4. September 2013

Diskussion ums Leistungsschutzrecht: Beteiligt die Urheber!

Als das Urheberrechts-Portal irights.info vor kurzem den Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger samt der Gegenvorschläge von DJV und DJU veröffentlichte, war die Reaktion der Verhandlungspartner einhellig: Der Diskussionsstand sei bereits viel weiter als in diesem Entwurf. Und die Gewerkschaften betonten, dass das Leistungsschutzrecht ohnehin kommen werde, das sei durch die Erwähnung im Koalitionsvertrag so gut wie sicher. Also gehe es nun darum, das Beste für die Urheber herauszuholen. Abgesehen davon, dass der Koalitionsvertrag auch Steuersenkungen vorsah, bleibt für uns festzuhalten, dass wir von unserer bereits veröffentlichten Stellungnahme nichts zurückzunehmen haben. Noch immer bleiben die Verleger den Nachweis darüber schuldig, dass das Leistungsschutzrecht die einzige Lösung für die Probleme der Verlage darstellt. Auf der Seite des DJV war außerdem der Satz zu lesen: „Gerade beim Leistungsschutzrecht besteht die Chance, zu einem frühen Zeitpunkt die Interessen der Urheber zu fixieren. Da ist indes noch eine Menge zu tun, denn Übereinstimmung mit den Verlegern besteht noch nicht.“ Und weil gegenüber Freischreiber immer wieder der Vorwurf erhoben wird, wir würden uns nur zu Wort melden, wenn an den Ergebnissen nichts mehr veränderbar sei: Ist es zu viel verlangt, an der Fixierung der Interessen der Urheber die Urheber zu beteiligen?


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