Kümmern um's Kind – Elterngeld für Selbstständige
Tagelang telefonieren, nächtelang tippen, mit dem glühenden Laptop als einziger Heizung im Kellerbüro. Oder aber grüblerisch mit Laptop und Latte Macchiato im Café – so will es das Klischee vom armen freien Journalisten. Kinder scheinen nicht dazu zu passen. Viele Freischreiber aber gründen Familien. Weil sie es wollen. Und weil es geht.
Was hilft, ist das Elterngeld. Das nämlich können durchaus auch Selbstständige bekommen, wenn sie sich mal ein paar Monate nur um ihr Kind kümmern. Vom hierdurch entfallenden Gewinn des oder der Selbstständigen ersetzt seit 2007 der Staat 67 Prozent. Wobei, und da wird es dann doch etwas arg technisch, genau genommen der Gewinn nach Abzug der Steuern maßgeblich ist. Kurz: Es gibt rund zwei Drittel vom Netto. Mit einer Grenze nach oben und unten; mindestens fließen 300 Euro monatlich – und höchstens 1800. Plus Kindergeld, das sind nochmal 164 Euro. Alles in allem ist das genug, um die Familienplanung ein bisschen entspannter anzugehen.
Grundlage für die Berechnung des Elterngelds ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Oder, wenn der noch nicht da ist, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Und wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat, kann die Berechnung zur Not eventuell auch nachreichen; sie oder er sollte sich deshalb rechtzeitig genau mit der Elterngeldstelle absprechen. Von Schummelei ist dabei abzuraten. Ganz wichtig ist aber: Fette Honorare sollten sich Freischreiber – wenn das möglich ist – in jenem Jahr vor der Geburt auszahlen lassen, das für die Berechnung der Höhe des Elterngelds ausschlaggebend ist. Und keinesfalls sollte man sich Honorare erst dann überweisen lassen, wenn das Elterngeld bereits fließt (weil die Honorare dann als anzurechnendes Einkommen gelten).
Wer vorher über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert war, der - keine Panik - bleibt es. Und zwar wunderbarerweise beitragsfrei, solange das Elterngeld fließt. Die meisten bürokratischen Einzelheiten stehen in der 91 Seiten starken Broschüre des Bundesfamilienministeriums, selbst wenn sich diese in erster Linie an Angestellte wendet. Hier findet sich auch die Liste der Elterngeldstellen, die in fast jedem Bundesland bei einer anderen Behörde angesiedelt sind. Damit alles nicht zu einfach ist, wird direkt nach der Geburt das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, das auch freie Journalisten als gesetzlich Versicherte bekommen.
Bis zu 14 Monate gibt es das Elterngeld. Und man darf in dieser Zeit sogar arbeiten, bis zu 30 Stunden in der Woche – wobei dann das so erzielte Einkommen auf die staatliche Leistung angerechnet wird. Und die Zeit fehlt dann für's Kümmern um's Kind. Weshalb man sich erstmal vielleicht doch besser einfach auf den neuen Mitbewohner konzentrieren sollte, der das Leben in der früheren Zweier-WG erfahrungsgemäß erheblich verändert. Und der im ersten Jahr vor allem eines braucht: Zuwendung. Man muss sich allerdings leider von vornherein festlegen, wer wann wie lang nicht arbeiten geht. Die vollen 14 Monate Elterngeld gibt es nur, wenn Mutter und Vater sich die Betreuung aufteilen. Sonst verkürzt sich der Zeitraum auf 12 Monate.
Dabei geht es nicht, wie vielfach gesagt wird, um zwei Vatermonate. Der Papa kann auch ein ganzes Jahr zuhause bleiben, oder beide Eltern teilen sich die bezahlte Auszeit genau in der Mitte und nehmen beide sieben Monate. Fast jede Form der Aufteilung ist möglich. Elternzeit gibt es theoretisch sogar drei Jahre, nur eben ab dem 15. Monat ohne Elterngeld. Freischreiber werden sich das meist nicht leisten wollen, und der berühmte Kündigungsschutz in der Elternzeit nutzt ihnen wenig. Hinzu kommt: Wenn Mütter – bei Vätern ist es selten – ein volles Jahr oder länger nicht arbeiten, sei es als fest Angestellte oder als Selbstständige, dann riskieren sie den beruflichen Abstieg. Weshalb ein Aufteilen schon der Monate mit Elterngeld zwischen Mutter und Vater sinnvoll ist.
Wer sich als Mann dahinter versteckt, der Job als Freier lasse eine Auszeit nicht zu, hat oft einfach Angst vor dem so ganz anderen Job mit Baby daheim. Laut Statistik arbeiten Männer nach der Geburt eines Kindes sogar mehr als vorher. Wer aber nie den Schreibtisch gegen den Wickeltisch tauscht, nie das Büro gegen die Buddelkiste, der verpasst das Leben.
Jonas Viering
Der Autor ist Freischreiber in Berlin und hat mit seiner heute dreijährigen Tochter acht Monate Elternzeit genommen. Jetzt wartet er auf die Geburt eines zweiten Kindes, mit dem er 2010 dann das Elterngeld nutzen kann. Mit Kollegen hat er einen Ratgeber geschrieben: „Wir Wickelprofis. So wird die Elternzeit zum Kinderspiel“ (erschienen 2009 bei Heyne, 8.95 Euro)