Freischreiber zum Leistungsschutzrecht: Eine Zwangsabgabe beantwortet die Frage nach der Finanzierung von Qualitätsjournalismus nicht

Freischreiber e.V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, kritisiert die Vorstellungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage und einer daraus hervorgehenden zwangsweisen Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen, soweit sie bisher bekannt geworden sind. Statt vorschnell in geheimen Verhandlungen ein Leistungsschutzrecht als Lösung für die Probleme der Verlage durchzuwinken, sollte eine breitere und offenere Diskussion darüber geführt werden, ob und wie Qualitätsjournalismus in Zukunft bezahlt werden kann – und von wem.

Ein Leistungsschutzrecht, wie es derzeit diskutiert wird, ist weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit. Es hätte vielmehr eine erhebliche Gewichtsverschiebung der Machtverhältnisse im Internet zugunsten der Presseverlage zur Folge. Für Freischreiber besteht kein Zweifel daran, dass es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen weniger darum geht, die Grundlagen für Qualitätsjournalismus im Internet zu schaffen, als vielmehr darum, ihre eigene Position zu stärken. Dies aber kann nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes sein. Es sind nicht die Verlage, die aus dem derzeitigen Strukturwandel gestärkt hervorgehen müssen, sondern der Journalismus. Welchen Beitrag das Leistungsschutzrecht dazu liefert, ist bisher unklar.

Die Verlage argumentieren, ein Leistungsschutzrecht sei notwendig, weil Nutzer nicht bereit seien, für Qualitätsjournalismus im Netz freiwillig zu zahlen. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen sind die Honorare für freie Journalisten schon seit Jahren so niedrig, dass davon ein auskömmliches Wirtschaften unmöglich ist. Und auch die vor wenigen Wochen vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten haben daran nichts geändert – obwohl diese bereits von einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgehen.

Angesichts der nun vereinbarten Vergütungsregeln sind die Versprechen der Verlage unglaubwürdig, auch die Urheber würden von einem neuen Recht profitieren. Denn die zwischen dem Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger und den Journalistengewerkschaften DJV und dju in Verdi ausgehandelten Vergütungssätze für freie Tageszeitungsjournalisten erfüllen trotz der Prämisse eines Leistungsschutzrechts in keiner Weise die im Urheberrecht festgeschriebene „Angemessenheit“. Die Intention der Urheberrechtsnovelle von 2002, die die Position der Urheber stärken sollte, ist damit gescheitert. Ein Leistungsschutzrecht, das die Position der Verlage weiter stärken würde, wäre deshalb das falsche Signal.

Die Forderungen der Verlage sind aus Sicht freier Journalisten deshalb bigott. Beklagen sich freie Journalisten über zu niedrige Honorare oder Buyout-Verträge, die sie zwingen, ihre Rechte für ein einmaliges Honorar weitgehend den Verlagen zu übertragen, argumentieren die mit „dem Markt“, der die Bedingungen diktiere. Umgekehrt gilt „der Markt“ aber offensichtlich nicht für die Verlagsangebote im Internet – hier soll ein neues Gesetz die bisherigen Geschäftsmodelle der Verlage schützen. Bisher konnten die Verlage nicht plausibel darlegen, warum zum Erreichen ihrer Ziele – kostenpflichtige Inhalte für gewerbliche Nutzer – ein neues Recht notwendig ist und dies nicht durch technische und/oder vertragliche Lösungen erreichbar ist.

Freischreiber hält ein Leistungsschutzrecht deshalb für nicht zukunftsweisend: Eine Pflichtabgabe für Verlagsprodukte unterdrückt eine offene gesellschaftliche Debatte darüber, welche Rolle Journalismus in Zukunft spielen soll, welchen Wert die Gesellschaft diesem beimisst und welchen Preis sie dafür zu zahlen bereit ist. Freischreiber fordert deshalb die Politik auf, in der anstehenden Novellierung des Urheberrechts die Interessen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit stärker als bisher zum Ausgleich zu bringen und eine gesellschaftliche Diskussion über die Rolle und den Wert von Journalismus und Journalisten im Zeitalter des Internet anzuregen. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist dafür nach Lage der Dinge nicht das geeignete Mittel.

Kommentare

Sehr schön auf den Punkt gebracht! Schickt das mal den Verlagen und Politikern zu die sich mit diesem absolut unsinnigen Leistungsschutzrecht beschäftigen...

Schon geschehen!

 „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist dafür nach Lage der Dinge nicht das geeignete Mittel.“

Sehe ich ganz genau so und habe mir dazu auch öffentlich Gedanken gemacht. Insbesondere das von den Verlegern gerne angeführte Argument der „Ausbeutung ihrer Leistungen durch Suchmaschinen“ halte ich für völlig aus der „Cloud“ gegriffen … :

http://homepage.mac.com/hest/steinhau/Blog/files/leistungsschutzrecht.php

Wenn mit dem Leistungsschutzrecht der Schutz vor unerlaubter und vor allem unerlaubter kommerzieller Weiterverwendung gemeint ist, gut. Gleichwohl stehen Urhebern und deren Lizenznehmern (was Verlage in aller Regel sind), durch entsprechende Urheberrechtsschutz-Regelungen probate Werkzeuge zur Verfügung, um sich gegen Klau und Plagiate zu wehren.

Was soll dieses Leistungsschutzrecht denn dann bringen? In einem Wikipedia-Eintrag zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird folgendes Pro-Argument zitiert: „Das Leistungsschutzrecht sei zudem nötig, um Presseverlage vor einem unlauteren Ausbeuten ihrer Leistung durch Suchmaschinen zu schützen.“

Was soll denn an Suchmaschinen "unlauteres Ausbeuten" sein? Eine Suchmaschine führt den Verlagen Leser zu, und lässt sich diese Hinführung bezahlen. Ja, und? Im echten Leben gibt es doch auch Stadtführer, Reiseführer, Stadtrundfahrten. Eine richtige Branche, die für Busfahrten, Radtouren oder Spaziergänge entlang von Sehenswürdigkeiten Geld verlangt. Schlimmer noch: Sie verkaufen mitunter auch Werbeflächen auf ihren Bussen und Rikschas. Wie gemein, wie ausbeuterisch! Gäbe es einen Verband der Sehenswürdigkeiten-Besitzer und -Betreiber (gibt es ihn womöglich?), wieso kämpft dieser nicht längst für Abgaben durch die Reiseführer-Branche? Für ein Leistungs-Schutzrecht, für eine Besichtigungs-Steuer?! Wer hat denn die Kirchen, Kathedralen und Doms (Döme?) gebaut, wer hält denn Türme, Tore, Rathäuser und historische Gebäude instand, wer pflegt denn Friedhöfe und Denkmäler, und vor allem, wer unterhält denn die grossen Geschäftsstrassen und Flaniermeilen?

Na? Das schert diese feinen Stadt- und Reiseführer wohl nicht, diese lebenden Suchmaschinen. Allwissend und schnell führen sie ihre Kunden einfach da hin, wo es die Sehenswürdigkeiten erst interessant machen, erzählen dazu was, was sie auch nur nachplappern und wirtschaften die damit erzielten Umsätze einfach nur in die eigene Tasche - so geht das doch nicht weiter!!

Komisch nur, dass im realen Leben viele Sehenswürdigkeiten Eintritt verlangen - und mit jeder von den Stadt- und Reiseführern hingeführten Gruppe kommt neues hinzu. Mehr noch: Es soll sogar vorkommen, dass jene, die das Publikum gezielt heranführen und richtig schön neugierig auf das gebührenpflichtige Angebot machen, dafür eine Provision erhalten. (Schmiergeld, Bakschisch? Ach, was: Im Netz fällt das unter „Suchmaschinen-Optimierun

Würde, sagen wir mal, ein berühmtes Wachsfigurenkabinett in Berlins Mitte, keinen Eintritt nehmen und müsste es gleichzeitig mit ansehen, dass Stadt- und Reiseführer damit Geld verdienen, ganze Busladungen in seine täglich gepflegte Schau aus aufwendig herzustellenden Qualitäts-Figuren aus Hand von Fachleuten zu schieben, dann wäre verständlich, dass ... OK, wir haben's verstanden, denke ich. Bitte beachten: "täglich gepflegt", "aufwendig herzustellen", "Qualitäts-Figuren", "aus Hand von Fachleuten".

Mir ist nicht klar, wo das wirkliche Problem der Verleger ist; insbesondere jener, die den Kräften der freien Märkte so sehr vertrauen, dass sie den Entscheidungen der Verbraucher, ob nun Käufer am Kiosk oder Surfer im Netz, praktisch alles zutrauen? Es ist doch alles ganz einfach: Den Heftpreis erhöhen, den Abopreis erhöhen, für den Online-Zugang Gebühren erheben! Wie jetzt, etwa nicht von der Güte des eigenen Produkts überzeugt? Etwa keinen Mut, den Verlust von preis-empfindlichen Lesern hinzunehmen, dafür aber die verbleibenden Leser mit Qualität, Leidenschaft und Gegenwerten zu binden, um mit ihnen dann doch wieder mehr zahlende Leser und Nutzer zu erreichen? Vielleicht doch kein Vertrauen in die eigenen Stärken?

Aha, aber die Redaktionen zusammenschrumpfen; den Etat für freie Mitarbeiter einfrieren, kürzen oder streichen, sodass diese fast auf dem Niveau ehrenamtlicher Mitarbeiter landen; Meterwaren-Content preiswert von Agenturen einkaufen; auf kostenlosen PR-Content zugreifen. Und für das, was dabei herauskommt dann ein Leistungsschutzrecht beim Gesetzgeber einfordern, ... so, so.

Naja, halten wir fest: auch die Stadt- und Reiseführer gehen durchaus dynamisch vor und wechseln ihre Ziele, stets der Nachfrage entsprechend. Die Besucher wollen ja nicht ewig die gleichen Kirchen, Siegessäulen und andere Symbole einstiger Mächte und Größen sehen ...

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