Klein meist fein, groß häufig die Hölle

Freischreiber nominiert sieben Redaktionen für den 2. Himmel- und Hölle-Preis. Den Hölle-Preis machen Großverlage unter sich aus. Das Magazin Enorm ist zum zweiten Mal für den Himmelpreis nominiert. Preisverleihung am 24. 11. in München.

Der Himmel so nah, die Hölle aber auch. Am 24. November küren wir zum zweiten Mal die Preisträger des Himmel- und Hölle-Preises. Nominiert sind diesmal insgesamt sieben Redaktionen, vier für den Himmel und drei für die Hölle, darunter mare, das Handelsblatt und zum zweiten Mal das Magazin enorm.

Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber: „Die Nominierungsliste dieses und des letzten Jahres macht einen Trend deutlich. Gute Arbeitgeber für freie Autoren sind fast immer kleine Redaktionen, die wissen, wie stark sie auf ihre Schreiber da draußen angewiesen sind. Und das Höllenfeuer lodert häufig in großen Verlagshäusern, in denen eher unter industriellen Bedingungen Journalismus betrieben wird.“

Grundlage für den Preis ist der Code of Fairness, mit dem Freischreiber Kriterien für eine gute Zusammenarbeit zwischen Redaktionen und freien Journalisten definiert hat. Aber auch die Nominierten für den Himmelpreis erfüllen nicht immer alle Punkte des Code of Fairness. Gerade kleine Redaktionen haben oft Schwierigkeiten mit pünktlicher Bezahlung. Entscheidend war am Ende eine Gesamtschau der Arbeitsbedingungen und die Einschätzung von Vor- und Hauptjury.

Die Nominierungen wurden in diesem Jahr von einer Vorjury ausgewählt. Zu ihr gehörten: Brigitte Baetz, Jan Freitag, Kathrin Hartmann, Midia Nuri, Bernd Oswald. Kai Schächtele und Simone Schellhammer.

Sie nominierten in diesem Jahr die folgenden Redaktionen bzw. Verlage:

Für den HIMMEL-PREIS:

Enorm

Enorm, das Magazin für nachhaltiges Wirtschaften, wurde 2010 von Thomas Friemel (heute Chefredakteur) und Alexander Dorn (heute Verlagschef) gegründet. Das Magazin wurde von Freischreiber-Mitgliedern nun zum zweiten Mal für den Himmel-Preis vorgeschlagen. Freie Autoren berichten von einer angenehmen, fairen und verbindlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit der Redaktion. Man werde „sehr ernsthaft in den redaktionellen Prozess eingebunden.“ Das gelte auch für die visuelle Umsetzung. Es werden angemessene Honorare bezahlt. 

mare
Das Magazin des Schweizer Meeresbiologen Nikolaus Gelpke ist seit 1997 auf dem Markt. Die befragten Autorinnen und Autoren, die für mare arbeiten oder gearbeitet haben, können nur Positives berichten. Dies betrifft sowohl die Honorare als auch die Zusammenarbeit.Die Zeitschrift zahlt pünktlich und das sogar noch vor dem Druck des Heftes. Auch Spesen werden beglichen, um eine vernünftige Recherche zu garantieren. Mehrfach wurde erklärt: „Es ist vor allem so gut, weil es eine wirkliche Zusammenarbeit ist.“

Reportagen
Das junge Schweizer Magazin Reportagen widmet sich nach eigener Auskunft als einziges explizit der Gattung Reportage. Da Reportagen neben dem Gründer, Mitbesitzer, Herausgeber und Chefredakteur Daniel Puntas Bernet keine fest angestellten Redakteure in Vollzeit hat, werden sämtliche Texte von freien Autor(inn)en aus der Schweiz, Österreich und Deutschland verfasst. Nach Verlagsauskunft fließt derzeit der überwiegende Teil der Mittel in die Honorare. Die Honorare sind angemessen und erfolgen in der Regel zeitnah zur Veröffentlichung, also pünktlich. Ausfälle werden bei Nichtgefallen des Textes in angemessener Höhe geleistet.

Solarthemen
Die Zeitschrift Solarthemen, ein Infodienst zu erneuerbaren Energien, wurde 1996 von den Diplomjournalisten Andreas Witt und Guido Bröer gegründet, die die Zeitschrift bis heute im Eigenverlag herausgeben. Das Magazin erscheint 24-mal im Jahr mit einer Druckauflage von knapp 2000 Stück und wendet sich an Entscheider im Energiesektor. Die befragten freien Mitarbeiter loben unisono die große Fairness zwischen Redaktion und freien Mitarbeitern. Honorare werden stets entsprechend im von der Redaktion bestellten Umfang bezahlt – auch dann in voller Höhe, wenn die Artikel gekürzt werden müssen oder gar nicht erscheinen. Als besonders lobenswert bezeichnen mehrere Kollegen den sauberen Umgang mit den Nutzungsrechten.


Für den HÖLLE-PREIS:

Madsack-Verlag

Die Mediengruppe Madsack-Verlag ist das sechstgrößte Verlagshaus Deutschlands. Madsack verkauft von seinen 17 Regionalzeitungen (u.a. Hannoversche Allgemeine, Göttinger Tageblatt, Leipziger Volkszeitung, Ostsee-Zeitung) insgesamt 836 000 Exemplare. Seit einiger Zeit veröffentlicht Madsack die Texte seiner freien Mitarbeiter der Regionalausgaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung auch im Internet. Für den Abruf muss der User Geld bezahlen, doch die freien Autoren sehen davon keinen Cent. Den Freien, die an den Mehreinnahmen beteiligt werden wollten, schrieb die Chefredaktion: „Eine zusätzliche Bezahlung kann es nicht geben. Freie Mitarbeiter, die darauf bestehen, werden leider keine relevanten Geschichten mehr bekommen können, von einigen werden wir uns unter Umständen auch trennen müssen.“ Freischreiber hatte nach einem Bericht im NDR-Magazin ZAPP mehrmals nachgefragt, ob der Verlag an diesem Umgang etwas zu ändern werde. Auch auf die zweite Nachfrage lautete die Antwort, der Verlag wolle dazu keinen Kommentar abgeben.

Sonntag Aktuell
Die Stuttgarter Nachrichten gehören zur Südwestdeutschen Medienholding (SWMH). Seit 2010 produziert der sogenannte Themenpool das Blatt Sonntag Aktuell, das seit drei Jahrzehnten im Süden der Republik den Abonnenten von drei Dutzend Zeitungen als siebte Ausgabe dient. Die verkaufte Auflage liegt insgesamt bei über 850.000 Exemplaren. Seit letztem Jahr liefert die Redaktion Texte und Fotos ihrer Autoren nun ohne eine weitere Vergütung nicht nur an ihr neues Reiseportal www.fernweh-aktuell.com, sondern auch an die Münchner Abendzeitung. AGBs oder einen (Buyout-)Vertrag gibt es nicht, sondern nur eine Mail, in der die Autoren darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Ein offener Brief von 31 Reisejournalisten an die Chefredaktion, diese Praxis zu ändern, wurde nicht einmal beantwortet.

Handelsblatt
Das in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheinende Handelsblatt hatte im dritten Quartal 2012 eine Auflage von mehr als 143 000 Exemplaren. Wie doppelzüngig das Blatt mit dem Thema Urheberrecht umgeht, erfuhr der freie Autor und Urheberspezialist Matthias Spielkamp, der im Handelsblatt einen Text über den Umgang mit den Rechten freier veröffentlichet. Danach erhielt Spielkamp Post. Darin versuchte die Verlagsgruppe Handelsblatt selbst, Spielkamp per Total-Buyout alle Rechte an seinem Text zu nehmen. Spielkamp hat auf dieses Schreiben mit einem Offenen Brief reagiert und wartet bis heute auf eine Antwort.
 

Nun hat die Hauptjury das Wort. Sie setzt sich aus erfahrenen Journalisten und Branchenkennern zusammen. Dies sind in diesem Jahr Gabriele Bärtels (freie Autorin und Fotografin), Julia Friedrichs (freie Autorin), Prof. Dr. Michael Haller (Medienwissenschaftler), Prof. Dr. Volker Lilienthal (Medienwissenschaftler, Uni Hamburg), Wolfgang Michal (freier Journalist und Blogger), Stefan Niggemeier (freier Journalist und Blogger), Tom Schimmeck (freier Radio- und Printjournalist) und Dr. Wolfgang Storz (Dozent).


Die Preisträger werden am 24. November um 20 Uhr in München  bekanntgegeben.

 

DJV findet unseren Code of Fairness fairdammt vorbildlich

Das ist ja mal eine schöne Überraschung – kurz vor der Verleihung unseres Himmel- und Hölle Preises für die fairste und unfairste Redaktion Deutschlands bekommen wir Unterstützung vom DJV! Der hat gerade auf seinem Verbandstag in Kassel einen Verhaltenskodex beschlossen: „Auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung gehen Feste und Freie im Berufsalltag fair miteinander um“, heißt es da, wenn sie insbesondere folgende „SelbstFAIRständlichkeiten“beachten: Feste sollen Themenvorschläge der Freien nicht weitergeben. Freie sollen Interessenskonflikte offen legen. Auftrag, Umfang, angemessene Honorare, Reisekosten und Länge sollen verbindlich und möglichst schriftlich vereinbart werden.Die bearbeiteten Texte werden dem Freien vor Abdruck vorgelegt. Feste setzen Freie, die urheberrechtlich berechtigte Ansprüche stellen, nicht unter Druck. Das klingt ja unserem Code of Fairness und unseren Leitlinien zum FAIRwechseln ähnlich!  Diese Anerkennung gefällt uns aber sehr. Denn wir freuen uns, wenn wir den DJV mit unseren guten Ideen inspirieren und damit die Interessen der Freien voranbringen können. Von diesen guten Ideen haben wir übrigens noch eine ganze Menge und geben gerne Tipps – zum Beispiel bei der Verleihung unseres Himmel- und Hölle-Preises am 24. November in München. Es sei denn, der DJV plant schon seinen eigenen Preis.

Der Himmel-und-Hölle-Preis 2012: Warum Freischreiber auch im zweiten Jahr in die Bütt steigt

 

Anfang dieser Woche ist das Dossier für den diesjährigen Himmel-und-Hölle-Preis bei der Haupt-Jury eingetroffen. In den vergangenen Monaten hat die Vorjury sämtliche Vorschläge, die freie Journalistinnen und Journalisten an uns geschickt haben, sorgfältig geprüft. In den Tagen bis zur Preisverleihung am 24. November werden wir hier weitere Details veröffentlichen. Zunächst beantwortet Kai Schächtele, Mitglied der Vorjury, einige häufig gestellte Fragen:

Frage: Letztes Jahr gab es ja einigen Wirbel um den Himmel-und-Hölle-Preis. In diesem Jahr wird der Preis ein zweites Mal verliehen. Warum steigt Freischreiber noch einmal lautstark in die Bütt?

Kai Schächtele: Das tun wir, weil das Motiv, warum wir den Preis im vergangenen Jahr vergeben wollten, auch in diesem Jahr noch triftig ist: nämlich auf strukturelle Probleme in der Branche hinzuweisen, aber auch diejenigen zu würdigen, die zeigen, dass es anders geht.

Was ist in diesem Jahr der Unterschied?

Der größte Unterschied ist, dass wir zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Jurys eingerichtet haben. Es gab eine Vorjury, die die Vorschläge, die uns erreicht haben, auf ihre Stichhaltigkeit überprüft und dann entschieden hat, welche eine Nominierung verdient haben. Insgesamt haben wir drei Nominierungen für den Hölle-Preis und vier für den Himmel-Preis ausgesprochen. Die Jury besteht nicht wie im vergangenen Jahr aus der Gesamtheit aller Freischreiber-Mitglieder, sondern setzt sich zusammen aus erfahrenen Journalisten und Branchenexperten. Und die werden nun jeweils einen Preisträger küren.

Kann man sagen, dass sich auch in der Branche etwas geändert hat seit der Preisverleihung im vergangenen Jahr?

Was wir in den Monaten danach oft zu hören bekamen, war, dass Redakteure im Scherz gesagt haben: Ich will ja nicht verantwortlich dafür sein, dass wir in der kommenden Runde für den Hölle-Preis nominiert werden. Im Informellen hat sich der Preis auf jeden Fall niedergeschlagen. Es gab aber auch konkrete Konsequenzen. Eine Redaktion, die im vergangenen Jahr für den Hölle-Preis nominiert war, Spiegel Online, hat eine Idee von uns aufgegriffen und Ombuds-Leute eingerichtet. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Ankündigung von Chefredakteur Mathias Müller von Blumencron auf unserer Podiumsdiskussion, er müsse an die Honorare ran, zu keinen substantiellen Veränderungen geführt hat. Davon abgesehen glaube ich aber, dass die Wirkung eingetreten ist, die wir uns ganz am Anfang davon versprochen haben.

Das heißt, es wird auch im kommenden Jahr einen Himmel-und-Hölle-Preis geben?

Das können wir heute noch nicht sagen. Wenn wir am Abend des 24. November in München die Preisträger verkünden werden, wird es bereits einen neuen Vorstand geben. Tagsüber werden wir eine Mitgliederversammlung abhalten, bei der auch der Vorstand neu gewählt wird. Ein Teil des alten Vorstands, der den Verband seit der Gründung im Jahr 2008 geführt hat, wird dann nicht mehr dabei sein. Es wird also einen kleinen Generationswechsel geben. Ob der nächste Vorstand dann die gleichen Prioritäten setzen wird wie wir, wissen wir nicht. Wir glauben aber, dass wir mit dem Preisverfahren, wie wir es jetzt über die Bühne bringen, eines gefunden haben, das zukunftstauglich ist.

Die Grundlage für den Preis ist der Code of Fairness. Gibt es denn bereits Redaktionen, die ihn unterzeichnet haben? Oder zumindest Tendenzen, dass er mal eine Umsetzung erreichen kann?

Naja, mit dem Code of Fairness ist es wie immer im Leben: Es ist ein langer Weg zum vollendeten Glück. Und auf diesem Weg haben wir die ersten Schritte zurückgelegt. Um es konkret zu machen: Es gibt noch niemanden, der ihn unterschrieben hat. Es gab Redaktionen, die einzelne Punkte daraus für wichtig halten, die von sich aber gesagt haben: Wir halten die Punkte sowieso schon ein, warum sollen wir dann unterschreiben? Und es gab Redaktionen, die mit so gut wie allen Punkten einverstanden sind, aber Bauchschmerzen mit einem einzelnen haben, zum Beispiel mit den Zahlungsmodalitäten, also wann ein Honorar bezahlt werden soll, nach Abgabe oder nach Erscheinen. Deshalb wollen sie sich nicht zur Einhaltung des ganzen Codes verpflichten lassen. Dafür, wie Freischreiber damit umgehen kann, gibt es bereits ein paar Ideen. Aber auch da gilt: Das muss der nächste Vorstand entscheiden.

Was ist dann überhaupt der Erfolg für die Freien, den Freischreiber durch den Preis und die Diskussionen um den Code of Fairness erreicht hat?

Der wichtigste Effekt des Preises für die Freien besteht darin, dass bei Redaktionen und vor allem bei Verlagen, in denen ja die eigentlichen Verantwortlichen für die oft inakzeptablen Friss-oder-stirb-Verträge sitzen, die Wahrnehmung gestiegen ist, dass sich Freie so etwas nicht mehr widerspruchslos gefallen lassen. Auf solche Missstände hinzuweisen, ist ja Teil der Freischreiber-DNA. Mit dem Preis hat diese Aufmerksamkeit ein anderes Niveau erreicht.

Und was haben die Freien selbst davon? 

Den Verband gibt es jetzt seit vier Jahren, und bis heute hat es sich gehalten, dass uns viele Freie sagen: Der Verband hat bei mir zu einem ganz anderen Selbstbewusstsein geführt. Dabei spielt auch der Himmel-und-Hölle-Preis eine maßgebliche Rolle.

Springer redet von sozialverträglichen Personalveränderungen - doch die Freien kommen gar nicht vor

Für dieses Jahr sind die Bewerbungsfristen abgelaufen. Doch der Springer Verlag steht schon in den Startlöchern für den nächsten Hölle-Preis.

Es kam, wie so oft bei Springer, für die Mitarbeiter überraschend: Der Konzern legt die Redaktionen von Welt, Welt am Sonntag (WamS), Hamburger Abendblatt und Berliner Morgenpost zusammen. Die Ankündigung des Verlags klang enthusiastisch: Von Kostensenkung ist da die Rede, einhergehend mit einer Steigerung der journalistischen Qualität, von einem Erfolgsmodell, das branchenweit zum Vorbild geworden sei, von angeblich sehr guten Erfahrungen in der Vergangenheit.

Aber gute Erfahrungen für wen? Für die Leser, die auf Vielfalt verzichten müssen, gewiss nicht. Auch nicht für die Redaktionen, die immer weiter ausgedünnt werden, so dass die Zeit für Recherche oft fehlt. Schon gar nicht für die freien Autoren, für die gilt: ein Text, ein Honorar, vielfache Nutzungen durch den Verlag.

Abgeschlossen wird die frohe Kunde des Verlags durch einen Schlusssatz, der einen eigenen Absatz bilden darf und ganz für sich steht: "Notwendige Personalveränderungen werden sozialverträglich umgesetzt." So wie in der Vergangenheit? Sprechen wir über die Vergangenheit. Über die Sozialverträglichkeit von Personalentscheidungen. Und Überraschungen im Hause Springer - wie war das noch?

Ist noch gar nicht lange her, da kam der nette Herr Strunz von der WamS zum Abendblatt, aus der Hauptstadt nach Hamburg, das er ebenso provinziell fand wie das Blatt gestrig. Chefredakteur und Hanseat Menso Heyl war auf einen Posten mit unbestimmten Aufgaben verschoben worden, und Claus Strunz, der kleine Mann mit den großen Plänen, kam mitsamt Entourage angerauscht, um den Laden aufzumischen. Was er tat. Und zwar ordentlich. Kurz nach seinem Dienstantritt bat er nach der Mittagskonferenz alle Mitarbeiter, ihre Mails anzusehen. Mehr als ein Viertel der Belegschaft fand eine persönliche Einladung vor. Im Viertelstundentakt wurde den Kollegen vom netten Herrn Strunz erklärt, man habe leider keine Verwendung mehr für ihn oder sie, er oder sie möge bitte die persönlichen Dinge nehmen, den PC ausschalten, den Hausausweis abgeben, und sich nach Hause begeben. Er oder sie sei freigestellt. Sofort.

Menschlich unschön, aber sozial verträglich? Einige der Kollegen standen kurz vor der Rente, doch andere hatten Kinder zu versorgen, Alleinerziehende waren darunter. Immerhin, man bot ihnen eine Abfindung. Von der können freie Journalisten nur träumen.

Denn wenn Verlage über Sozialverträglichkeit reden, kommen die Freien meist gar nicht vor. So auch bei Springer. Wie man mit Freien umgeht, demonstrierte Strunz-Nachfolger Lars Haider: Als im Sommer dieses Jahres die Regionalteile des Hamburger Abendblatts für Harburg, Stade und Buxtehude im Zuge einer Umstrukturierung des Blatts zusammengelegt wurden, orientierte sich Haider offenbar an der Kommunikationsstrategie seines Vorgängers und kündigte 18 festen Freien Mitarbeitern und Pauschalisten am 10. August von jetzt auf gleich die Zusammenarbeit. Offiziell hieß es, so berichtete Newsroom, das Ende der eigenständigen Lokalteile sei "nicht mit einem Personalabbau in der Redaktion verbunden" gewesen.

Woraus man nur schließen kann: Freie Journalisten zählen bei Springer nicht zum Personal. Was aber sind sie dann?

 

Ein weiterer Hölle-Kandidat: das Handelsblatt

Viele Verlage haben es in den letzten zwei Jahren gerichtsfest verklickert bekommen: Einzelne Klauseln in Total-Buy-Out-Verträge sind rechtswidrig, unwirksam, verstoßen gegen das Urheberrecht und dürfen nicht angewandt werden. 

Nach Springer- und Zeit-Verlag ergingen solche Gerichtsentscheidungen gegen Bauer und Gruner+Jahr, WAZ und „Süddeutsche Zeitung“, „Südkurier“ und „Ruhr Nachrichten“, „Nordkurier“ und „Braunschweiger Zeitung“ sowie gegen die „Mittelbadische Presse“. Dennoch werden weiterhin munter Verträge mit Rechteabtretungen verschickt, die oft länger als der Artikel sind, für die der Autor entlohnt wurde. Zum Beispiel vom Düsseldorfer „Handelsblatt“ aus dem Holtzbrinck-Verlag.

In diesem Fall kam es zu einer besonders perfiden Konstellation. Erstens weiß der Verlag, zu dem auch der Konstanzer „Südkurier“ gehört, seit dem Oberlandesgerichtsurteil vom März 2011, dass eine unbeschrankte Rechteabtretung des Teufels ist. Und zweitens hat Chefredakteur Steingart sich nicht entblödet, ausgerechnet  einem Autor, der in einem „Handelsblatt“-Artikel die Buy-Out-Politik der Verlage geißelt, anschließend einen ebensolchen Vertrag zu schicken. Dass es sich bei diesem Autor um Matthias Spielkamp, Freischreiber-Mitglied und Urheberrechtsexperte von iRights.info handelt, macht die Sache besonders pikant.

Wir berichteten und finden diese Form von Dreistigkeit passt zu der verlogenen „Mein Kopf gehört mir“-Kampagne, mit der das „Handelsblatt“ im April dieses Jahres anlässlich des geplanten Leistungsschutzrechts die Interessen von Urhebern und Verwertern aufs Übelste verdrehte. Und darum nominiert Freischreiber Chefredakteur Gabor Steingart und die Handelsblatt Verlagsgesellschaft für den diesjährigen Hölle-Preis.

Werden ab März 2013 Honorare noch später gezahlt?

Es ist schon so nicht leicht für freie Journalisten, ihre Auftraggeber dazu zu bewegen, ihre Rechnungen schnell zu zahlen. Und künftig dürfte es sogar noch schwieriger werden. Dafür sorgt eine EU-Richtlinie, die so hübsche Begriffe wie "Bekämpfung" und "Zahlungsverzug" im Namen trägt und die die Bundesregierung bis zum 16. März Jahr 2013 in deutsches Recht umsetzen muss.

Die Richtlinie sieht vor, die Zahlungsfrist für offene Rechnungen europaweit einheitlich und verbindlich auf 60 Tage festzulegen. Für Unternehmer in Italien, Spanien und anderswo mag das toll sein – sie warten oft 90 Tage oder mehr auf ihr Geld, ebenso wie viele deutsche Exporteure.

Für freie Autoren könnte sich die Gesetzesänderung dagegen fatal auswirken. Klar, ob Auftraggeber die 60 Tage voll ausschöpfen, ist nicht gesagt. Einiges spricht aber dafür. Schon jetzt bezahlen einzelne Redaktionen ihre Autoren erst nach sechs oder mehr Wochen. Manche verschleppen selbst höhere Beträge noch länger. Gerade Tageszeitungen, aber auch viele Fachzeitschriften zahlen sowieso grundsätzlich erst nach Abdruck eines Artikels. Ohne Rechnung, per Anstrich.

Verlage verschaffen sich nun noch leichter Liquidität

Dafür, dass viele Verlage die Gelegenheit nutzen werden, sich legal und risikolos mehr Liquidität zu verschaffen, spricht auch die Erfahrung. Denn eine vergleichbare Gesetzesänderung hat es schon einmal gegeben. Zum 1. Mai 2000 führte die damalige rot-grüne Bundesregierung das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ ein. Kunden wurden nun nach Ablauf der damals neu eingeführten gesetzlichen Frist von 30 Tagen automatisch säumig, wenn sie eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen hatten.

Paradoxer Effekt: Für viele Journalisten verschlechterte sich damals die Lage: Hatten viele Auftraggeber davor schon nach Ablauf der 14-tägigen Frist gezahlt, die sich in der Branche eingebürgert hatte, gingen sie recht schnell dazu über, die ihnen nun offiziell zustehende gesetzliche Frist von 30 Tagen auszureizen. Mit der neuen EU-Richtlinie könnte sich das Spiel von damals wiederholen.

„Jeder Autor sollte sich seine Verträge genau ansehen und entsprechende Zahlungsfristen streichen“, rät Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann, Rechtsanwalt und Partner bei der Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have. „Und wenn es eine Vereinbarung oder abweichende Zahlungsfrist gibt, sollte man jedenfalls unmittelbar nach Verstreichen dieser Frist aktiv werden." Also: Anrufen und freundlich nach dem Geld fragen. Notfalls bei jeder Rechnung neu. Auch das gehört zum Freischreiberleben dazu. Leider.

Insolvenz: Schreckgespenst für freie Journalisten und Ratschläge vom Freischreiber-Anwalt

Eine Insolvenz bringt regelmäßig auch Zulieferer in Bedrängnis. Wie nah diese Wirtschafts-Binsenweisheit dem eigenen Arbeitsalltag kommen kann, zeigt der kürzlich gestellte Insolvenzantrag der Nachrichtenagentur dapd.

In Berichten über den Insolvenzantrag war stets die Rede von den 299 der 500 festangestellten Mitarbeiter, die die Insolvenz betrifft. Doch der Agentur arbeiten nach eigenen Angaben auch rund 400 freie Journalisten zu. Auch sie trifft die Insolvenz natürlich – womöglich noch nach Jahren!

Der Betrieb läuft auch für die Freien weiter

Erst einmal geht bei der dapd der Betrieb weiter wie gehabt. Auch die freien Mitarbeiter arbeiten der Agentur weiter zu, berichtet ein Sprecher der Agentur. Und für die nach dem Insolvenzantrag gestellten Rechnungen hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine verbindliche Zahlungszusage gegeben.

Offene Rechnungen an die dapd aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag fließen allerdings – wie bei jeder Insolvenz üblich – in die Insolvenzmasse. Die wird im Laufe des Insolvenzverfahrens, das im November beginnen soll, an die Gläubiger verteilt, sofern die ihre offenen Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Von dieser so genannten Masseverbindlichkeit sehen die Gläubiger im Normalfall nur einen Bruchteil. Den Großteil ihrer noch offenen Forderungen werden Freie in den Wind schreiben müssen.

Insolvenzverwalter kann Geld bis zu 10 Jahre rückfordern

Doch auch wer froh ist, sein Geld vielleicht noch kurz vor dem Insolvenzantrag bekommen zu haben, ist nicht grundsätzlich auf der sicheren Seite. Noch nach Jahren kann der Insolvenzverwalter selbst zurecht gezahltes Geld zurückfordern. „Das betrifft alle Gelder, die das insolvente Unternehmen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag an Gläubiger ausgezahlt hat“, erklärt Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann. Das betrifft gemäß der Insolvenzordnung selbst Rechnungen, die bei Zahlung bereits fällig oder gar überfällig waren.

Keine Chance, gegen eine Rückforderung anzugehen, hätte der Freie spätestens dann, wenn der eigenen Forderung an das insolvent gegangene Unternehmen damals andere fällige Forderungen gegenüberstanden, die wegen der eigenen Rechnung nicht mehr beglichen werden konnten. Besonders dumm ist es, wenn das Forderungen der Sozialversicherungsträger oder aber des Finanzamtes insbesondere für Umsatz- oder Lohnsteuer waren. Gerade solche Forderungen gehen praktisch immer vor. Zudem kommen sie oft erst nach Jahren bei einer steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung ans Licht.

dapd arbeitet Vorschussregelung aus

„Die Gefahr, das Geld später zurückzahlen zu müssen, ist ein ganz wichtiger Grund, warum Freie immer darauf achten sollten, ihr Geld möglichst zügig zu bekommen“, gibt Freischreiber-Anwalt Feldmann zu bedenken. Denn spätere Rückforderungen durch einen Insolvenzverwalter werden umso wahrscheinlicher, je näher die Zahlung damals zeitlich dem Insolvenzantrag gekommen ist – sprich: je später die Rechnung damals beglichen wurde. Absoluten Schutz gibt es zwar nicht: „Dass der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen Zahlungen zurückfordern kann, lässt sich nicht verhindern“, erklärt Feldmann.

Dennoch ist und bleibt Schnelligkeit beim Geld einfach Trumpf. Das weiß auch die dapd. „Wir arbeiten gerade eine Vorschussregelung aus“, berichtet deren Sprecher. Zu den Kriterien – welche Freien also in den Genuss der Vorschüsse kommen – wollte er keine Angaben machen. „Ob wir für Honorare in Vorkasse gehen, ist komplett vom Einzelfall abhängig“, erklärt der Sprecher weiter.

Empfehlung: Zug-um-Zug-Zahlung

„Vorkasse wäre natürlich sehr gut“, lobt Feldmann. Wer für die Nachrichtenagentur tätig ist, sollte diese also auszuhandeln versuchen. Auch bei anderen Auftraggebern ist das unter Umständen ratsam. Aber abgesehen von dapd sind Feldmann bislang keine Auftraggeber bekannt, die ihren Freien Vorkasse zahlen.

Eine weitere Empfehlung, um eine solche Situation zukünftig zu vermeiden: Freie sollten gerade für größere Aufträge oder eine regelmäßige, umfangreiche Tätigkeit versuchen, eine Zug-um-Zug-Zahlung auszuhandeln, sich also Teilleistungen entgelten zu lassen. Auch das beschleunigt den Zahlungsfluss und ist in anderen Branchen längst üblich, etwa im Baugewerbe.

Feldmann rät Freien außerdem, in Angeboten oder Auftragsbestätigungen und Verträgen die Einräumung der Nutzungsrechte an ihren Texten von der vollständigen Bezahlung Ihrer Forderungen abhängig zu machen. „Damit können sie auch den Insolvenzverwalter zur vollständigen Zahlung veranlassen – und zwar, wenn dieser ihren Text noch nutzen will“, erklärt er. Im Extremfall ließe sich mit einer solchen Vereinbarung der Vertrieb eines Mediums stoppen, um so den Auftraggeber zur Zahlung zu bewegen.

Medientage München ohne Freie?

Was wäre eine Diskussionsrunde über den Nahost-Konflikt ohne Peter Scholl-Latour? Ungewöhnlich, aber möglicherweise ganz erfrischend. Was wäre eine Diskussionsrunde über die Berufssituation von freien Autoren ohne freie Autoren? Äh... Quatsch?

Ganz anders allerdings sehen das die Veranstalter der Medientage München. In der Talkrunde „Freie Autoren: Überleben ohne PR?“ sollen die „Vermarktungsmöglichkeiten“ freier Journalisten und deren „Einfluss auf die journalistische Unabhängigkeit und Qualität“ diskutiert werden - und zwar von Matthias Brüning (Unternehmenskommunikation Rewe), Götz Hamann (Wirtschaftsredakteur Die Zeit), Gerd Kühlhorn (Verlagskommunikation Deutsche Post DHL), Thomas Seim (Chefredakteur Neue Westfälische Zeitung) und Peter Strahlendorf (Verleger New Business). Na? Ist Ihnen etwas aufgefallen? Richtig: In der Talkrunde über freie Journalisten sitzt kein einziger freier Journalist! Schade, denn die könnten vielleicht richtig stellen, dass freie Journalisten nicht deswegen PR machen, weil sie „freie Kapazitäten“ haben. Sie sind dazu gezwungen, weil selbst reiche Verlage Freie mies bezahlen.

Eine Einladung in die Runde nehmen wir deshalb selbstverständlich gerne an!

Die SPD will das Leistungsschutzrecht verhindern – mit einem faulen Kompromiss

Heute legen die von der SPD geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Alternative zum Regierungs-Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vor. Doch wie gut haben sie sich das überlegt?

 

Die SPD sitzt gern zwischen den Stühlen. Einerseits ist sie gegen das von der schwarz-gelben Koalition geplante Leistungsschutzrecht, andererseits möchte sie die Verleger auch nicht völlig vergraulen.

Also hat sie sich einen Kompromiss ausgedacht. Die SPD-geführten Länder NRW und Rheinland-Pfalz bringen heute im Rechtsausschuss des Bundesrates einen Antrag ein, der den Verlegern künftig ein selbstständiges Klagerecht gegen die unerlaubte Übernahme von Inhalten zugesteht.

Nach geltendem Urheberrecht ist es nämlich (theoretisch) so, dass die Presseverlage immer das Einverständnis der Urheber zur Rechtsdurchsetzung brauchen und dieses gegebenenfalls nachweisen müssen. Sonst können sie nicht gegen Rechtsverletzer vorgehen. In der Praxis ist es allerdings so, dass die meisten Urheber - aufgrund ihrer schwachen Vertragsposition - dieses Einverständnis vertraglich längst gegeben haben.

Die Ländervertreter der SPD schlagen nun vor, den Verlagen mit Hilfe einer so genannten Vermutungsklausel ein eigenes Klagerecht zu verschaffen. Das würde bedeuten, dass man künftig stillschweigend davon ausgehen würde, dass die Verlage auch über die nötigen Rechte verfügen.

Die SPD-geführten Länder halten diesen Kompromiss offenbar für vertretbar, wenn man durch ihn das umstrittene Leistungsschutzrecht verhindern könnte.

Doch der Preis für die Urheber wäre nach unserer Meinung zu hoch. Die Autoren würden ein Recht abtreten, ohne dafür etwas zu bekommen. Sie könnten a) selbst nicht mehr gegen Rechtsverletzungen vorgehen (wenn der Verlag schon tätig geworden ist) und b) käme es immer wieder zu der unangenehmen Situation, dass Menschen im Namen des Autors verklagt würden, gegen deren Handlungen der Autor gar nichts einzuwenden hat (etwa auszugsweiser Nachdruck eines Artikels). Außerdem ist völlig ungeklärt, ob der Autor vom eingeklagten Geld etwas abbekommt.

Also, liebe SPD, noch mal scharf nachdenken!

Update 27.9.: Am 12. Oktober wollen die Länder ihre Haltung zum SPD-Antrag endgültig festlegen.

Update 4.10.: Inzwischen liegt die Empfehlung der Ausschüsse für die Bundesratssitzung am 12. Oktober vor.

Ein heißer Hölle-Kandidat: Der Madsack-Verlag

Der Madsack-Verlag will mehr Geld verdienen – da geht es dem sechstgrößten deutschen Verlagshaus nicht anders als uns. Allerdings will der Verlag, der mit seinen 17 Zeitungen (u.a. Hannoversche Allgemine, Göttinger Tageblatt, Leipziger Volkszeitung, Ostsee-Zeitung) 836 000 Exemplare verkauft, ebenfalls wie wir, Kohle mit unseren Texten machen.

Seit einiger Zeit also veröffentlicht Madsack die Texte seiner freien Mitarbeiter der Regionalausgaben der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung auch im Internet. Für den Abruf muss der User Geld bezahlen, das der Verlag komplett einsackt. Die freien Autoren sehen davon keinen Cent.

„Eine zusätzliche Bezahlung kann es nicht geben. Freie Mitarbeiter, die darauf bestehen, werden leider keine relevanten Geschichten mehr bekommen können, von einigen werden wir uns unter Umständen auch trennen müssen.“

Das schrieb die Chefredaktion den Freien, die an den Mehreinnahmen beteiligt werden wollen, so wie es das Urheberrecht vorsieht. Diese Art und Weise, eigene Interessen gewaltsam durchzusetzen, nennt man im allgemeinen Erpressung. Das wollen sich die Mitarbeiter aber nicht gefallen lassen. Sie schreiben:

„Die Selbstverständlichkeit mit der die Chefredaktion von vornherein an dieses brisante Thema Urheberrecht herangegangen ist, macht uns wütend. Das werden wir diesmal nicht einfach schlucken.“

Das Fernsehmagazin ZAPP, das den Fall Madsack dokumentiert hat, lässt Peter Taubald, Chefredakteur Madsack Heimatzeitungen, in dem Beitrag wie folgt zu Wort kommen:

„Wir zahlen nicht nach Vergütungsregeln, wir brauchen das in der Marktsituation, dann erwarten wir auch, dass wir das bekommen.“

Ob sich die „Marktsituation“ bei Madsack inzwischen möglicherweise geändert hat, hat Freischreiber vor zwei Wochen überprüft. Wir wollten wissen:

  • Werden freie Mitarbeiter heute an den Einnahmen beteiligt?
  • Wurde die Aussage, dass freie Mitarbeiter mit einer Nichtbeschäftigung rechnen müssen, wenn sie höhere Vergütungen verlangen, belegbar zurückgenommen?
  • Wie sind die Verhandlungen zwischen den Freien und dem Verlag ausgegangen?

Doch auch auf unsere zweite Nachfrage lautete die Antwort der Kommunikationsagentur, der Verlag wolle dazu keinen Kommentar abgeben.

Leider ist Madsack nicht der einzige Verlag, der Texte seiner freien Mitarbeiter raubkopiert und zum Zwecke der eigenen Profitmehrung ins Internet stellt. Diese gängige Praxis nennt Freischreiber-Mitglied Christian Tröster im ZAPP-Beitrag „kalte Enteignung“. Doch weil der Madsack-Verlag ganz besonders aggressiv gegen seine Freien vorgeht und Ihnen sogar damit droht, die Zusammenarbeit zu beenden, sollten sie sich nicht beugen, hat dieser Kandidat einen sehr warmen Platz in der Hölle verdient.

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