das Auto stand nach wie vor in der Einfahrt, darin ein CD-Cover Punk Rock BRD Volumen 3 und eine Lederjacke.“ Sehr spannend fanden wir vor allem folgenden Hinweis: „Ich hatte mich für eine Woche im Wox-Hotel einquartiert, erleichtert, dass ein Ort, der keine Kirche hat, kein Rathaus, keinen Bäcker, keinen Metzger, keine Kneipe, immerhin ein Hotel bietet.“ Eine ganze Woche! Im Hotel!! Hat das der Jakob Augstein einfach so gezahlt? Und wie hoch war der Tagessatz? Oder ging das wieder nach dem Motto: „Wenn Sie sowieso mal Urlaub in Tötensen machen, der Relotius da rumläuft und Sie Lust haben, was dazu zu schreiben, gerne. Aber leider können wir Kosten wie …“?

Fragen über Fragen …
In diesem Sinne: Suchen Sie Antworten!
 

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vom 15T05:00:00+00:00.01.2020

15. Januar 2020

Nie wieder Not am Mann

 

Liebe Freischreiberïnnen, liebe Kollegïnnen und liebe Freundïnnen von Freischreiber,

haben Sie ein glückliches neues Jahr, in dem sich alles ändert: Die Sendeanstalten der Öffentlich-Rechtlichen stellen sich ab sofort schützend vor ihre Mitarbeiterïnnen, ganz besonders vor ihre Freien, sobald die von gewaltbereiten Menschen mit zu viel Tagesfreizeit verfolgt werden. Auch betonen Verlage und Sender nicht mehr als Allererstes, dass Fehler und Versäumnisse von freien Mitarbeiterïnnen zu verantworten seien, keinesfalls von den richtigen echten mit Hausausweis. Denn im Jahr 2020 sind die Medienanstalten sattelfest im „kleinen Einknigge“ und erkennen die Fallen, die ihnen von Feinden der Pressefreiheit gestellt werden. Sie setzen in die Tat um, was die Kollegin Samira El Ouassil in ihrer höchst lesenswerten Übersicht vergangener Fehlleistungen anmahnt: „Die Arbeit der Sender muss es sein, den Ursprung eines Shitstorms zu erkennen und dessen Agenda zu bewerten, um sich bei künstlicher Empörung nicht instrumentalisieren zu lassen und bei echter sinnvoller Empörung Einsicht zeigen zu können.“

Sollte es jemandem nach den niederschmetternden Ereignissen um den Jahreswechsel noch an Informationen mangeln: Hier, hier und hier lässt sich nachlesen, was damals so abgrundtief falsch lief, 2020 aber nicht mehr passieren wird. Weil die Lage zu ernst ist, um noch einmal derart zu versagen.

 

Geheimdienst versus Pressefreiheit

Trotz dieser erfreulichen Aussichten bleibt noch viel zu tun in diesem jungen Jahr. Seit gestern wird eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, die u. a. Reporter ohne Grenzen (RoG), aber auch investigativ arbeitende auswärtige Journalisten erhoben haben. Es geht um die Frage, ob all das, was der  Bundesnachrichtendienst im Ausland tun darf, überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das BND-Gesetz von 2017 „erlaubte dem Bundesnachrichtendienst die digitale Überwachung ausländischer Journalist*innen im Ausland und legalisierte damit eine schwere Verletzung des Menschenrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit“, wie es im aktuellen Newsletter von RoG heißt. Mehr noch: „Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwacht.“

Auch die Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Partei Die Linke, ist alarmiert und hat sich bei der Bundesregierung nach einer Bilanz der Überwachungsmaßnahmen gegen Medienschaffende erkundigt. Allein: „Das Kanzleramt gibt nichts Konkretes heraus“, schreibt Achelwilm in ihrer Pressemitteilung. „Diese Information sei – selbst unter höchsten Geheimhaltungsauflagen – zu brisant, als dass der BND sie preisgeben könne. Die erbetene Information würde ,derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt‘.“

 Dass es nun zu einer mündlichen Verhandlung gekommen ist, wertet RoG als Hinweis darauf, dass die Richterïnnen ein paar grundsätzliche Fragen haben: „Denn mündliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht des Gerichts von grundsätzlicher Bedeutung sind.“ Das Urteil soll in einigen Monaten gefällt werden. Mehr zum Hintergrund hier.
 


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Freischreiberiges

Darauf muss man erst mal kommen: ein Online-Magazin für Stand-up-Comedy. Das gibt es, seit Freischreiber Bernhard Hiergeist es im Oktober 2019 gegründet hat: „Setup/Punchline“, ein Feuilleton für Comedy und Humor. Hiergeist recherchiert seit drei Jahren in der Stand-up-Comedy-Szene, stellt u. a. den Politically Correct Comedy Club aus Wien vor oder berichtet über „Das politische Kabarett und seine gefährliche Hoffnung“. Der Mediengründer aus München hat viel vor: „Auf der Seite gibt es regelmäßig Artikel und Interviews“, schreibt er, „dazu kommt ein zweiwöchentlicher Newsletter mit Presseschau und Tipps. Demnächst erscheint auch ein Podcast.“ Das Magazin ist darüber hinaus bei Facebook und Instagram vertreten. Und hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Preise, Reisen und Kongresse

Journalisten helfen Journalisten e. V. hat uns auf den Johann-Philipp-Palm-Preis für Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen, der alle zwei Jahre von der gleichnamigen Stiftung verliehen wird. 2020 ist es wieder so weit. Der Preis will Menschen auszeichnen, die „mit friedlichen Mitteln für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, in Redaktionen, in Netzwerken, in Wort und Bild und Tat, online und offline“ kämpfen. Vorschläge für preiswürdige Kandidatinnen können bis zum 31. März eingereicht werden.

Kolleginnen, die jünger als 35 Jahre sind, sollten sich noch bis zum 1. März für den Marlies-Hesse-Nachwuchspreis bewerben. Der Journalistinnenbund sucht Texte, Videos, Filme, Online- oder Hörfunkbeiträge junger Journalistinnen, die das Verhältnis der Geschlechter mit einem gendersensiblen, differenzierten Blick behandeln. Die Beiträge müssen zwischen dem 1. März 2019 und dem 1. März 2020 veröffentlicht worden sein. Und: „Ausdrücklich sind auch Kolleginnen aus Österreich und der Schweiz eingeladen, sich zu bewerben.“

Last call: Die Ausschreibungsfrist für den Peter Hans Hofschneider Recherchepreis für Wissenschafts- und Medizinjournalismus wurde bis zum 20. Januar verlängert. Es ist ein zweckgebundenes Recherchestipendium in Höhe von 20.000 CHF, das von der Stiftung Experimentelle Biomedizin vergeben wird. Auf der Homepage heißt es: „Ausdrücklich erwünscht sind journalistische Beiträge, die Struktur und Funktion von Selbstkontrolle und Qualitätssicherung in der Wissenschaft in konstruktiver Weise beleuchten.“

Wer im Frühjahr seine Perspektiven erweitern will, kann das mit dem Pressenetzwerk für Jugendthemen tun. Im März führt eine Recherchereise nach Ägypten zum Thema „freiwilliges Engagement junger Menschen in Ägypten“. Die Lage für Journalisten in Ägypten ist hochproblematisch. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen belegt Ägypten gerade mal Platz 163 von 180. Aber es lohnt sich, einen Blick ins Land zu wagen. Anmeldungsschluss ist der 9. Februar. Einen Monat später geht es in Griechenland um „Jugendmedien und Medienkompetenz“. Weitere Infos hier.

Wen kuriert der Mediendoktor? Das Monitoring für Wissenschaftsberichterstattung will den Medizin- und Umweltjournalismus verbessern, etwa indem es journalistische Beiträge nach festen Kriterien bewertet. Auf dem Kongress Evidenzbasierte Medizin in Basel gibt es am 14. Februar einen (kostenfreien) Workshop zum Mediendoktor, mit Holger Wormer von der TU Dortmund und Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Da geht es unter anderem um die Frage: Welche Qualitätskriterien müssen medizinjournalistische Beiträge einhalten? Hier finden Sie Infos und den Link zur Anmeldung.
 

Nie wieder Not am Mann

Falls Sie sich mal gefragt haben sollten, warum Freischreiber eigentlich immer so optimistisch in die Zukunft blickt – hier kommt einer der Gründe (es gibt noch mehr, aber der gefällt uns gerade ganz besonders): Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat sich für die „diskriminierungsfreie Kommunikation“ entschieden. Ab sofort hält sie sich an ihren „Leitfaden für gendersensible Sprache“, damit sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Zwei Beispiele: „Verhindern Sie Rollenklischees und Stereotypen wie z. B. Mutter-Kind-Parkplatz oder Wickelraum für Mütter. Gleiches gilt für Sprachbilder wie z. B. Not am Mann oder Milchmädchenrechnung.“

Und: „Beziehen Sie die 3. Geschlechtsoption mit ein. Bei der Hansestadt Lübeck wird in Schriftstücken grundsätzlich der Gender-Doppelpunkt verwendet oder genderneutral formuliert.“

Warum uns das freut, abgesehen von einem echten Bewusstsein für Framing: Es gibt sie, die gute alte Veränderung, und nicht jede/r hält sie für Teufelszeug, sondern für notwendig, lebensbejahend und machbar. Der tapferen Lübecker Verwaltung wünschen wir jetzt viel Humor und eine steife Oberlippe, sollte sich in den nächsten Wochen ein Shitstorm zusammenbrauen. Der Verein Deutsche Sprache hat jedenfalls schon mal angekündigt, Prozesskostenhilfe anzubieten für Stadtbedienstete, die sich partout nicht umstellen wollen. Schließlich weiß der Verein (vermutlich aus einer Séance), dass sich der Lübecker Schriftsteller Thomas Mann „für seine Heimatstadt geschämt hätte“. Wir halten es da lieber mit Charles Darwin, einem Experten fürs Weiterkommen: „Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“

 Das war es wieder von uns. Wir wünschen Ihnen leuchtende Tage, in denen sich viel verändert!

Ihre Freischreiberïnnen


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How to… podcast. Ein Freischreiber-Abend mit Regine Marxen vom hhopcast.de am 27.1. im Haus 73 in Hamburg. Infos und Anmeldung hier.



Freischreiber-Abend in Fürth am 10. März. Infos und Anmeldung hier.



Nicht vergessen: Am 31. Januar ist Deadline für die VGWort-Meldungen in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft und für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet. Alles was man dazu wissen muss, erfahren Mitglieder bei uns im Slack-Kanal #vgwort und in einem Webinar zum Thema mit Oliver Eberhardt am 21. Januar um 12 Uhr.



Freischreiber-Position zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Wir UrheberInnen fordern: Keine pauschale Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort
Unsere Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie (hier als PDF).



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