Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sollen künftig für Webangebote zahlen!

Offenbar wird beim Leistungsschutzrecht genau das verhandelt, was der Berufsverband Freischreiber von Anfang an befürchtete: Freie Journalisten sollen zahlen, wenn sie auf Webseiten von Presseverlagen recherchieren. Fatal an diesem Vorhaben ist, dass die verhandelnden Gewerkschaften dju und djv eine solche Regelung offenbar hinnehmen wollen.

Die Katze aus dem Sack ließ ver.di-Justitiar Wolfgang Schimmel jetzt in einem Interview mit dem Fachmagazin promedia. Dort sagte Schimmel: „Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen“. Da die Berufsbezeichnung „Journalist“ nicht geschützt sei, dürfe sich prinzipiell jeder in Deutschland Journalist nennen.

Die Verfechter des Leistungsschutzrechtes wittern offenbar die Gefahr, dass sich zu viele von der Zahlungspflicht an die Verlage befreien lassen könnten, indem sie als Berufsbezeichnung „Journalist“ angeben.

Um das Problem zu lösen, müssten freie Journalisten gesonderte Verträge mit der künftigen Online-Verwertungsgesellschaft der Verleger schließen. Diese Verträge sollen so gestaltet sein, dass freie Journalisten auf keinen Fall mehr bezahlen müssen als sie aus dem neuen Leistungsschutzrecht erlösen.

Nach Meinung von Freischreiber e.V. läuft dies auf ein Nullsummenspiel (mit erheblichem Bürokratiemehraufwand für freie Journalisten) hinaus. Sollten die Vorstellungen der Verleger Wirklichkeit werden, würden festangestellte Journalisten in jedem Fall vom Leistungsschutzrecht profitieren, freie Journalisten dagegen nicht oder kaum. Dies würde das ohnehin bestehende Einkommensgefälle weiter verschärfen.

Wir Freischreiber sind erstaunt über die offensichtliche Bereitschaft der verhandelnden Gewerkschaften, eine Spaltung in Journalisten 1. und 2. Klasse zuzulassen. 

Kommentare

Ähm,

 

wieso sollten freie Journalisten auch nicht zahlen? Was unterscheidet sie denn von anderen Menschen, die die Presseangebote professionell nutzen? Oder ist das dasselbe Argument, warum Brauerei-Mitarbeiter auch jede Woche eine Kiste Freibier bekommen? Das gilt aber nur innerhalb derselben Firma und nicht branchenweit.

Mir fällt jedenfalls kein Grund ein, warum gerade Journalisten von der Gebühr befreit werden sollten, sie profitieren auch sehr direkt von den Online-Angeboten – und sparen durch Onlinerecherchen häufig genug Abos oder Anfragen in kostenpflichtigen Archiven.

 

Abgesehen davon, dass ich das geplante Leistungsschutzrecht als solches für Lobby-Schrott, unnötig bis gefährlich halte, kann ich solche Ausnahmen nicht nachvollziehen.

 

Lieber Rainer Barg,

 

die Diskussion um die Freistellung von Journalisten von dem Leistungsschutzrecht zeigt, wie problematisch die ganze Forderung ist. Wir fordern deshalb auch nicht in erster Linie, dass Journalisten von den Abgaben ausgenommen sind, sondern dass überhaupt einmal ehrlich diskutiert wird, ob so ein Recht überhaupt die Probleme löst, die es zu lösen behauptet  - oder ob es nicht noch mehr Probleme schafft. Das können Sie auch in unseren früheren Stellungnahmen zum Thema nachlesen, zum Beispiel hier und hier.

Leider haben die Gewerkschaften DJV und dju diese Diskussion aber übersprungen und sich vorschnell hinter ein Leistungsschutzrecht gestellt. Und das damit begründet, man könne nur so verhindern, dass dies zu Lasten der Urheber geht. Die Äußerungen von Wolfgang Schimmel zeigen aber nun, dass man mit dieser Strategie fundamental gescheitert ist.

Für uns freie Journalisten ist das ziemlich entscheidend, denn bisher haben die Gewerkschaften immer betont, dass sie auch die freien Journalisten vertreten. Dadurch, dass sie nun Journalisten in zwei verschiedene Klassen einteilen, stellen sie ihren eigenen Anspruch offen in Frage.

Und sie zeigen vor allem auch, dass alle bisherigen Beteuerungen von Verlagen wie Gewerkschaften, das Leistungsschutzrecht werde auf keinen Fall zu Lasten der Urheber gehen, sehr zu bezweifeln sind. Das aber war bisher eine der zentralen Bedingungen, mit denen ein solches Gesetz gerechtfertigt wurde.

Deshalb unsere Verwunderung über die Äußerungen von Herrn Schimmel: Sie machen einfach sehr deutlich, dass die Behauptung, ein Leistungsschutzrecht bringe keine Nachteile für (freie) Journalisten, schlicht falsch ist.

 

 

 

 

 

 

Hallo mit anderen Worten, Deutschland wird nur noch eine sehr stark eingeschränkte Presselandschaft haben? Im Wesentlichen nur noch die Großen, die Presse-Fabriken? - Keine guten Aussichten! - und... immer wieder wird so indirekt/direkt der Fehler begangen, Vielfalt in Monokultur zu verwandeln. Geht es den Verlagen so schlecht, dass sie jetzt so verschärft agieren? Was können die freien Journalisten selbst und wir dagegen tun?

Mit dem Zugeständnis, freie Journalisten als Berufsgruppe seien nur schwer zu erfassen und könnten deshalb nicht wie angestellte Redakteure von einer Zahlungspflicht bedingt durch das LSR befreit werden, knicken Ver.di und DJV schon zum zweiten Mal vorschnell gegenüber der Verlegerlobby ein (nach der vorschnellen Zustimmung zum Vorhaben an sich). Es wäre doch ein Leichtes, den Besitz eines amtlichen Presseausweises oder die Mitgliedschaft in der VG Wort zur Bedingung für den Anspruch zu machen, um hauptberuflich freie Journalisten unbürokratisch zu erfassen. Aber man beschränkt den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten lieber auf die Kernklientel der Redakteure. Ganz im Sinne der Verleger.

Das Verhalten von DJV und Ver.di zeigt deutlich, dass die Interessen von freien Journalisten sagen wir "disponierbar" sind, wenn dafür für die Festangestellten mehr herausgeholt werden kann. Wann wird endlich den freien Mitgliedern dieser Gewerkschaften klar, dass für sie ein paar Seminare, eine Telefonberatung, Rechtsschutz (unter Umständen) und eine zahnlose Vergütungsregelung herausspringt, aber keine ernsthafte Interessenvertretung...

 

@Rainer Barg:

Ihr Deputat-Bier-Vergleich hinkt ein wenig: SZ-Redakteure z.B. müssen künftig nichts bezahlen, selbst wenn sie bei Spiegel Online lesen oder dort "recherchieren". 

Preisfrage an Sie: Wenn der freie Mitarbeiter Harald Schmidt die Schlagzeile der Bild-Zeitung in die Fernseh-Kamera hält, muss dann

a) er die LSR-Abgabe zahlen oder

b) die ARD oder

c) jeder Zuschauer, der die Schlagzeile am Bildschirm liest oder

d) jeder Zuschauer, der die Schlagzeile in der Mediathek der ARD an seinem Büro-PC liest?

Sie haben noch Ihren Publikumsjoker! 

Nicht jeder Landesverband steht hinter dem Blödsinn Leistungsschutzrecht. Der DJV Brandenburg kämpft seit langer Zeit vehement gegen die Steuer zur Rettung unwirtschaftlicher Geschäftsmodelle.

 

Welche Leistung erbringen die Verleger denn im Web? Sie stellen Artikel verschiedener Nachrichtenagenturen, zahlreichen Freien und ein paar angestellten Redakteuren zusammen und nennen das dann ein schützenswertes Produkt.

 

Im Internet kann das aber jeder und viele praktizieren es. Es ist die Funktion eines Guides oder Portals. Eine Redaktion trifft eine Vorauswahl interessanter Artikel nach dem Profil des Portals. Der Nutzer sucht sich die für ihn optimalen Zusammenstellungen aus und benötigt dafür keinen Verlag. Viele Leser suchen sich auch selbst die Artikel zusammen und nutzen Suchmaschinen, Blog, Twitter, Facebook oder Links. Das soll künftig alles nicht mehr kostenlos möglich sein. Das deutsche Internet könnte man dann auch abklemmen.

 

Für einen Verlag gäbe es auch ohne ein Leistungsschutzrecht eine einfache Lösung für ihr Problem: Nichts kostenlos in das Internet stellen und den Robots die Übernahme der Artikel zu untersagen. Allerdings verlören sie dann viele Leser, da diese die Website nicht mehr indizieren würden.

 

Geschützt wird dadurch nicht der freie Journalist, sondern nur der Dinosaurier Verlag, der im Internet noch immer kein funktionierendes Geschäftsmodell hat. Die Urheber sind durch das Urheberrecht gut geschützt und benötigen keinen weiteren Schutz. Das Leistungsschutzrecht soll nur den Medienhäusern helfen noch mehr Geld zu scheffeln. So fährt Springer Rekordgewinne ein und schreit besonders laut nach weiteren Rechten.

 

Würden die Verlage den Urhebern endlich angemessene Honorare bezahlen, dann würde man ja vielleicht noch die Holferufe verstehen. Tatsache ist allerdings, dass gerade die Freien häufig noch nicht einmal das Geld für den eigenen Lebensunterhalt zusammen bringen. Der Grund ist der Total Buyout durch die Medienhäuser. So können Urheber ihre Rechte nicht mehr ausüben, da diese ihnen ja von den Verlagen abgenötigt wurden. Wer dem nicht zustimmt bekommt keinen Auftrag.

 

Wer unvoreingenommen die aktuelle Situation im Journalismus betrachtet, kann nur festellen, dass nur die Freien massive Unterstützung benötigen. Die Verlage müssen sich nur endlich einmal mit dem Internet zukunftsoffen auseinandersetzen. Wer keine Idee hat, der soll einfach seinen Webauftritt abschalten.

Obwohl es im Internet angeblich noch immer keine funktionierenden Geschäftsmodelle gibt, gelingt es Springer gleichwohl, den Umsatz bei den digitalen Medien um 66 Prozent zu steigern. Es geht bei der Frage um ein Leistungsschutzrecht also nicht darum, ob man denn endlich ein Geschäftsmodell fürs Netz gefunden hat (wer seinen Umsatz so sehr steigert wie Springer, macht Verlust allenfalls auf Pump). Es geht vielmehr darum, wer die Schürfrechte in einer Goldmine erhält - und wer darin für wenig Geld nach den Klunkern graben soll.

Ob das seit langem diskutierte Leistungsschutzrecht kommt, entscheidet der Gesetzgeber. Einiges spricht jedoch dafür, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deutlich gemacht hat. Die Verleger fordern es vehement, der DJV führt mit ihnen Gespräche darüber, wie ein solches Recht aussehen könnte, wenn es denn kommt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es muss verhindert werden, dass ausschließlich die Verlage den Nutzen aus dem Leistungsschutzrecht ziehen. Die Rechte der Urheber dürfen durch ein Leistungsschutzrecht nicht angetastet werden. Ein solches Recht hat nichts zu tun etwa mit der Mehrfachverwertung von Beiträgen der Freien. Die Urheber, um deren Werke es letztlich geht, müssen angemessen daran beteiligt werden – die fest angestellten Redakteure ebenso wie die freien Journalisten.

Eine Fundamentalopposition, wie andere sie betreiben, mag ehrenwert sein, nützt aber den Urhebern nicht, wenn das Gesetz wirklich zustande kommt.
Dass Journalistinnen und Journalisten nach dem Leistungsschutzrecht ebenso wie alle anderen Internetuser für Inhalte im Netz bezahlen müssen, lässt sich womöglich nicht vermeiden. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist ebenso wenig geschützt wie der „Redakteur“. Eine Ausnahmeregelung im Gesetz für Journalisten, als die sich jeder bezeichnen kann, dürfte sich gegenüber dem Deutschen Bundestag möglicherweise nicht durchsetzen lassen. Also kommt es darauf an, dass sich die Verleger vertraglich zu einem Ausgleich verpflichten. Denn Journalisten, egal ob fest angestellt oder frei tätig, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen beim Recherchieren im Netz oder bei der Lektüre ihrer eigenen Artikel auf den Online-Seiten der Verlage entstehen. Neben der Höhe des Urheberanteils am Aufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist dieser Ausgleich der Verlage Thema in den Gesprächen, die der DJV mit den Verlegern führt.

Um es noch einmal klar zu sagen: Ob der DJV letztlich einem Leistungsschutzrecht zustimmt oder dieses Vorhaben ablehnt, hängt vom weiteren Verlauf der Verhandlungen mit den Verlegern ab. Für diese Position hat sich der DJV-Gesamtvorstand einmütig ausgesprochen.

Es ist nicht ganz richtig, wenn jetzt von Seiten der LSR-Verhandler behauptet wird, „Journalisten“ könnten wegen der nicht geschützten Berufsbezeichnung gesetzlich nicht fixiert werden. Im Zeugnisverweigerungsrecht geht das. Dort heißt es in Paragraph 53, Absatz 1, Punkt 5, Strafprozessordnung:

„Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt: ....

5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“

Schöne Definition. Und warum, bitte, soll das beim Leistungsschutzrecht nicht gehen?

@Wolfgang Michal

Seitens der "LSR-Verhandler" ist diese Behauptung nicht erhoben worden, sondern es wurde darauf hingewiesen, dass es "nicht einfach" ist, eine gesetzliche Fixierung vorzunehmen. Das zeigt das Beispiel des Paragraphen 53  Abs. 1 Nr. 5 StPO besonders deutlich. Der Wortlaut umfasst nicht nur Journalisten, sondern alle Personen, die wie beschrieben tätig sind.  Gerade weil Nr. 5 keine Definition für "Journalist"enthält, sah sich der Bundestag veranlasst darauf hinzuweisen, dass nur  Journalisten, die den Journalismus durch "wiederholte Ausübung zu einer dauernden oder doch wiederkehrenden Beschäftigung" machen, in den Geltungsbereich der Norm einbezogen werden sollen (BT-Drs. 7/2539, S. 10). Das ist alles andere, als eine klare Definition.
 

 @Benno H.Pöppelmann

Es sollte nur klargestellt werden, dass es gesetzlich geht (auch wenn es "nicht einfach" ist). Die von Ihnen zitierte Klarstellung des Bundestages ("wiederkehrend", "wiederholt") ist m.E. bereits in dem Wort "berufsmäßig" enthalten.

 ... erstaunlich - man glaubt es kaum, hier finden sich die Herrn Zörner und Pöppelmann, um das zu rechtfertigen, was (u. a. ) sie mit verbockt haben. 

Immerhin finden die beiden während ihrer Arbeitszeit Gelegenheit, sich hier zu äußern. Wenigstens was.

Das wird DJV und dju eine Austrittswelle bescherern, au weia! Man kann als freier Journalist dort einfach nicht mehr Mitglied sein.

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