Ein Blick in den internen Bereich (I)

Als im vergangenen Herbst 140 Journalisten den Verband Freischreiber gründeten, war eine der grundlegenden Ideen, freie Journalisten zu vernetzen, weil jeder einzelne umso professioneller arbeiten kann, über je mehr Wissen er verfügt. Im internen Bereich dieser Seite gibt es mehrere virtuelle Räume, in denen dieses Wissen zusammengetragen und aufbereitet wird.
So hat etwa die Arbeitsgruppe Buy-Out damit begonnen, die Verträge der einzelnen Medienhäuser zusammenzutragen, Erfahrungen beim Umgang damit zu sammeln und Fragen zu beantworten, die sich jeder Freie immer wieder stellt. Wie reagiert x, wenn ich einzelne Passagen des Vertrages streiche? Welche ist die beste Strategie in den Verhandlungen mit y? Und wie sichere ich Beweise, wenn ich einen Text von mir auf dem Portal von z wiederfinde?
Die Antworten auf solche Fragen kann jedes Freischreiber-Mitglied in der Rubrik „Ergebnisse“ einsehen, sobald es sich in der Arbeitsgruppe Buy-Out angemeldet hat. Und wer dann Lust bekommt, sich selbst einzubringen, trägt dazu bei, dass das Wissen, auf das jeder zugreifen kann, kontinuierlich wächst.
Und das ist gut so: Angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen im Medienmarkt sieht es nicht danach aus, als würden uns freien Journalisten die Fragen so schnell ausgehen.

Rufen Sie nicht an, wir rufen Sie an!

Ein zentrales Anliegen von Freischreiber ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Redaktionen und freien Journalisten. Das kommt nicht von ungefähr. Oft müssen freie Journalisten auf Rückrufe aus den Redaktionen warten oder Honorarzahlungen anmahnen. Und manchmal kommt überhaupt keine Reaktion. Der freie Journalist Wolf Reiser hat jetzt* auf der Seite des Autoren+Reporter-Netzwerks seine vergeblichen Kontaktversuche mit der Chefredaktion von "Merian" beschrieben.
 

* Der Link funktionierte zwischenzeitlich nicht, weil Wolf Reisers Text nicht richtig im Archiv der Autoren+Reporter abgelegt worden war. Und wir dachten schon, aus der "Merian"-Redaktion hätte sich jemand bei Wolf Reiser gemeldet und es gebe keinen Grund mehr zur Klage über tote Briefkästen. 

Das hätte uns aber auch sehr gewundert.

Über das Prinzip "Haltet den Dieb!"

Die vergangene Woche war die Woche der Urheberrechtsschützer. In der ZEIT feuerte Susanne Gaschke im Leitartikel eine Breitseite gegen die Internet-Piraten von Pirate Bay (23.4.), im Feuilleton-Aufmacher der FAZ schrieb der Initiator des „Heidelberger Appells“, Roland Reuß, einen abermaligen Appell an die Politik (25.4.). Tenor in beiden Texten: Wenn das Urheberrecht fällt (oder nicht beachtet wird), ist „unsere Kultur“ (respektive das Abendland) in Gefahr. Dann werden die Produzenten geistiger Güter schutzlos, rechtlos – und vielleicht sogar obdachlos.

Möglicherweise ist diese Einschätzung ein wenig pathetisch, aber grundsätzlich kann man beiden Autoren nur zustimmen. Die eine ist eine wohlbestallte Redakteurin, der andere ein Hochschulprofessor mit gutem Gehalt vom Staat.

Das mag vielleicht der Grund sein, warum beide eine seltsam naive Auffassung von den Realitäten haben. Sie glauben offenbar, die Paragraphen des Urheberrechts würden hierzulande die Autoren vor Ausbeutung schützen. Reuß etwa zitiert zur Untermauerung seiner Streitschrift den Paragraphen 12 UrhG: „Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ Und mit Blick auf Google schreibt er: „Man kann sich nur wundern, wie der Gedanke populär werden konnte, dass man sich um die Geltung dieses Satzes nicht weiter kümmern müsse und urheberrechtlich geschützte Werke in einer Form publiziert werden, die der Autor nicht wünscht.“

Gaschke und Reuß verdrängen, dass die Realität für – freie – Autoren anders aussieht. Ihnen werden Verträge diktiert, die ihnen sämtliche Rechte abkaufen, und zwar inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt. Die Urheber dürfen weder Beschränkungen geltend machen, noch haben sie Einfluss darauf, wo, wann und in welcher Form ihre Beiträge erscheinen. Man nennt solche Verträge in der Branche "Total-Buy-Out"-Verträge, denn es sind keine normalen Verträge, in die beide Seiten ihre Interessen einbringen. Es sind Diktate nach dem Motto: Friss oder stirb!

Roland Reuß und Susanne Gaschke leben sicher nicht in einem Wolkenkuckucksheim. Sie müssten die Autoren-Verträge von FAZ und ZEIT also kennen. Wir sind deshalb sehr gespannt, ob sie die Urheberrechte freier Autoren bei den Verlagen ebenso mutig und entschlossen einfordern wie in ihren flammenden Appellen an die Berliner Politik.

Freischreiber macht glücklich!

Als ob wir es nicht schon geahnt hätten: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass man umso zufriedener, optimistischer und gesünder durchs Leben geht, je mehr man eingebunden ist in einen Verbund von Gleichgesinnten. Das hat die ZEIT in ihrer vergangenen Ausgabe berichtet. Der Grund dafür, dass Menschen gerade in kritischen Momenten nach Geborgenheit im Netzwerk suchen, steckt im Kopf: „In unseren Gehirnen sind offenbar Strukturen angelegt, die sich relativ rasch auf andere Menschen einstellen“, sagt der Hirnforscher James Coan von der University of Virgina. „Das kommt besonders bei Gefahr oder in stressigen Situationen zum Tragen. Dann nutzt das Gehirn gewissermaßen jede Gelegenheit, sich die Arbeit mit anderen Hirnen zu teilen.“

Und wo hier bereits so viele Journalistenhirne miteinander in Verbindung stehen, eine Forschungsfrage: Ist es möglich, mit einer mathematischen Formel zu prognostizieren, wie viele Rechtschreibfehler in einem durchschnittlichen Journalisten-sterben-bald-aus-Blogkommentar stecken?

Herzlich willkommen im neuen Verbandshaus

Herzlich willkommen auf der neuen Website von Freischreiber. So also sieht es aus, unser virtuelles Verbandshaus, an dem wir seit Dezember gearbeitet haben. Und das, ohne einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben zu haben. Wer weiß, vielleicht würde unser neues Zuhause dann so aussehen oder so.

Mit dieser Seite lösen wir ein erstes Versprechen ein, das wir bei der Gründung von Freischreiber im November gegeben haben. Diese Seite soll eine Plattform für all diejenigen sein, die gern als freie Journalisten arbeiten, sich aber in den Mühen des Alltags allein gelassen fühlen. Hier können sich freie Journalisten austauschen: über Honorare, Nutzungsverträge und den Ärger mit einer Redaktion genauso wie über Verhandlungsstrategien, Versicherungen und den Fluch der Schreibblockade. Jeder einzelne wird damit ein Instrumentarium an der Hand haben, mit dem er sich im Berufsalltag souverän bewegen kann.

Alle Mitglieder bekommen sehr bald eine Email mit den Zugangsdaten. Wer einen virtuellen Rundgang durch unser neues Haus absolvieren möchte, bevor er sich entscheidet, bei Freischreiber Mitglied zu werden, klicke auf den grünen Button links oben.

Und damit sei das rote Band durchschnitten, das bislang vor dem Eingang aufgespannt war.

Der tatsächliche Normalfall

Vor kurzem ist in der FAZ ein Text des Rechtsanwalts Jan Hegemann erschienen, in dem er ein Leistungsschutzrecht für Verlage fordert, wie es für Tonträgerhersteller und Filmproduzenten gilt. Der Kern seiner Argumentation: Es sei doch im Interesse von Journalisten und Verlagen gleichermaßen, das geistige Eigentum im Internet zu schützen, um an der wirtschaftlichen Verwertung angemessen beteiligt zu werden. Um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, müssten die Verleger bislang in jedem Einzelfall den Erwerb der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Werken von Journalisten nachweisen. „Das ist aufwendig und scheitert spätestens dann, wenn der Journalist dem Verleger, was jedenfalls im Bereich der Tageszeitungen den gesetzlichen Normalfall darstellt, lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt hat“, schreibt Hegemann.

Doch es ist wie so oft: Wer das wahre Leben sehen will, darf nicht nur in Gesetzestexten blättern. Den gesetzliche Normalfall jedenfalls, von dem Hegemann spricht, gibt es nur auf dem Papier. Freischreiber hat 30 Verträge aus den wichtigsten deutschen Verlagshäusern analysiert und kann sagen: Herr Hegemann, der tatsächliche Normall sieht ganz, ganz anders aus.  

Ein paar Auszüge:

- Der Axel Springer Verlag verlangt wünscht in seinen Honorarregelungen (und jetzt bitte einmal tief Luft holen!): „das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen, und zwar insbesondere in Printmedien, Tele- und Mediendiensten, Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie auf und von Datenträgern, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken. Das Nutzungsrecht erstreckt sich insbesondere auch auf das Recht an Lichtbildern sowie auf die Befugnis zum Vervielfältigen, Verbreiten, Vermieten, Verleihen, Archivieren, Bearbeiten, Senden, Übersetzen, zur öffentlichen Zugänglichmachung, Nutzung in elektronischen Pressespiegeln, Wiedergeben von Funksendungen und Verfilmen, ungeachtet der Verwertungszwecke (auch werbliche und gewerbliche Nutzung etc.)“.

- Die zum Holtzbrinck-Verlag gehörende Verlagsgruppe Handelsblatt lässt sich in einer Erklärung folgende Rechte sichern: das Printmediarecht, das Multimediarecht, das Datenbankrecht, das Werberecht, das Bearbeitungsrecht und, auch das gehört inzwischen zum Standard, die Rechte für bislang noch gar nicht bekannte Nutzungsarten.

- Besonders kreativ ist zudem das Anschreiben, das das Handelsblatt seinen Autoren der Auflistung der Nutzungsrechte beilegt. Darin heißt es: „Im Hinblick auf die multimediale Nutzung alle Beiträge erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit jeder Honorarzahlung die Einräumung und Nutzung des Printmedien-, Multimedia-, des Datenbank- sowie des Werberechts zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten wird.“ Sinngemäß heißt das also: Einfaches Nutzungsrecht? Haben wir doch noch nie gemacht.

Ein Vertrag, der dem gesetztlichen Normallfall entspricht, war bei den von uns analysierten Verträgen übrigens nicht dabei. 

Großer Dank

Wir hatten im Forum unserer provisorischen Seite vor einiger Zeit über den Kollegen Jens Weinreich und seinen Streit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) berichtet. Jens Weinreich, freier Sportjournalist, musste sich dabei in diversen Verfahren gegen DFB-Präsident Theo Zwanziger verteidigen, was Zeit, Geld und Kraft kostete. Um die Verfahrenskosten zahlen zu können, hatte Jens im Februar um Spenden gebeten, auch wir hatten den Spendenaufruf über die montägliche Worte-Post und auf der Seite verbreitet. Nun ist der Streit ausgestanden, Jens berichtet darüber in seinem Blog ausführlich. Knapp 22.000 Euro von etwa 860 Spendern kamen zusammen! Nach Abrechnung aller Kosten – was sich einige Wochen hinziehen wird –, wird Jens das Konto von einer unabhängigen Instanz prüfen lassen und die Zahlen in seinem Blog veröffentlichen. Er vermutet, daß eine beträchtliche Summe auf dem Konto verbleiben wird. Und schlägt zur Verwendung der Mittel folgendes vor: „75 Prozent möchte ich auf das Konto der Hartplatzhelden überweisen, die es wirklich nötig haben. Ich möchte jedem empfehlen, die Hartplatzhelden zu unterstützen. 25 Prozent möchte ich auf das Konto des neu gegründeten Journalistenverbandes Freischreiber überweisen. Ich denke, die Freischreiber haben Unterstützung verdient und werden das Geld sicher für ähnliche Fälle sinnvoll verwenden.“ Das werden wir – und danken Jens sehr!

In die Kriminalität gedrängt

Neulich saß ich in einem Saal des Bremer Amtsgerichts. Verhandelt wurde der Fall eines jungen Mannes, dessen Leben seit Jahren eine einzige Tragödie ist. Manchmal ist er clean, meistens aber braucht er harte Drogen. Angeklagt war er wegen eines Banküberfalls und weil er sieben Päckchen Tabak der Marke “Schwarzer Krauser” im Wert von 34,20 Euro entwendet hatte. Den wollte er rauchen, die Kohle aus dem Banküberfall brauchte er für Stoff. Beschaffungskriminalität nennt man das. Mit mir saß eine Kollegin in der Verhandlung, die als Freie für eine kleine nordwestdeutsche Tageszeitung schreibt. In einer Pause fragte ich, was sie verdiene mit der Gerichtsreportage. Sie sagte, sie bekomme eine Pauschale. Normalerweise 35 Euro, wenn die Verhandlung länger dauere auch mal 45 Euro. Uff. Wir saßen drei Stunden in dem Saal. Als das Urteil verkündet war, hatte sie noch keine Zeile geschrieben. Sie ging dann schnell nach Hause. Wahrscheinlich, um nicht noch mehr Zeit vergehen zu lassen. Bis dahin konnte sie bei einem Pauschalhonorar von 35 Euro mit 11,66 Euro Stundenlohn rechnen. Jede Stunde mehr würde dieses Taschengeld weiter senken. Ich konnte die Kollegin nicht mehr fragen, ob sie da nicht auch manchmal an Beschaffungskriminalität denke.

Wir können nicht mehr zahlen (II)

Eines schönen Tages kam ich auf die Idee, den Kollegen von Eines Tages bei Spiegel Online eine Zusammenstellung der heißesten Duelle zwischen deutschen und österreichischen Nationalmannschaften anzubieten – es war der Vorabend des entscheidenden Vorrundenspiels Österreich-Deutschland bei der EM 2008. In einem kleinen Büchlein zur tragischen Geschichte des österreichischen Fußballs hatten wir sie alle beschrieben: historische Siege der Österreicher in den 30er-Jahren, das legendäre Halbfinale bei der WM 1954 in der Schweiz, das Wunder von Cordoba. Dann klingelte mein Telefon (ich war damals in Wien, das Gespräch hat mich am Ende fünf Euro Roaminggebühren gekostet). Also, meinte die Ressortleiterin, wenn wir die Texte umsonst bekommen, dann machen wir das gern, wir verweisen dann auch auf Ihr Buch. Gute Frau, antwortete ich, selbst wenn ich die Texte nur zusammenkopieren müsste, bekämen Sie sie nicht kostenlos. Aber wissen Sie, entgegnete sie, wir bei Eines Tages nehmen uns immer ganz besonders viel Zeit für die Texte unserer Autoren, deshalb können wir nicht so viel Geld ausgeben. Je mehr Zeit sich eine Redaktion für einen Text nimmt, umso niedriger fällt das Honorar aus? So gesehen müssten die Autoren, die für Monatsmagazine arbeiten, also bezahlen, wenn sie einen Text unterbringen wollen.

Wir können nicht mehr zahlen (I)

Bei einigen Blättern haben sie jetzt auch Gleichstellungsbeauftragte. Zum Beispiel bei einer großen Wochenzeitung. Man schrieb mir einen Brief, in dem stand: “Wir würden gerne Ihren Artikel XYZ in eine Ausgabe unserer nächsten Buchreihe übernehmen. Bitte unterschrieben Sie unten, dass Sie einverstanden sind – als kleines Dankeschön erhalten Sie ein Belegexemplar”. Ich schrieb zurück, der Verlag werde sicher verstehen, dass ich als Unternehmerin von einem “kleinen Dankeschön” nicht leben könne, weswegen ich nicht unterschreiben würde. Daraufhin rief eine freundliche Verlagsangestellte an. Sie: Wir finden Ihren Text so toll, er ist ein zentraler Bestandteil des Buchs. Sie müssen unterschreiben. Ich: Wenn Sie ein Honorar zahlen, können Sie den Text noch mal drucken. Sie: Leider ist für die Buchreihe kein Honorar für Autoren vorgesehen. Ich: Dann hat jemand offenbar falsch geplant. Sie: Nein, wir wollen damit gar kein Geld verdienen, das ist reines Marketing. Ich: Aber warum muss ich das Marketing des Verlags bezahlen? Sie: Naja, wissen Sie, wir wollen jetzt auch Festangestellte und Freie gleichstellen. Festangestellte bekommen ja auch nicht nochmal extra was, wenn ein Artikel zwei Mal erscheint. Ich: Prima, finde ich eine gute Idee. Das mit der Gleichstellung heißt dann ja wohl auch, dass ich demnächst Geld bekomme, wenn ich krank bin, und Geld, wenn ich in den Urlaub fahre, und wenn’s gut läuft sogar noch eine Gewinnbeteiligung, oder? Sie: schweigt.

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