Blumen, Pralinen und mehr Urheberrechte

Das ist doch mal was: eine Art Muttertag für freie Journalisten könnte man das nennen, was gestern gefeiert wurde. Die Rede ist vom "Internationalen Tag des Urheberrechts", von dessen Existenz wir bis vor ein paar Tagen auch noch nichts wussten. Aber natürlich fordern wir jetzt Blumen. Und Pralinen. Und, natürlich, mehr Rechte, Urheberrechte natürlich! 

Weswegen es uns irgendwie beruhigt hat, dass das Urheberrecht "keine Raketenwissenschaft" ist, wie der Hamburger Medienanwalt Reinhard Karl im  Interview mit dem Magazin "Intro" behauptet.

Fühlt sich allerdings oft genug so an: Aus Gesprächen wissen wir, dass viele freie Journalisten das Thema Urheberrecht zwar wichtig finden, aber ob der Komplexität der Materie inzwischen aus der Debatte ausgestiegen sind. Deshalb hier nochmal ein paar Texte für den Überblick:

Einen guten Einstieg ins Thema liefert da z.B. das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung. 

Eine Sammlung von Links zu den wichtigsten Beiträgen zur Urheberrechtsdebatte der vergangenen Wochen hat die freie Journalistin und DJV-Kollegin Heike Rost zusammengestellt.

Und die zentrale Freischreiber-Position zum Thema - für alle, die ob der ganzen Diskussion aus den Augen verloren haben, was wir eigentlich darüber denken - gibt es hier.

Genaue Lektüre lohnt - Missverständnisse gibt es ja leider genug in der Debatte. Auch deshalb hat der ehemalige Freischreiber-Vorsitzende Kai Schächtele in einer Antwort auf eine Polemik von Geo-Chef Peter-Matthias Gaede noch einmal die Position freier Journalisten deutlich gemacht.

Schächtele schreibt angesicht der immer neuen Jubelgewinne von Medienunternehmen und den nirgens steigenden Honoraren: "Was ich von den Expeditionen im Namen des Stammes Freischreiber mit nach Hause gebracht habe, ist vor allem die Erkenntnis, dass es die heilige Allianz von Urhebern und Unternehmern, von Kreativen und den Verwertern schon lange nicht mehr gibt. Es ist ein immer wieder gern bemühter Mythos, dass es den Urhebern nur dann gut geht, wenn es auch den Verwertern gut geht. Halleluja, von welcher Zeit sprechen wir? Mitte der Siebziger? Die Wahrheit ist: Die Bedingungen, unter denen die Kreativen in Deutschland arbeiten, sind von der Prosperität der Unternehmen, die mit dieser Arbeit Geld zu erlösen versuchen, weitgehend entkoppelt."

Deshalb freut uns sehr, dass auch die Kollegen vom DJV sich inzwischen der Freischreiber-Forderung angeschlossen haben, dass das Urheberrecht (genauer: Das Urhebervertragsrecht) zugunsten der eigentlichen Urheber überarbeitet werden muss.

Denn dass die "Gemeinsamen Vergütungsregeln", die freien Journalisten eigentlich angemessene Vergütung für ihre Arbeit sichern sollten, nicht funktionieren, ist ja immer offensichtlicher. Deshalb fordert der DJV nun - wir tun das schon länger - eine Verbandsklagebefugnis zur Durchsetzung der Vergütungsregeln sowie eine verbindliche Schlichtung, damit die Verhandlungen nicht jahrelang ergebnislos verschleppt werden können.

Schade finden wir allerdings, dass die Gewerkschaft unsere Forderung nach einem Verbot von Buyout-Verträgen nicht teilen möchte.

Dazu passt auch die Mitteilung der Initiative Urheberrecht, der auch Freischreiber angehört. Darin fordern wir zusammen mit 28 anderen Urheberverbänden mehr freie Selbstbestimmung und Respekt für diejenigen, die jene Werke schaffen, die später, verlegt, gesendet oder aufgeführt werden. "Urheber und ausübende Künstler müssen selbst bestimmen können, auf welchem Weg sie ihre Werke und Darbietungen zu angemessenen Bedingungen verwerten." Man wird sich doch mal was wünschen dürfen am eigenen Feiertag. 

Kurz verlinkt: "Ohne motivierte Urheber haben Unternehmer nichts zum Unternehmen"

In den vergangenen Tagen wurden ein paar Texte veröffentlicht, die den aktuellen Stand der Urheberrechtsdebatte umreißen.

Oliver Nagel schreibt: "Am meisten geht es mir auf den Zeiger, dass ich mittlerweile zum Juristen, Wirtschaftsexperten und womöglich Philosophen werden muss, um weiter das machen zu können, was ich schon seit -zig Jahren mache."

Tim Renner räumt mit der Mär auf, dass im Netz alle alles immer kostenlos haben wollen.

Peter-Matthias Gaede, der Chefredakteur von GEO, knöpft sich trotzdem die Anhänger des Stammes Nimm vor.

Und Kai Schächtele aus dem Freischreiber-Vorstand entgegnet ihm: "Es stimmt schon: Auch in Zukunft werden Urheber auf Unternehmer angewiesen sein. Es stimmt aber auch: Ohne motivierte Urheber, die noch dazu die Marotte haben, von ihrer Arbeit leben zu wollen, haben Unternehmer nichts zum Unternehmen."

 

Sehr witzig, Herr Steingart!

Kaum wurde neulich bekannt, dass das Leistungsschutzrecht nach dem Willen der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden soll, dankte der Chefredakteur des Handelsblatts Gabor Steingart der Konkurrenz von Springer, die dieses Recht fast im Alleingang durchgesetzt habe. Ja, er wollte Döpfner im Namen aller Verlage dafür sogar einen Extra-Obulus überweisen.

Bei den eigenen Autoren ist Steingart weniger großzügig und möchte ihnen selbst Rechte abschwatzen, die ihnen eigentlich zustehen. Beim Urheberrechtsexperten und Freischreiber-Mitglied Matthias Spielkamp ist er da an den Richtigen gekommen.

Spielkamp hatte neulich im Handelsblatt auf einen Text von Christoph Keese geantwortet, in dem der Außenminister des Springer-Verlags einmal mehr das Leistungsschutzrecht gepriesen hatte. Keese verschweige, schrieb Spielkamp, "dass sein Arbeitgeber, der Axel-Springer-Verlag, seinen freien Journalisten Geschäftsbedingungen diktieren will, die ihnen mehr Rechte abnötigen, als das Gesetz erlaubt. Nach Klagen der Journalistengewerkschaften DJV und DJU hat Springer (...) den Kürzeren gezogen, versucht aber weiterhin, die freien Journalisten, die ein Verlag doch eigentlich als Partner betrachten sollte, mit seiner Verhandlungsmacht zu nötigen, so viele Rechte abzutreten, wie er kriegen kann."

Nicht nur Springer. Denn nun hat Handelsblatt-Autor Spielkamp Post vom Verlag bekommen. In dem Formschreiben, das offenbar jeder Erstautor erhält und das von Chefredakteur Gabor Steingart unterzeichnet ist, macht der  Verlag den Autor darauf aufmerksam, dass er seine Rechte an dem Text in vollem Umfang an den Verlag abzutreten habe. "Im Hinblick auf die multimediale Nutzung aller Beiträge erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit jeder Honorarzahlung die Einräumung und Nutzung des Printmedien-, des Multimedia-, des Datenbank-, sowie des Werberechts zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlichen unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten wird."

Sehr witzig Herr Steingart: Buy-Out-Konditionen für einen Beitrag, der die Buy-Out-Praxis geißelt. So viel Ironie hätte man dem Handelsblatt nicht unbedingt zugetraut.

Spielkamp konnte darüber nicht lachen und hat Steingart heute einen Antwortbrief geschrieben, der sich - falls ein Brief das kann - gewaschen hat.  Darin erinnert er  den Handelsblatt-Chef nicht nur an die Aufgaben eines Chefredakteurs, sich für die Rechte seiner Journalisten - ob fest oder frei - einzusetzen, statt ihnen gegenüber fragwürdige Verlagsinteressen durchzusetzen. Im übrigen, schreibt Spielkamp, halte er die Behauptung für falsch, dass „seit jeher“ mit jeder Honorarzahlung alle diese Rechte ausschließlich an den Verlag abgetreten wurden. Spielkamp: "Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass das eine dreiste Lüge ist, denn Sie bzw. Ihr Justiziariat (müssten) wissen, dass das nicht so ist. Die Begründung dafür spare ich mir an dieser Stelle; das können Sie sich bei Bedarf sicher von Ihrer Rechtsabteilung erläutern lassen."

Wir schließen uns dieser Einschätzung an und sind gespannt auf Steingarts Antwort. Vielleicht fordert er jetzt eine Leistungsschutzabgabe für die Veröffentlichung seines Briefs auf Spielkamps Blog?
 

Die Kostenlos-Kultur der Presseverlage

 

Daniel Bröckerhoff hat für die NDR-Sendung ZAPP einen Film über die Situation freier Journalisten gedreht. Autoren des Madsack-Verlags berichten darin, dass sie für die Online-Verwertung ihrer Geschichten kein Honorar, sondern stattdessen die Drohung erhalten, keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn sie aufgrund dieser Praxis prozessieren sollten.  Freischreiber-Mitglied Christian Tröster berichtet über ähnliche Kostenlos-Methoden bei der Welt am Sonntag. Zu deutsch: Verlage betreiben gegenüber freien Journalisten exakt jene Kostenlos-Kultur, die sie im Netz lautstark beklagen. Dass die Verleger rechtswidrig handeln, ist ihnen offenbar bewusst. Denn sie würden eine Klage der Journalisten vor Gericht verlieren. Das Hamburger Landgericht hat festgestellt:

„Das Prinzip der angemessenen Vergütung hat gemäß § 11 Satz 2 Urhebergesetz Leitbildfunktion. Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes.“

Und weil das so ist, drohen die Verlage den freien Autoren mit Nicht-Beschäftigung, wenn sie ihr Recht einfordern. Was für eine bigotte Doppelmoral! Und was für eine schwache Urheberposition!

Wulff, die Bahncard und wir Journalisten

Nichts ist so kläglich, dass es nicht wenigstens als schlechtes Beispiel dienen könnte. Und so scheint, als bliebe uns von der kurzen Amtszeit des Christian Wulff immerhin eine große gesellschaftliche Debatte: Die über das "Wulffen": mitnehmen was geht, Vergünstigungen annehmen, die man nur wegen seiner gesellschaftlichen Stellung erhält, für größere Geschenke unter Geschäftsfreunden empfänglich zu sein, Sie wissen schon...

Am Wochenende benachrichtigte die Deutsche Bahn die Journalisten unter ihren Kunden, dass sie ab Mitte April die Bahncard für Besitzer des Presseausweises nicht mehr zum halben Preis abgeben wird. Der Rabatt passe nicht mehr in die Zeit, findet das Staatsunternehmen. Die "gesellschaftliche Sicht auf die Dinge" habe sich gewandelt schreibt der Konzern erstaunlich offen. Aber in diesem Fall trafen wohl die gesellschaftliche Ethikdebatte und der Sparwille des Konzerns auf's Trefflichste zusammen.

Freischreiber bietet keinen Presseausweis an und wir bedauern auch, dass er in den letzten Jahren zum Rabattheftchen verkommen ist. Allerdings muss die Diskussion um Presserabatte - zumindest was freie Journalisten betrifft - vor dem Hintergrund seit Jahren sinkender Honorare und immer knapperer Spesenbudget gesehen werden. Wir wissen auch, dass manche Auftraggeber überhaupt keine Reisekosten mehr übernehmen. Diese strukturellen Probleme können und dürfen Presserabatte jedoch nicht lösen.

Freischreiber setzt sich deshalb nicht für das Alimentieren von freien Journalisten ein, sondern für eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit. Dann sind "finanzielle Erleichterungen" durch Journalisten-Rabatte, mit denen Konzerne wie die Bahn ja durchaus eine Absicht verfolgen, nicht mehr notwendig.

Die Bahncard ist für Rabatte sogar eher untypisch. Längst gewähren Produzenten von Unterhaltungselektronik und auch Reiseveranstalter Rabatte, die nichts mit der Arbeit von Journalisten zu tun haben. Der Bahncard-Rabatt aber kam bisher weniger dem Journalisten selbst zugute (natürlich auch, denn wahrscheinlich wurde jede rabattierte Bahncard auch privat genutzt), sondern war in erster Linie eine Subvention für Verlage. Mit einer Bahncard halbieren sich die Fahrtkosten, für die der Auftraggeber aufkommen muss und nach unserer Erfahrung erwarten Redaktionen längst ganz selbstverständlich, dass jeder Freie sie für seine Recherchereisen benutzt.

Angesichts der schlechten Honorarlage wäre es also der richtige Weg, die Auftraggeber an dieser Investition von 240 Euro auch zu beteiligen. Etwa durch eine zusätzliche Spesenpauschale, die freie Journalisten ihren Auftragebern bei jeder Reise, die sie mit der Bahncard oder anderen Vergünstigungskarten dieser Art antreten, neben den Reisekosten in Rechnung stellen. Für die Verlage wäre eine solche Bahncard-Pauschale allemal günstiger als künftig den vollen Bahnpreis zu bezahlen.  
 

Hallo, ihr Zeitungssubventionierer!

In der Schweizer Medienwoche steht ein aufschlussreiches Interview mit dem Leiter des Feuilletons der Neuen Zürcher Zeitung, Martin Meyer. Der hatte vor einiger Zeit gesagt, es sei „eine Ehre“, für die NZZ zu schreiben, auf das Honorar komme es nicht an. „Können Sie sich vorstellen“, lautete die Frage an Meyer, „dass das ein Affront ist für einen Journalisten, der versucht, sein Geld auf dem freien Markt zu verdienen? Meyers Antwort:

„Ich versuche zu erklären, was ich damit – übrigens ohne jede Provokation gegenüber freien Journalisten – gemeint habe, da es zu Missverständnissen Anlass gab. Feuilleton-Berichterstattung ist sehr aufwändig. Wenn Sie ein Buch besprechen müssen, sagen wir: von 500, 1000 oder sogar 1700 Seiten wie das neue von Péter Nádas, dann müssen Sie sich überlegen, wie lange sie brauchen, um das zu lesen. Sie kommen auf eine Woche, vielleicht zwei. Dann erstellen Sie sich ein Schreibkonzept für die Rezension, schreiben den Text, polieren und redigieren ihn. Am Schluss haben Sie sicher einen halben Monat investiert. Auch wenn Sie den Stundenlohn einer Putzfrau einsetzen, kommen Sie auf eine Summe, die wir nie zahlen könnten, weil wir unter Umständen drei, vier, fünf solche Rezensionen täglich im Blatt haben. Darum sind wir auf Idealisten angewiesen, die sich das leisten können und wollen, und das sind eigentlich sehr viele, die für uns schreiben. Ohne diese Schar von freien Mitarbeitern, die bereit sind, auf eine normale Entlöhnung zu verzichten, könnten wir unser Feuilleton gar nicht machen. Ergo: Diese Art von Feuilleton wird mindestens teilweise von unseren freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern subventioniert. Ich kann und darf deshalb ergänzen: Es ist uns eine Ehre, dass diese Kolleginnen und Kollegen für uns tätig werden.“

Mal ehrlich: So klar und ironiefrei hat das noch keiner formuliert. 

Breite Debatte zum Urheberrecht beginnt

Die Freischreiber-Position zur geplanten Urheberrechtsreform zieht allmählich Kreise. Immer mehr Urheberverbände (und Medien-Journalisten) melden sich in der Sache zu Wort. Sie orientieren sich dabei an unserer Stellungnahme, deren zentraler Gedanke lautet: Die Urheber als dritte und wichtigste Gruppe müssen ihre Interessen sowohl gegenüber den Verwertern als auch gegenüber den Nutzern klarstellen und verdeutlichen. 

In der Neuen Zürcher Zeitung erklärt heute Joachim Güntner, warum diese Mittelposition so schwierig ist. Er verweist auf das vor zwei Jahren erschienene Buch von Eckardt Höffner, das seinerzeit nachwies, dass Autoren (in England!) ohne Urheberrecht finanziell besser dastanden als mit Urheberrecht. Die Position eines freien Autors, heißt es, werde im wesentlichen durch seinen Marktwert geschützt, nicht durch das Urheberrecht.

Güntner und Höffner beziehen sich allerdings auf das angelsächsische Copyright, das in der Tat ein reines Verwerterrecht ist. Das deutsche bzw. kontinentaleuropäische Urheberrecht geht dagegen vom „Werk-Schöpfer“ aus. Es rückt das Urheberpersönlichkeitsrecht (§11-14 UrhG) in den Mittelpunkt. Diesen Wesenskern des deutschen Urheberrechts gilt es zu verteidigen und auszubauen.

Vergütungsregeln: DJV und Verdi - Bitte nachverhandeln!

Nach sechsjährigen Verhandlungen präsentierten am 1. Februar 2010 die beiden Gewerkschaften stolz die mit den Verlegern vereinbarten Vergütungsregeln für Tageszeitungen (DJV-Chef Konken: "Die sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt").

Das ist nun zwei Jahre her. Freischreiber hat die Vereinbarung, die angemessene Honorare für freie Journalisten bei Tageszeitungen festlegen sollte, von Anfang an abgelehnt. Wir rechneten damals vor, wie viel ein freier Journalist nach den neuen Sätzen schreiben muss, damit er zum Beispiel auf das Gehalt einer Reinigungskraft kommt.

Der DJV hat zwar inzwischen zugegeben, dass es sich bei den vereinbarten Sätzen um nicht mehr als ein Mindesthonorar handelt. Doch damit wurde das Ziel der Vergütungsregeln verfehlt. Denn es geht nicht um Mindesthonorare, die das Urheberrecht von den Vergütungsregeln verlangt: Dort steht, die Urheber müssten angemessen entlohnt werden. Und das steht auch im Vertrag zu den Vergütungsregeln: "Nach § 32 UrhG hat der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wobei eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ermittelte Vergütung unwiderlegbar angemessen ist." 

Das schlimmste daran: Selbst diese Vergütungsregeln werden von vielen Verlagen nicht einmal eingehalten (Hier eine Landkarte mit den wenigen Redaktionen, die sie umsetzen). Autoren, die trotzdem darauf pochen, müssen sogar damit rechnen, nicht mehr beauftragt zu werden, wie das Beispiel der Fränkischen Post zeigt. Das sind Methoden aus Zeiten des Manchester-Kapitalismus.

Die Vergütungsregeln lassen zusätzlich eine fatale Lücke, die es den Verlagen ermöglicht, Texte, die zwar eine enorme Auflage erreichen, trotzdem mit einem geringen Honorar zu vergüten, ohne dabei gegen die Vergütungsregeln zu verstoßen. 

Verleger und Gewerkschaften vereinbarten nämlich nur Honorare bis zu einer Auflage von 200.000. Alles was darüber hinausgeht, muss nicht mit einem höheren Honorar abgegolten werden. Dies ermöglicht den Verlagen Kettennutzungen. Ein Autor schreibt für eine Beilage, erhält dafür das maximale Honorar nach den Vergütungsregeln. Das Objekt liegt jedoch mehren weiteren Zeitungen bei. Für diese Nutzungen wird kein weiteres Honorar bezahlt, weil das nicht als erneute Nutzung gilt. So erhält der Autor je nach Texttyp maximal zwischen 94 Cent und 1,65 die Zeile, so wie es die Vergütungsregeln bei einer Auflage von 200.000 vorsehen, auch wenn die tatsächliche Auflage der Beilage um ein Vielfaches höher ist.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt das Beispiel "Sonntag aktuell"  sehr anschaulich. Das Sonntagsblatt wird vom sogenannten Themenpool der Stuttgarter Nachrichten produziert und liegt einer ganzen Zahl an Regionalzeitungen in Süddeutschland bei. Die Reisereportagen werden zusätzlich in der Münchner Abendzeitung veröffentlicht. So kommt "Sonntag aktuell" auf eine Verbreitung von einer Million. Die Autoren werden jedoch nach den Vergütungsregeln für eine Zeitung mit einer Auflage von 200.000 und darüber honoriert.   

Eines unserer Mitglieder, selbst Autor von "Sonntag aktuell", rechnet vor: 

"Für eine Veröffentlichung in Sonntag Aktuell und Abendzeitung hält der Verlag also den untersten Betrag der Kategorie "über 200.000 Auflage" für angemessen, obwohl die Titel zusammen die fünffache Auflage erzielen (eine Million). Sie zahlen den Satz für "Nachrichten und Berichte", wohlgemerkt, nicht den für Reportagen. Sonntag Aktuell könnte also - wenn sie uns das mitteilen und unser Einverständnis einholen, wie jetzt auch im Fall der Abendzeitung geschehen - eines Tages auch den Reiseteil des Hamburger Abendblatts produzieren. Und den des Tagesspiegel in Berlin. Und den der WAZ. Und den der Badischen Zeitung. Und mit Verweis auf die Vergütungsregeln müssten sie uns dafür keinen Cent extra bezahlen. "

Eine Vereinbarung, die zum einen weit entfernt ist von einer Angemessenheit, die zum anderen offenbar nicht einmal flächendeckend durchgesetzt werden kann und die darüber hinaus - wie bei Sonntag Aktuell - ominöse Kettennutzungen mit Millionenauflage erlaubt und Autoren damit um eine angemessene Beteiligung bringt, ist nicht das Papier wert auf dem sie steht. 

Die Vergütungsregeln wurden für zwei Jahre vereinbart. Deshalb fordert Freischreiber die Gewerkschaften, die ja inzwischen auch ihr Herz für Freie entdeckt haben, auf: Zurück auf Los. Bitte nachverhandeln! 

Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden. Das Positionspapier der Freischreiber zur geplanten Urheberrechts-Reform

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ (Leitsatz des Urhebergesetzes, nachzulesen in § 11).

 

Vor 30 Jahren befassten sich allenfalls Spezialisten mit dem deutschen Urheberrecht. Heute muss sich jeder normale Bürger damit herumschlagen. Vor 30 Jahren waren immaterielle Güter ein Sonderthema für philosophische Besinnungsaufsätze, heute setzt die Kulturindustrie mit digitalen Dateien mehr um als die Automobil-Industrie.

Ganz selbstverständlich beschäftigen sich heute die EU-Kommission, die nationalen Regierungen, unzählige Abgeordnete und Lobbyisten mit hochkomplizierten Detailfragen des Urheberrechts - aus einem einzigen Grund: Es geht um mächtige Interessen und deren künftiges Überleben im Wettbewerb. Das hat der politische Wirbel um das US-Gesetzesvorhaben SOPA und das EU-Handelsabkommen ACTA erst kürzlich wieder gezeigt.

Die Urheber haben sich in dieser wichtigen Debatte lange zurückgehalten. Deshalb droht ihnen nun die Pleite. Denn sie könnten zwischen den mächtigen Interessen der Verwerter (= Content-Industrie) und den ebenso mächtigen Interessen der Internet-Nutzer (= Plattform-Industrie) zerrieben werden wie ein Stück Parmesan.

Zwei Beispiele sollen das erläutern: Vor genau zehn Jahren wurde das Urhebervertragsrecht (ein für freie Journalisten extrem wichtiger Bestandteil des Urheberrechts!) novelliert. Diese Novelle bescherte allen Urhebern eine „angemessene Vergütung“ ihrer Arbeit sowie die „prinzipielle Vergütung“ jeder einzelnen Nutzung. Eine Spät-Folge dieser Reform waren die  „gemeinsamen Vergütungsregeln“ für freie Tageszeitungsjournalisten.

Heute wissen wir: Diese Reform des Urheberrechts hat nichts gebracht. Die Verlage ignorieren frech, was im Urhebervertragsrecht festgelegt ist. Sie setzen darauf, dass freie Journalisten ihr Recht nicht einklagen, weil sie sonst um ihre Weiterbeschäftigung fürchten müssen. Das Urhebervertragsrecht in seiner jetzigen Form ist ein Papiertiger geblieben.

Im Jahr 2012 steht erneut eine Novelle des Urheberrechts an: der so genannte „3. Korb“. Bei dieser Reform wollen die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht im Gesetz verankern, das die Rechte der Urheber teilweise verdrängt. Aber auch die großen Internet-Plattformen (wie Google oder Facebook) mobilisieren ihre Nutzer für eine Urheberrechtsreform. Sie möchten, dass die Nutzer künftig einen größeren Teil des „geistigen Eigentums“ kostenlos nutzen und frei bearbeiten können. Das heißt: Die Luft zum Atmen könnte auch für freie Journalisten noch dünner werden.

Aus all diesen Gründen haben wir Freischreiber unsere Position vor der anstehenden Urheberrechts-Reform präzisiert. Das nachfolgende Positionspapier, das der Vorstand beschlossen hat, soll den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments als Prüfstein dienen. Anhand dieses Papiers können sie prüfen, ob die angestrebte Reform tatsächlich dem eingangs zitierten Leitsatz des Urheberrechts entspricht. Freischreiber hat das Positionspapier auch in die „Initiative Urheberrecht“ eingebracht, in der sich 27 Urheber-Verbände zusammengeschlossen haben:

 

 

Freischreiber-Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsreform:

Die derzeit geplante Reform des Urheberrechts schmälert nach unserer Auffassung die Rechte der Urheber und ignoriert deren tatsächliche Probleme. Während die Ansprüche der Verwerter (Leistungsschutzrecht) und die Ansprüche der Nutzer (Ausweitung der Schrankenregelungen) ausführlich zur Sprache kommen, fallen die Interessen der Urheber bislang weitgehend unter den Tisch.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, muss das Urheberpersönlichkeitsrecht in Teil 1, Abschnitt 4 des UrhG (§11-14) als Wesenskern des Urheberrechts wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten gerückt werden. Davon ausgehend definieren wir als Vertreter der freien Journalisten unsere Interessen wie folgt:           

  

1. Unsere Interessen gegenüber den Verwertern

Durch den Versuch der Verwerter, sich in die Rolle der eigentlichen Urheber hineinzudrängen (siehe Heidelberger Appell, siehe Leistungsschutzrecht) ist es in der Debatte über einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu einem eklatanten Missverständnis gekommen. Denn die von den Verwertern behauptete Interessen-Identität von Urhebern und Verwertern gibt es nicht. Im Gegenteil, die Kluft zwischen Urheber- und Verwerter-Interessen ist gerade in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Beispielhaft zeigte sich dies an der Entwicklung des Urhebervertragsrechts und seiner praktischen Ausgestaltung (§31ff UrhG).

Immer öfter werden die Urheber heute mit „Rahmen-Verträgen“ konfrontiert, die ihnen nur noch die „Wahl“ lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren. Das Prinzip des freien Aushandelns von Nutzungsrechten und Vergütungen wurde durch einseitig diktierte „Verträge“ ausgehebelt, kollektive Vereinbarungen werden endlos verzögert und schließlich nicht eingehalten (siehe Vergütungsregeln, §36 UrhG).

Freischreiber e.V. fordert deshalb als dringendste Maßnahme eine Novellierung des Urhebervertragsrechts in Abschnitt 5 des UrhG (§28-44). Denn die im Jahr 2002 in Kraft getretene Reform hat nicht - wie beabsichtigt - zur Stärkung der Urheberposition beigetragen.

Wir fordern insbesondere klare Aussagen zur angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus sämtlichen Verwertungsarten („Jede Nutzung eines Textes muss honoriert werden“). Wir fordern eine Informationspflicht der Verwerter gegenüber den Urhebern über alle tatsächlich erfolgten Werknutzungen. Wir fordern die Pflicht der Verwerter, bei Nutzungen durch Dritte das Einverständnis der Urheber einzuholen, und wir verlangen eine Begrenzung der Nutzungsdauer.

Um das gegenwärtige Urhebervertragsrecht aus seiner Wirkungslosigkeit zu befreien, fordern wir darüber hinaus die Festlegung einer angemessenen Frist für den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln (§36 UrhG), einen zeitnahen und zwingenden Schlichtungsprozess nach Fristüberschreitung sowie die Möglichkeit der Verbandsklage bei Nichteinhaltung der gemeinsamen Vergütungsregeln. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnen wir ab, da insbesondere die freien Journalisten durch ein derartiges Recht unzumutbar in ihren Urheberrechten beschnitten werden. Erste Rahmenverträge fordern die Urheber bereits auf, auch sämtliche Leistungsschutzrechte an die Verwerter abzutreten.

           

2. Unsere Interessen gegenüber den Nutzern

Nicht nur die Verwerter, auch die Nutzer wollen das Urheberrecht zu ihren Gunsten verändern (Stichwort: „Die Interessen der Allgemeinheit am unbeschränkten Zugang zu Informationen sind höher zu bewerten als das Recht der einzelnen Schöpfer an ihrem geistigen Eigentum“). Die Organisationen der Nutzer fordern vor allem eine Ausweitung der Schrankenregelungen im Urheberrecht, also jener Bereiche, die Nutzungen auch ohne Zustimmung der Urheber bzw. ohne Vergütung der Urheber ermöglichen sollen (Stichworte: Privatkopie, Remix-Kultur). Nutzer-Vertreter behaupten, nur durch größtmögliche Freiheit im Umgang mit den Werken anderer könne sich die Gesellschaft geistig entfalten und werde in ihrer Entwicklung nicht unzumutbar durch antiquierte Vorstellungen von geistigem Eigentum gebremst.

In der Praxis hat diese Haltung dazu geführt, dass massenhafte Urheberrechtsverletzungen und eine weit verbreitete Kostenlos-Mentalität die Geschäftsmodelle nicht nur mancher Verwerter gefährdeten, sondern auch die Existenzgrundlage vieler selbstständiger Urheber, da diese weder bei den Verwertern noch bei den Nutzern eine angemessene Honorierung ihrer Arbeit erzielen können.

Freischreiber e.V. fordert deshalb, in Abschnitt 6 des UrhG (§44a-63a) die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabhängig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden. Eine Urheber-Abgabe würde Millionen von Abmahnungen überflüssig machen, die massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen vermeiden und den Urhebern den erforderlichen Ausgleich in Form einer gesellschaftlichen Tantieme eröffnen.

So genannte transformative Werknutzungen (Remix, Mashup, Appropriation Art, Plagiate) lehnen wir ab, insbesondere, wenn sie zu Gewinnerzielungszwecken bzw. auf Kosten anderer vorgenommen werden. Einer Verkürzung der Schutzfristen in Abschnitt 7 des UrhG (§64-69) zugunsten einer rascheren Gemeinfreiheit stimmen wir dagegen zu, sofern ein Ausgleich an anderer Stelle erreicht werden kann.

 

3. Fazit

Die bisherige Debatte zur Reform des Urheberrechts ist unzureichend, weil sie die Interessen der eigentlichen Urheber größtenteils unberücksichtigt lässt.“

Brief an Sonntag Aktuell: Reiseautoren suchen das Gespräch

Die Verlagsleitung der Südwestdeutsche Medien Holding, die Redaktionsleitung von Sonntag Aktuell und des Onlineportals Fernweh Aktuell sowie der Chefredakteur der Münchner Abendzeitung haben heute Post von Freischreiber bekommen: In einem gemeinsamen Brief fordern 31 freie Reiseautoren ein faires Honorar für den Erstabdruck ihrer Artikel in Sonntag Aktuell sowie eine angemessene Vergütung für weitere Nutzungen.

Wie wir berichteten, liefert das Verlagshaus inzwischen auch die Reiseseiten für die Münchner Abendzeitung und hat ein neues Reiseportal www.fernweh-aktuell.com gestartet. Genau darüber möchten sie nun mit den Verantwortlichen sprechen. Besser spät, als nie.

Zur Kenntnis gegeben haben wir diesen Brief außerdem den Chefredaktionen der Stuttgarter Nachrichten (welche die Sonntag Aktuell produzieren) sowie der Stuttgarter Zeitung, Südwest Presse, Die Rheinpfalz und des Mannheimer Morgen, die, zusammen mit ihren Lokalausgaben, die größten Abnehmer sind.

Wir veröffentlichen hier den Brief im Wortlaut:

Aus der Redaktion des Themenpools der Stuttgarter Nachrichten haben wir als Autoren des Reiseteils von Sonntag Aktuell die Information erhalten, dass wir zustimmen sollen, dass unsere Texte und Bilder ohne zusätzliches Honorar künftig auch auf dem Reise-Portal fernweh-aktuell.com und in der Münchner Abendzeitung erscheinen können.
 
Bereits 2011 wurden Texte ohne unsere Einwilligung und ohne zusätzliche angemessene Honorierung in das Portal fernweh-aktuell.com eingestellt. fernweh-aktuell.com ist keine Online-Ausgabe der Trägerzeitungen von Sonntag Aktuell, sondern ein eigenständiges Format, und folglich muss nach dem Urheberrechtsgesetz bei Verwendung von Texten und Fotos eine angemesse Vergütung erfolgen. Auch die Vergütungsregeln an Tageszeitungen sehen für gesonderte Nutzung Extra-Vergütungen vor. Wir bitten Sie, die bereits erfolgten Nutzungen nachzuhonorieren, und sich mit uns über eine angemessene zusätzliche Vergütung für künftige Artikel zu verständigen.
 
Wir möchten Sie auch auf die Gültigkeit der Vergütungsregeln hinweisen, die der BDZV und die Journalistenverbände vereinbart haben. Wir bestätigen Ihnen, dass wir hauptberuflich journalistisch tätig sind, und möchten für unsere Arbeit, seien es Berichte, Reportagen, Glossen oder Kommentare, künftig mindestens nach diesen Richtlinien honoriert werden. Angesichts einer Reiseteil-Auflage von 880.000 Exemplaren (Mediadaten 2012), die nun mit der Übernahme des Reiseteils der Abendzeitung auf eine Million steigt, halten wir es für angemessen, im Segment „Auflage über 200.000 Exemplare“ die Sätze 103 Cent/Zeile für Nachrichten und Berichte und 132 Cent/Zeile für Reportagen, Glossen etc. anzusetzen.
 
Nur eine faire Bezahlung ermöglicht es freien Autoren, Beiträge in der von Verlag und Redaktion gewünschten und gewohnten hohen Qualität zu liefern. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe hätte aus unserer Sicht bedeutet, dass neue Nutzungs-Vereinbarungen - wie in anderen Häusern geschehen - zusammen mit den freien Autoren entwickelt werden und der Verlag seine Überlegungen dazu auch erläutert.
 
Im vergangenen Jahr blieben Anfragen in Sachen fernweh-aktuell.com unbeantwortet. Aber für ein solches Gespräch ist es ja noch nicht zu spät. Deshalb bitten wir Sie, mit den freien Autoren von Sonntag Aktuell einen konstruktiven Dialog zu beginnen.

Um in ein solches Gespräch einzutreten, wenden Sie sich bitte an Benno Stieber, den Vorsitzenden von Freischreiber e.V.

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